Wissenswertes

Erleichterter Zugang zu Kurzarbeit verlängert

März 2022. Am 11. März wurde die Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld durch das „Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen“ beschlossen.

Wir haben für Sie die wichtigsten Eckpunkte der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes kompakt zusammengefasst. 📋✅

◽ Der Hintergrund der Verlängerung:

Unternehmen sollen angesichts der schwer abschätzbaren Entwicklung der Pandemie auch weiterhin Planungssicherheit haben. Die Sonderregeln wären Ende März 2022 ausgelaufen. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde jetzt bis Ende Juni 2022 verlängert.

◽ Der Rahmen:

Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind.

Folgende Regelungen gelten bis Ende Juni 2022:

▪️ Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben herabgesetzt.

▪️ Auf den Aufbau von Minusstunden wird verzichtet.

▪️ Einkommen aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

▪️ Ab dem vierten beziehungsweise siebten Bezugsmonat gelten erhöhte Leistungssätze.

Maximale Bezugsdauer und Sozialversicherungsbeiträge:

▪️ Die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird befristet bis zum 30. Juni 2022 von 24 auf 28 Monate verlängert.

▪️ Den Arbeitgebern werden die Sozialversicherungsbeiträge nach dem 31. März 2022 weiter zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird.

💡 Wichtig: Leiharbeitnehmer erhalten künftig (ab 31.03.2022) kein Kurzarbeitergeld mehr.

◽ Die Höhe des Kurzarbeitergeldes:

Arbeitnehmer*innen, die von einem Arbeitsausfall mit Entgeltausfall von mindestens 50 Prozent betroffen sind, erhalten stufenweise

▪️vom 1. bis 3. Monat 60% (67% für Eltern),

▪️vom 4. bis 6. Monat 70% (77% für Eltern) und

▪️ab dem 7. Monat 80% (87% für Eltern)

des Lohnausfalls bzw. des entfallenen Nettogehalts.

📄 Die offizielle Pressemitteilung zur Verlängerung der Sonderregelungen finden Sie auf dieser Seite.

🖥️ Detaillierte Informationen zur Erleichterung beim Kurzarbeitergeld finden Sie auf dieser Seite.

Wir informieren Sie über neue Entwicklungen rund um das Thema „Corona-Hilfen“ auf unseren Profilen oder auf unserer Website.

Anpassung des Mindestlohns

März 2022. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass der der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Oktober 2022 auf 12 Euro angehoben wird.

Die Entgeltgrenze für Minijobs wird ebenfalls auf 520 Euro erhöht und dynamisch ausgestaltet, so dass künftig eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn ermöglicht wird.

Zugleich werden Maßnahmen zur Förderung der Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung getroffen. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich wird von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben.

Der Übergang aus einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird geglättet. Dadurch sollen Anreize geschaffen werden, um über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein.

Der Arbeitgeberbeitrag wird oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze (Einkommenshöhe, unterhalb deren keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden) zunächst auf die für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträge in Höhe von 28 Prozent angeglichen und gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen.

🖥️ Die offizielle Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können Sie hier lesen.

Steuertipp: Musizierender DJ ist nicht gewerblich tätig

März 2022. Mit dem zweiten Öffnungsschritt der Corona-Regelungen sind ab heute deutschlandweit wieder die Diskotheken und Clubs unter Einhaltung der 2G-Plus Regel geöffnet.

In diesem Kontext gibt es auch eine wichtige steuerrechtliche Entscheidung.

Das Finanzgericht Düsseldorf entschied, dass ein Discjockey (DJ) als Künstler einzustufen ist. Damit erzielt er Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und muss keine Gewerbesteuer zahlen. Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbeordnung und somit auch nicht der Gewerbesteuer.

ℹ️ Die Grundlage der Entscheidung:

Ein moderner DJ erzeugt durch die Kombination von Songs, Samples, Beats und Effekten ein neues Klangerlebnis. Für die Einordnung als Künstler ist es hierbei irrelevant, auf welcher Art von Veranstaltung der DJ auftritt. Entscheidend ist, dass er ähnlich wie eine Live-Band mithilfe von „Instrumenten“ Tanzmusik unterschiedlicher Genres aufführt.

📄 Das Urteil vom 12.08.2021 können Sie hier nachlesen.

📄 Diesen und weitere wichtige Steuertipps finden Sie übrigens auch in der aktuellen Ausgabe unserer Tax News.

🖥️ Mehr Informationen zu den bundesweiten Öffnungsschritten der Corona-Regelungen finden Sie auf dieser Seite.

TV-Beitrag: Kanzlei Wangler Drehort für ZDF-Sendung „37 Grad“

Februar 2022. Unsere Kanzlei Wangler war der Drehort zur aktuellen Sendung „37 Grad“ von ZDF, die am vergangenen Dienstag ausgestrahlt wurde.

Der Dreh hatte einen sehr ernsten Hintergrund und macht auf ein wichtiges Thema aufmerksam. Nach Auswertungen des Statistischen Bundesamtes waren 2019 61.000 Menschen in Deutschland ohne Krankenversicherung. Um zurück in den normalen Versicherungsschutz zu gelangen, müssen die Betroffenen die vollen Beiträge der vergangenen Jahre nachzahlen. Eine fatale Spirale aus Schulden, Strafzinsen und Versäumniszuschlägen entsteht.

Im vergangenen Jahr stellten wir Herrn Wittenborn als Auszubildenden zum Fachinformatiker in unserer Kanzlei ein. Seitdem unterstützt uns Herr Wittenborn tatkräftig im Support und in der Sicherung unserer IT-Infrastruktur. Durch eine schwere Erkrankung und den Verlust seiner Arbeitsstelle war er zuvor selbst in diese Spirale geraten. Als wir von seinem Schicksal erfuhren, sahen wir es als unsere Pflicht an Herrn Wittenborn zu helfen.

Unsere Kanzlei, vertreten durch Herrn Fessler, vermittelte zwischen Herrn Wittenborn und der Versicherung und handelte eine beidseitig sehr gute Lösung aus.

Wir freuen uns sehr, da die von Herr Fessler erzielte Lösung Herrn Wittenborn zukünftig medizinische Sicherheit und eine neue Perspektive bietet.

📺 Die Sendung „37 Grad“ von ZDF vom 22.02.2022 können Sie hier ansehen.

Download: Tax News für den März 2022

Februar 2022. Die Tax News für den März 2022 mit vielen aktuellen Steuertipps stehen für Sie ab jetzt zum Download bereit. 📄✅

In diesem Monat weisen wir Sie auf folgende wichtige Aspekte hin:

✅ Die von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65a Sozialgesetzbuch (SGB) V gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten kann eine die Sonderausgaben mindernde Beitragserstattung darstellen. Eine erfreuliche Vereinfachung hat nun das Bundesfinanzministerium geschaffen.

✅ Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2022 veröffentlicht.

✅ In der Praxis ist die „Steuerfalle“ der anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz [EStG]) zu beachten. Denn Investitionen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung können, wenn sie 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen, nicht mehr im Jahr der Zahlung, sondern nur über die Gebäudeabschreibung (regelmäßig 50 Jahre) als Werbungskosten abgezogen werden. In diesem Zusammenhang ist auf ein wenig erfreuliches Urteil des Finanzgerichts Münster hinzuweisen, wonach Mieterabfindungen bei Entmietung wegen Renovierungsarbeiten einzubeziehen sind.

✅ Finanziert ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer seine Pensionszusage mittels Entgeltumwandlung, ist die Erdienbarkeit der Zusage kein Kriterium für die steuerliche Anerkennung. Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf somit nicht vor. Obwohl diese Entscheidung auf der Linie der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs liegt, hat das Finanzamt gegen die nicht zugelassene Revision Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.

✅ Die Vermietung und der Verkauf von Grundstücken sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Doch die Möglichkeit der Option zur Steuerpflicht und der daran anknüpfende Vorsteuerabzug bieten Gestaltungsmöglichkeiten. Ändern sich die Verhältnisse und soll die beim Erwerb eines Grundstücks ausgeübte Option später widerrufen werden, war das bislang faktisch nicht möglich. Doch nun gibt es positive Nachrichten vom Bundesfinanzhof.

✅ Das Finanzgericht Düsseldorf hat jüngst (rechtskräftig) entschieden, dass ein moderner – mithilfe von Hard- und Software musizierender – Discjockey (DJ) als Künstler einzustufen ist. Damit erzielt er Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und muss keine Gewerbesteuer zahlen.

✅ Ein Gebäude wird nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es Eltern einem volljährigen Kind unentgeltlich überlassen, für das kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht. Damit gilt die Ausnahmeregelung, die ein privates Veräußerungsgeschäft vermeidet, nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen in diesen Fällen nicht.

✅ Unter gewissen Voraussetzungen sind Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Einkommensteuergesetz (EStG) abziehbar (in 2022 bis zu 9.984 EUR). Eine Voraussetzung ist die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers im Sinne des § 1602 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In diesem Zusammenhang musste nun das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entscheiden, wie hoch das eigene Vermögen des Unterhaltsempfängers sein darf.

📄 Diese und viele weitere ausführliche Informationen finden Sie in der aktuellen Ausgabe.

➡️ Alle Tax News auf einen Blick.

Corona-Krise: Verlängerung verfahrensrechtlicher Steuererleichterungen

Februar 2022. Durch die Corona-Pandemie entstehen weiterhin beträchtliche wirtschaftliche Schäden. Zur Vermeidung unbilliger Härten werden jetzt vom Bundesministerium der Finanzen die verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen verlängert.

Wir haben für Sie die wichtigsten verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen kompakt zusammengetragen.

1. Stundung im vereinfachten Verfahren

▪️ Betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. März 2022 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zum 31. März 2022 fälligen Steuern stellen.

▪️ Die Stundungen werden längstens bis zum 30. Juni 2022 gewährt.

▪️ Es können über den 30. Juni 2022 hinaus Anschlussstundungen für die bis zum 31. März 2022 fälligen Steuern im Zusammenhang mit einer angemessenen, längstens bis zum 30. September 2022 dauernden Ratenzahlungsvereinbarung gewährt werden.


2. Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen (Vollstreckungsaufschub) im vereinfachten Verfahren

▪️ Bei Vollstreckungsschuldnerinnen und -schuldnern, die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, wird bis zum 30. Juni 2022 von Vollstreckungsmaßnahmen bei bis zum 31. März 2022 fällig gewordenen Steuern abgesehen.

▪️ Dem Finanzamt muss bis zum 31. März 2022 durch die Vollstreckungsschuldnerin oder den Vollstreckungsschuldner informiert werden.

▪️ Die im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2022 entstandenen Säumniszuschläge sollen in diesen Fällen grundsätzlich erlassen werden.

▪️ Bei Vereinbarung von Ratenzahlung ist in den Fällen eine Verlängerung des Vollstreckungsaufschubs für die bis zum 31. März 2022 fälligen Steuern längstens bis zum 30. September 2022 einschließlich des Erlasses der bis dahin insoweit entstandenen Säumniszuschläge möglich.


3. Anpassung von Vorauszahlungen im vereinfachten Verfahren

▪️ Bis zum 30. Juni 2022 können nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffene Steuerpflichtige unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 und 2022 stellen.

4. Stundung, Vollstreckungsaufschub und Anpassung von Vorauszahlungen in anderen Fällen

▪️ Für Anträge auf (Anschluss-)Stundung oder Vollstreckungsaufschub in weiteren Fällen gelten die allgemeinen Grundsätze und Nachweispflichten.

▪️ Dies gilt auch für Ratenzahlungsvereinbarungen über den 30. September 2022 hinaus.


📄 Ausführliche Informationen finden Sie im offiziellen Schreiben des BMF vom 31. Januar 2022.

Wir informieren Sie über neue Entwicklungen rund um das Thema „Corona-Hilfen“ auf unseren Profilen oder auf unserer Website.

Download: Checkliste für die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung 2021

Februar 2022. Um Ihnen die Zusammenstellung Ihrer Unterlagen für die Einkommensteuererklärung 2021 zu erleichtern, stellen wir Ihnen ab jetzt unsere aktuelle Einkommensteuercheckliste zum kostenfreien Download bereit.

Unsere Checkliste ist eine hilfreiche Grundlage:

✅ Sie bewahren den Überblick und sparen jede Menge Zeit bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen.

✅ Handeln Sie aktiv, statt zu reagieren. Die frühzeitige Vorbereitung Ihrer Steuererklärung ermöglicht Ihnen mehr Planungssicherheit und gleichzeitig mehr Flexibilität für steuersmarte Handlungen. So können Sie früher über Ihr Erstattungsguthaben verfügen und mögliche Nachzahlungen bereits frühzeitig einkalkulieren.

✅ Das Ausfüllen unserer Checkliste unterstützt zudem die Optimierung Ihrer Steuerstrategie und schafft mehr Effizienz in unserer individuellen Beratung für Sie.

📋 Hier können Sie unsere Einkommensteuercheckliste 2021 downloaden.

Sie haben Fragen oder weiteren Bedarf? Unsere Einkommensteuersachbearbeiter*innen stehen Ihnen jederzeit telefonisch, per Videokonferenz oder unter Einhaltung unserer Corona-Maßnahmen auch persönlich für Rückfragen oder zur Klärung individueller Anliegen zur Verfügung.

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Mitarbeit und Ihr Engagement.

Höhere Pauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten

Februar 2022. Soziale Einrichtungen, Volkshochschulen, Sport- und Freizeitvereine sind in den meisten Fällen auf das tatkräftige Engagement von Übungsleiter*innen, Ausbilder*innen, Betreuer*innen, Erzieher*innen oder ehrenamtlichen Mitarbeitenden angewiesen. Dieses gesellschaftliche Engagement wird steuerlich gefördert.

Das Entgelt ist in Höhe der folgenden Pauschalen steuerfrei.

Die Freibeträge wurden im vergangenen Jahr angepasst und sind für die Einkommensteuererklärung 2021 wichtig.

▪️ Übungsleiterpauschale: Seit 2021 steigt die Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro auf 3.000 Euro.

▪️ Ehrenamtspauschale: Seit 2021 steigt die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro.

💡 Tipp: Beide Freibeträge können kombiniert werden. Nicht für dieselbe Tätigkeit, jedoch bei verschiedenartigen Tätigkeiten auch innerhalb eines Vereins oder einer Einrichtung.

Überbrückungshilfe IV: Ausnahme bei freiwilliger Schließung verlängert

Februar 2022. Im Rahmen der Überbrückungshilfe IV wurde die Ausnahme bei freiwilliger Schließung verlängert.

Freiwillige Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs beeinträchtigen die Förderberechtigung der Überbrückungshilfe IV ausnahmsweise nicht.

Diese Ausnahme gilt auch für den Februar 2022, wenn eine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs wegen Corona-Zutrittsbeschränkungen (3G, 2G, 2G Plus) unwirtschaftlich wäre.

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte jetzt eine aktualisierte FAQ-Seite zur „Corona-Überbrückungshilfe IV“ (von Januar 2022 bis März 2022).

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck stellte unterdessen eine Verlängerung der Corona-Hilfen für Unternehmen in Aussicht. In einem Beschlusspapier zu den Beratungen mit den Regierungschefs der Länder vom 24. Januar wird erklärt, dass die Bundesregierung eine Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen und der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld über den März hinaus prüfen wolle.

📲 In diesem Beitrag auf Facebook haben wir für Sie die wichtigsten Eckpunkte kompakt zusammengetragen.

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Neustarthilfe 2022: Antragstellung ab jetzt möglich

Januar 2022. Ab jetzt können Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten die Neustarthilfe 2022 zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beantragen.
Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte kompakt zusammengetragen. 📋✅

Der Rahmen:

▪️ Für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 wird ein Vorschuss (Betriebskostenpauschale) wie bei der Neustarthilfe Plus von maximal 4.500 Euro für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften angeboten.
▪️ Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften werden bis zu 18.000 Euro gewährt.

Die Antragstellung:

▪️ Natürliche Personen (Soloselbständige mit und ohne Personengesellschaften, kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten sowie unständig Beschäftigte) können die Neustarthilfe 2022 über das Portal beantragen.
▪️ Wenn die Tätigkeit über eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ausgeübt wird, muss der Antrag über eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten gestellt werden.

💡 Wichtig: Nach Ablauf des Förderzeitraums sind Direktantragstellende dazu verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2022 eine Endabrechnung zu erstellen. Die Frist für Endabrechnungen für Anträge, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, läuft bis zum 31. Dezember 2022. Eine etwaig anfallende Rückzahlung für die Neustarthilfe 2022 kann im Endbescheid mitgeteilt werden.

🖥️ Ausführliche Informationen zur Neustarthilfe 2022 finden Sie auf dieser offiziellen Seite.

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Neue Gesetze und Regelungen im Jahr 2022

Januar 2022. Mit dem neuen Jahr kommen auch wieder viele neue Gesetze, die neue Pflichten mit sich bringen, aber auch neue Chancen und Potenziale bieten.
Diese sollten Sie kennen, um daraus die richtigen strategischen Handlungen abzuleiten.💡

Wir empfehlen aus diesem Grund den folgenden Artikel, in dem die neuen Gesetze und Regelungen ausführlich dargestellt werden. 📋✅

Von den Corona-Sonderregeln, neuen Fördermöglichkeiten über Neuerungen im Arbeitsrecht bis hin zu den neuen Gesetzen im Bereich Steuern werden Sie hier umfassend informiert.

Sollten Sie Fragen zu den Neuerungen im Bereich der Steuern und den daraus resultierenden Möglichkeiten für Ihre individuelle Steuerstrategie haben, beraten wir Sie gerne persönlich.

Video: Grundsteuerreform – Was sich ändert und wie viel Sie künftig zahlen müssen

Januar 2022. Mit dem 1. Januar 2022 startete die Grundsteuerreform.

ℹ️ Das Ziel der Grundsteuerreform ist es Grundstücke in gleicher Lage und mit gleicher Größe zukünftig gleich zu besteuern. Aus diesem Grund werden alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Diese Neuermittlung umfasst rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes. Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer dann in Kraft treten.

💡 Wichtig: Grundstückseigentümer*innen müssen nicht bereits zum 1. Januar 2022 aktiv werden. Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Ab 1. Juli 2022 können die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Nach derzeitigem Stand läuft die Abgabefrist bis zum 31. Oktober 2022.

🖥️ Ausführliche Informationen finden Sie auf dieser offiziellen Seite.

📺 Die Grundlagen der Grundsteuerreform werden auch kompakt in unserem neuesten Video-Tipp erklärt.

🖥️ Alle Video-Tipps finden Sie hier auf unserer Website.

Überbrückungshilfe IV: Antragstellung ab jetzt möglich

Januar 2022. Ab jetzt können von der Pandemie betroffene Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler aller Branchen die Überbrückungshilfe IV für den Zeitraum Januar bis März 2022 beantragen.
Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte kompakt zusammengetragen. 📋✅

Die Voraussetzungen:

▪️ Berechtigt sind Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent.
▪️ Die Umsatzgrenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche.

Der Rahmen:

▪️ Fixkosten können bis zu 90 Prozent erstattet werden. ▪️ Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen.
▪️ Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat, insgesamt bis zu 300.000 Euro).
▪️ Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet vom 1. bis 31. Januar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen.

Die Antragstellung:

▪️ Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden.
▪️ Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.

🖥️ Ausführliche Informationen zur Überbrückungshilfe IV finden Sie auf dieser offiziellen Seite.

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Corona-Hilfen: Fiktiver Unternehmerlohn in BW verlängert

Januar 2022. Die Landesregierung Baden-Württemberg verlängert den fiktiven Unternehmerlohn als Ergänzung zur Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022. 🗓️✅
Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte kompakt zusammengefasst. 📋

◾️ Der Rahmen: Baden-Württemberg gewährt im Rahmen der Überbrückungshilfe IV einen fiktiven Unternehmerlohn pauschal mit einem Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für den Zeitraum Januar bis März 2021.

◾️ Die Antragstellung: Erfolgt im Rahmen der Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV auf der Platform des Bundes.

🖥 Ausführliche Informationen finden Sie in dieser Pressemitteilung.

💡 Auch der Tilgungszuschuss Corona wird bis März 2022 verlängert. Für die Fortführung bis März 2022 wird der Zugang erleichtert. Der zur Antragstellung qualifizierende Umsatzrückgang wird von bisher 60 auf 50 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum im Jahr 2019 abgesenkt.

🖥 Ausführliche Informationen zum Tilgungszuschuss Corona finden Sie auf dieser offiziellen Seite.

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Rückmeldeverfahren für Soforthilfe Corona soll verlängert werden

Januar 2022. Die Frist des Rückmeldeverfahrens der Soforthilfen Corona soll über den 16. Januar 2022 hinaus verlängert werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat angekündigt bei den Corona-Soforthilfen ein Rückforderungsmoratorium auf den Weg zu bringen. Die Frist zur Schlussabrechnung der Länder mit dem Bund soll demnach bis Ende des Jahres 2022 verlängert werden.

In einer Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg wird die Situation wie folgt geschildert: „Angesichts der sich wieder dramatisch verschärfenden Infektionslage erreichen das Ministerium aus den Reihen der vom Rückmeldeverfahren Beteiligten dringende Bitten um die Gewährung eines Aufschubs, da die sich teilweise ergebenden Rückzahlungsbedarfe zu neuerlichen Existenzängsten führten, zumal diese angesichts der aktuellen Einnahmesituation kurzfristig kaum zu erfüllen seien.“

ℹ️ Der Hintergrund:

Die L-Bank versendet seit Mitte Oktober 2021 an alle Empfänger und Empfängerinnen der Soforthilfe Corona Anschreiben mit der Bitte um Angabe von zusätzlichen Daten. Für die Erfassung der zusätzlichen Daten stehen Unternehmerinnen und Unternehmern eine Online-Anwendung zur Verfügung. Für das Rückmeldeverfahren können prüfende Dritte hinzugezogen werden und die Ermittlung und Übermittlung dieser Angaben vornehmen.

📄 Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg.

🖥️ Das Online-Portal „Soforthilfe Corona: Rückmeldeverfahren“ der L-Bank erreichen Sie über diesen Link.

🖥️ Informationen zum Rückmeldeverfahren und eine Berechnungshilfe finden Sie auf dieser offiziellen Seite.

Corona-Krise: Verlängerung verfahrensrechtlicher Steuererleichterungen

Dezember 2021. Das Bundesministerium der Finanzen hat zur Bewältigung der Corona-Krise verfahrensrechtliche Steuererleichterungen verlängert. Die ursprüngliche Frist war für den 31. Dezember 2021 festgesetzt.
Wir haben für Sie die verlängerten steuerlichen Maßnahmen kompakt zusammengefasst. 📋✅

▪️ Stundung im vereinfachten Verfahren

Wirtschaftlich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Januar 2022 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zum 31. Januar 2022 fälligen Steuern stellen. Die Stundungen sind längstens bis zum 31. März 2022 zu gewähren.

▪️ Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen (Vollstreckungsaufschub) im vereinfachten Verfahren

Bis zum 31. März 2022 soll von Vollstreckungsmaßnahmen bei bis zum 31. Januar 2022 fällig gewordenen Steuern abgesehen werden.

▪️ Anpassung von Vorauszahlungen im vereinfachten Verfahren

Bis zum 30. Juni 2022 können betroffene Steuerpflichtige unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 und 2022 stellen.

▪️ Stundung, Vollstreckungsaufschub und Anpassung von Vorauszahlungen in anderen Fällen

Für Anträge auf (Anschluss-)Stundung oder Vollstreckungsaufschub sowie auf Anpassung von Vorauszahlungen gelten die allgemeinen Grundsätze und Nachweispflichten. Dies gilt auch für Ratenzahlungsvereinbarungen über den 30. Juni 2022 hinaus.

📄 Ausführliche Informationen finden Sie im offiziellen Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 7. Dezember 2021.

📄 Ein vom Bundesfinanzministerium veröffentlichtes Dokument „FAQ „Corona“ (Steuern)“ können Sie hier ansehen und downloaden.

Wir informieren Sie stetig über neue Entwicklungen rund um das Thema „Corona-Hilfen“ auf unseren Profilen oder auf unserer Website.

Download: Tax News für den Januar 2021

Dezember 2021. Die Tax News für den Januar 2022 mit vielen aktuellen Steuertipps stehen für Sie ab jetzt zum Download bereit. 📄✅
In diesem Monat weisen wir Sie auf folgende wichtige Aspekte hin:

✅ In Deutschland wird rund jede dritte Ehe wieder geschieden. Demzufolge hat sich das Finanzgericht München jüngst mit einer interessanten Frage befasst: Kann ein privates Veräußerungsgeschäft auch bei einer Trennung und der danach folgenden Ehescheidung vorliegen, wenn die Ehefrau mit der Zwangsversteigerung des Einfamilienhauses drohte, um den Ehemann zur Veräußerung seines Miteigentums­anteils zu bewegen? Die Antwort des Finanzgerichts lautet: Ja.

✅ Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. In 2022 beträgt der Sachbezugswert für freie Unterkunft 241 EUR monatlich (in 2021 = 237 EUR). Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung steigt in 2022 um 7 EUR auf 270 EUR.

✅ Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus 2018 ist die entgeltliche Garantiezusage eines Kfz­-Händlers keine unselbstständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung.

✅ Bei erheblichen Mietausfällen in 2021 besteht bis zum 31.3.2022 die Möglichkeit, einen teilweisen Erlass der Grundsteuer zu beantragen.

✅ Der Bundesfinanzhof hat 2019 – entgegen bisheriger Rechtsprechung – entschieden, dass das Mitglied eines Aufsichtsrats nicht als umsatzsteuerlicher Unternehmer tätig ist, wenn es wegen einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko trägt. Nun hat auch das Bundesfinanzministerium seine Sichtweise angepasst.

✅ Die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht ist oft Anlass für Streit mit dem Finanzamt. Dies gilt auch für kleine Fotovoltaikanlagen, sodass die Finanzverwaltung hier eine Vereinfachung geschaffen hat: Die Liebhaberei auf Antrag. Da in diesem Schreiben Fragen offengeblieben sind, wurde es nun konkretisiert.

✅ Die einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses erfolgt regelmäßig (auch) im Interesse des Arbeitgebers. Eine im Gegenzug gezahlte Abfindung ist daher in der Regel als Entschädigung ermäßigt zu besteuern. Dies gilt nach Ansicht des Finanzgerichts Hessen grundsätzlich auch für eine (zusätzliche) Abfindung, die für die (vorzeitige) Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Wahrnehmung einer Sprinterklausel gezahlt wird. Denn hier kann die Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht separat, sondern nur im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses insgesamt betrachtet werden.

✅ Für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung reicht bereits die jederzeitige Möglichkeit der unentgeltlichen Nutzung einer in Spanien belegenen Immobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft durch deren in Deutschland ansässige Gesellschafter aus. Auf den Umfang der tatsächlichen Nutzung kommt es nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Hessen (Revision anhängig) nicht an.

📄 Diese und viele weitere ausführliche Informationen finden Sie in der aktuellen Ausgabe.

➡️ Alle Tax News auf einen Blick.

Bedingungen für die verlängerten Corona-Hilfen festgelegt

Dezember 2021. Das Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben sich auf die Bedingungen für die bis Ende März 2022 verlängerten Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt.
Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen kompakt zusammengefasst. 📋✅

◻️ Überbrückungshilfe IV

Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung sollen von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen im Rahmen der Überbrückungshilfe IV einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss erhalten. Dadurch soll gezielt Unternehmen, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind, eine erweiterte Förderung ermöglicht werden.

Die beihilferechtlichen Höchstgrenzen werden insgesamt um 2,5 Mio. € erhöht. Der maximale monatliche Förderbetrag liegt weiterhin bei 10 Mio. €.

Der Beihilferahmen wurde wie folgt angepasst:

▪️ Erhöhung der Obergrenzen für Kleinbeihilfen auf 2,3 Mio. € (bislang 1,8 Mio. €) bzw. auf 345.000,00 € im Fischerei-/Aquakultursektor (bislang 270.000,00 €) und auf 290.000,00 € im Agrarsektor (bislang 225.000,00 €)
▪️ Erhöhung der Obergrenzen für Fixkostenhilfe auf 12 Mio. € (bislang 10 Mio. €)
▪️ Verlängerung des befristeten Rahmens bis 30. Juni 2022 (bislang Befristung bis 31. Dezember 2021)
▪️ Weitere Möglichkeiten zur Restrukturierung von Krediten
▪️ Einführung von zwei neuen Förderinstrumenten: „Investitionshilfen für einen nachhaltigen Wiederaufbau“ und „Liquiditätshilfen“.


◻️ Neustarthilfe 2022

Die Neustarthilfe für Soloselbständige wird als Neustarthilfe 2022 fortgeführt. Soloselbständige können weiterhin pro Monat bis zu 1.500,00 € an direkten Zuschüssen erhalten. Für den verlängerten Förderzeitraum insgesamt 4.500,00 €.

🖥️ Die FAQs zur Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 werden aktuell auf der offiziellen Seite aktualisiert und zeitnah veröffentlicht.

📄 Die ausführliche Pressemitteilung zu den verlängerten Corona-Wirtschaftshilfen können Sie hier nachlesen.

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Rückmeldeplattform für Soforthilfe Corona verlängert

Dezember 2021. Wir berichteten bereits, dass nach dem Einsatz der Steuerberaterkammern die Frist des Rückmeldeverfahrens zur Soforthilfe Corona in den Fällen, in denen die Rückmeldungen gemeinsam mit prüfenden Dritten vorgenommen werden, bis zum 16. Januar 2022 verlängert wurde. 🗓️✅

Das Staatsministerium Baden-Württemberg verkündet jetzt, dass für alle zur Rückmeldung Verpflichteten die Rückmeldeplattform bis zum 16. Januar 2022 zur Verfügung stehen wird. Die reguläre Frist endet am 19. Dezember 2021.

ℹ️ Der Hintergrund: Die L-Bank versendet seit Mitte Oktober 2021 an alle Empfänger und Empfängerinnen der Soforthilfe Corona Anschreiben mit der Bitte um Angabe von zusätzlichen Daten. Für die Erfassung der zusätzlichen Daten stehen Unternehmerinnen und Unternehmern eine Online-Anwendung zur Verfügung. Für das Rückmeldeverfahren können prüfende Dritte hinzugezogen werden und die Ermittlung und Übermittlung dieser Angaben vornehmen.

🖥️ Das Online-Portal „Soforthilfe Corona: Rückmeldeverfahren“ der L-Bank erreichen Sie über diesen Link.

🖥️ Die offizielle Pressemitteilung zur Verlängerung des Rückmeldeverfahrens finden Sie hier.

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Download: Global Tax Insights Q3 – Q4 2021

Dezember 2021. Mit den aktuellen Global Tax Insights erhalten Sie wichtige und fundierte Informationen über die steuerlichen Entwicklungen weltweit.

In der aktuellen Ausgabe „Global Tax Insights Q3 – Q4 2021“ finden Sie Gastbeiträge unserer hochgeschätzten internationalen Partner von Morison Global aus Indien, Deutschland, Taiwan, Australien, Belgien und Kanada.

💾 Hier können Sie die „Global Tax Insights Q3 – Q4 2021“ kostenfrei als PDF downloaden.

Photovoltaikanlagen: Was Sie bei der Steuer beachten sollten

Dezember 2021. Photovoltaikanlagen werden unter Immobilienbesitzern und auch Mietern immer beliebter.
Wir berichteten bereits über die gerade aktualisierte Vereinfachungsregelung bei kleinen Photovoltaikanlagen.

💡 Wichtig: Als Betreiber profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen, Sie müssen jedoch auch Pflichten beachten und diese in erster Linie kennen.

In unserem Informationsvideo auf unserer Website erfahren Sie auf was Sie bei Ihrer Planung und dem Betreiben von Photovoltaikanlagen achten müssen. 📋✅

📺 Hier gelangen Sie zum aktuellen Informationsvideo „Photovoltaikanlagen: Was Sie bei der Steuer beachten sollten“.

🖥️ Viele weitere wichtige Video-Tipps finden Sie auf dieser Seite.

📲 Einen vorherigen Beitrag zur aktualisierten Vereinfachungsregelung bei kleinen Photovoltaikanlagen finden Sie auch hier auf Facebook.

Download: Tax News für den Dezember 2021

Dezember 2021. Die Tax News für den Dezember 2021 mit vielen aktuellen Steuertipps stehen für Sie ab jetzt zum Download bereit.
In diesem Monat weisen wir Sie auf folgende wichtige Aspekte hin:

✅ Nach Ablauf einer zinsfreien Karenzzeit von grundsätzlich 15 Monaten wird bei Steuernachzahlungen und -erstattungen ein Zinssatz von 0,5 % pro Monat zugrunde gelegt. Mit Beschluss vom 8.7.2021 hat das Bundesverfassungsgericht die jährliche 6%ige Verzinsung für Zeiträume ab 2014 für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesfinanzministerium hat sich nun in einem umfangreichen Schreiben zu Anwendungsfragen geäußert.

✅ Für Kinder, die das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, kann während eines Hochschulstudiums Anspruch auf Kindergeld bestehen. Der Bundesfinanzhof hat nun die Frage entschieden, wann ein Hochschulstudium beginnt und wann es beendet ist.

✅ Ein Fahrtenbuch kann auch handschriftlich geführt werden. In diesem Zusammenhang hat nun das Finanzgericht München entschieden, dass ein unlesbares Fahrtenbuch nicht als ordnungsgemäß anerkannt werden kann. Ein solcher Mangel kann auch durch ein nachträgliches Transkript nicht geheilt werden.

✅ Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) können Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften im ertragsteuerlichen Bereich wie Körperschaften behandelt werden. Zu Anwendungsfragen gibt es nun ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums.

✅ Private Veräußerungsgeschäfte mit nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzten Grundstücken unterliegen der Einkommensbesteuerung, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen fällt die Veräußerung eines auf einem Campingplatz aufgestellten Mobilheims aber nicht darunter.

✅ Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch in 2022 bei 4,2 % liegen. Ermöglicht wurde dies durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel in Höhe von knapp 84,6 Millionen EUR.

✅ Haben Unternehmer keinen Nachfolger in der Familie, ist die Suche unter den leitenden Mitarbeitern zumindest eine Option. Zu den steuerlichen Auswirkungen einer unentgeltlichen Übertragung von GmbH-Anteilen auf leitende Angestellte hat nun das Finanzgericht Sachsen-Anhalt Stellung bezogen.

✅ Zum 1.1.2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,60 EUR je Zeitstunde auf 9,82 EUR. Werden Minijobber beschäftigt, darf die 450 EUR-Grenze nicht überschritten werden. Greift hier der Mindestlohn, beträgt die zulässige Höchstarbeitszeit 45,82 Stunden im Monat (450 EUR/9,82 EUR).

📄 Diese und viele weitere ausführliche Informationen finden Sie in der aktuellen Ausgabe.

➡️ Alle Tax News auf einen Blick finden Sie hier.

Soforthilfe Corona: Frist für Rückmeldeverfahren verlängert

November 2021. Die Frist des Rückmeldeverfahrens zur Soforthilfe Corona wird in den Fällen, in denen die Rückmeldungen gemeinsam mit prüfenden Dritten vorgenommen werden, bis zum 16. Januar 2022 verlängert.️

Das verkündet jetzt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg in einem offiziellen Schreiben nach dem Einsatz der Steuerberaterkammern.
Ursprünglich galt als Frist der 19. Dezember 2021.

 

ℹ️ Der Hintergrund:
Die L-Bank versendet seit Mitte Oktober 2021 an alle Empfänger und Empfängerinnen der Soforthilfe Corona Anschreiben mit der Bitte um Angabe von zusätzlichen Daten.
Für die Erfassung der zusätzlichen Daten stehen Unternehmerinnen und Unternehmern eine Online-Anwendung zur Verfügung. Für das Rückmeldeverfahren können prüfende Dritte hinzugezogen werden und die Ermittlung und Übermittlung dieser Angaben vornehmen.

 

🖥️ Das Online-Portal „Soforthilfe Corona: Rückmeldeverfahren“ der L-Bank erreichen Sie über diesen Link.

🖥️ Informationen zum Rückmeldeverfahren und eine Berechnungshilfe finden Sie auf dieser offiziellen Seite.

 

Wir informieren Sie stetig über neue Entwicklungen rund um das Thema „Corona-Hilfen“ auf unseren Profilen oder auf unserer Website.



Corona-Hilfen: Kurzarbeitergeld, Neustarthilfe und Überbrückungshilfe IV

November 2021. Wir berichteten bereits, dass die Corona-Hilfen bis Ende März 2022 verlängert wurden.

Im Rahmen eines Pressestatements von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier wurden jetzt neue Details über die Verlängerung bekanntgegeben.

Diese haben wir für Sie kompakt zusammengetragen.

 

◾️ Verlängerung der Corona-Hilfen und des Kurzarbeitergeldes: Fokus auf Weihnachtsmärkte und Aussteller

 

Mit der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und der Corona-Wirtschaftshilfen soll das Augenmerk besonders auf Weihnachtsmärkte gelegt werden.
Bereits jetzt können Aussteller auf Weihnachtsmärkten die Überbrückungshilfe III Plus erhalten. Relevant in diesem Zusammenhang ist die Abschreibung auf verderbliche Ware und Saisonware.

Im Rahmen der neuen Überbrückungshilfe IV wird der Zugang zum Eigenkapitalzuschuss für Aussteller erleichtert. Künftig müssen sie nur für einen Monat einen relevanten Umsatzrückgang nachweisen.

 

◾️ Überbrückungshilfe IV

 

Die Zugangsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe III Plus werden für die Überbrückungshilfe IV beibehalten. Unternehmen müssen weiterhin einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen und bekommen die Betriebskosten erstattet.

 

💡 Wichtig: Unternehmen erhalten in der Überbrückungshilfe IV bei Umsatzausfällen ab 70 % bis zu 90 % der Fixkosten erstattet. In der Überbrückungshilfe III Plus bleibt es bei einer Erstattung von 100 %.

 

◾️ Verlängerung der Neustarthilfe für Selbständige

 

Die Neustarthilfe für Selbständige wird ebenfalls bis Ende März 2022 verlängert. Soloselbständige können hier weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten. Für den verlängerten Förderzeitraum bis zu 4.500 Euro.

 

◾️ Verlängerung der Härtefallhilfen der Länder

 

Auch die Härtefallhilfen der Bundesländer werden bis Ende März 2022 verlängert.

 

📄 Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie hier.

📺 Einen Videomitschnitt des Pressestatements können Sie hier ansehen.

🖥 Die offizielle Website für die angebotenen Corona-Hilfen wird aktuell gewartet und aktualisiert.

 

Wir informieren Sie stetig über neue Entwicklungen rund um das Thema „Corona-Hilfen“ auf unseren Profilen oder auf unserer Website.



Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

November 2021. Das Bundesforschungsministerium unterstützt durch verschiedene Förderprogramme die Durchführung von Forschungs- und Innovationsprojekten.

Insbesondere innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen durch das Förderangebot adressiert und unterstützt werden.

 

🖥️ Auf dieser Informationsseite finden Sie wichtige Grundlageninformationen zum Programm „Forschung und Innovation“.

 

💡 Seit dem 1. Januar 2020 werden „Forschung und Entwicklung (FuE)“ auch steuerlich gefördert.

 

📄 Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte am 11. November ein aktualisiertes Schreiben zum Forschungszulagengesetz (FZulG).

🖥️ Informationen zur Antragstellung steuerlicher Begünstigungen von Forschungsausgaben finden Sie hier.

 

Falls Sie bereits Investitionen in Forschung und Innovation planen, prüfen wir gerne im Vorfeld Ihre möglichen steuerlichen Begünstigungen.



Corona-Hilfen: Verlängerung bis Ende März 2020

November 2021. Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz wurde beschlossen, dass die Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende März 2022 verlängert werden. Dies wurde jetzt in einer offiziellen Pressemitteilung bestätigt.

Unternehmen und Selbständige, die aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Lage erneut mit Umsatzeinbußen zu kämpfen haben, sollen somit auch weiterhin Unterstützung erhalten können.

 

ℹ️ Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wurden seit Beginn der Corona-Krise Hilfen in Höhe von rund 126 Milliarden gewährt. Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld umfasse bis dato rund 31 Milliarden Euro.

 

🖥 Alle Informationen zu den angebotenen Corona-Hilfen finden Sie auf dieser Seite.

📄 Die Pressemitteilung zur Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen finden Sie hier.

📊 Eine Infografik zu den bewilligten Auszahlungen finden Sie hier.

 

Wir informieren Sie über neue Entwicklungen rund um das Thema „Corona-Hilfen“ auf unseren Profilen oder auf unserer Website.



Steuervorteile: E-Ladestation im Unternehmen

November 2021. Im Rahmen der Investitionsplanungen der betrieblichen E-Mobilität sollten Unternehmerinnen und Unternehmer auch eine E-Ladestation auf dem Betriebsgelände in Betracht ziehen.

Auch ohne eigenen E-Fuhrpark kann sich der Aufbau einer Ladeinfrastruktur lohnen, da sie staatlich gefördert wird und steuerliche Vorteile mit sich bringt.

Wir haben für Sie wichtige steuerliche Aspekte für die E-Ladestation im Unternehmen kompakt zusammengefasst.


◼️ Steuervorteile für Beschäftigte

 

Beschäftigte bekommen einen Steuererlass auf geldwerte Vorteile, die durch die Übernahme der Ladekosten an E-Ladestationen durch das Unternehmen entstehen.
Der kostenlos vom Unternehmen gestellte Ladestrom gilt mit der Ein-Prozent-Regelung als abgegolten.
Mitarbeiter*innen müssen auch den geldwerten Vorteil auf E-Autos (im Gegensatz zu konventionellen Dienstwagen) nicht pauschal mit einem Prozent des Listenpreises versteuern.
Je nach Preis des E-Dienstwagens liegen diese bei 0,25 Prozent oder 0,5 Prozent vom Listenpreis.

 

💡 Fahrtenbuch bei E-Autos
Bei der Fahrtenbuchmethode muss eine Abrechnung über die Stromkosten erfolgen.

 

◼️ Steuervorteile für Unternehmen

 

Vom Unternehmen für die Mitarbeitenden übernommene oder verbilligt angebotene Ladekosten sind steuerfrei und sozialabgabenfrei. Sie müssen nur zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

 

◼️ Aufladen privater E-Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände

 

Werden auch private E- oder Hybrid-Fahrzeuge beim Arbeitgeber aufgeladen bleibt dies ebenfalls steuerfrei.
Das Aufladen an einer E-Ladestation von Unternehmen, die mit dem Arbeitgeber verbunden sind, ist ebenfalls steuerbegünstigt.

 

🖥️ Einen ausführlichen Beitrag zum Thema, auch zur E-Ladestation zuhause, finden Sie hier.

 

Wir beraten Sie gerne bei Ihrem steuerlichen Vorgehen rund um das Thema der E-Mobilität.



Grundlagen: Steuerprogression

November 2021. Stiftung Warentest bietet auf einer Sonderseite wichtiges Grundlagenwissen zum Thema „Steuerprogression“ an.


💡 Steuerprogression bedeutet das Ansteigen des Durchschnittssteuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen oder Vermögen. Kurz: Je mehr man verdient, desto höher wird der Durchschnittssteuersatz.


Auf der Sonderseite „Steuerprogression – Einfach erklärt“ wird die Berechnungsgrundlage des Finanzamts dargestellt und elementare Begriffe wie Durchschnittssteuersatz, Spitzensteuersatz oder Grenzsteuersatz einfach erläutert.

Auf weiteren Anschlussseiten kann auf Wunsch thematisch noch tiefer gegangen werden.


Eine interessante Grundlagenseite, die von Steuerneulingen, aber auch von erfahrenen Steuerzahlern zur Auffrischung genutzt werden kann.


🖥 Hier gelangen Sie zur Seite „Steuerprogression – Einfach erklärt“.


Sollten Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Steuersatz haben, beraten wir Sie gerne in einem individuellen Gespräch.



Steuertipp: Hausnotrufsysteme steuerlich geltend machen

November 2021. Hausnotrufsysteme können als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden.


◾️ Der Hintergrund:

Eine Witwe, die in ihrem eigenen Haushalt wohnt, wollte die Aufwendung für ein Hausnotrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen.

Das Finanzamt wies dies ursprünglich ab. Nach einer Klage der Witwe entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg zugunsten der Klägerin.

 

📄 Das Urteil zu diesem Fall finden Sie hier.

 

Wussten Sie, dass Sie auch Kosten für Ihr Haustier als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen können?

🖥 Einen Beitrag zum Thema finden Sie hier.



Grundlagen: Aktien und Steuern

November 2021. Wir berichteten bereits, dass die Corona-Pandemie einen starken Einfluss auf das Anlageverhalten der Deutschen hatte.

Aktieninvestitionen verzeichnen der aktuellen Studie "Aktienkultur in Deutschland" zufolge sehr starke Zuwächse, da das Vertrauen in den Aktienkauf in der deutschen Bevölkerung stark gestiegen ist.

 

Zu beachten gilt, dass alle Gewinne, die durch Aktien oder andere Wertpapiere erzielt werden, steuerpflichtig sind. Bei Kapitalerträgen wird die Abgeltungssteuer (25%) zuzüglich des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchensteuer erhoben. Insgesamt fallen so zwischen 26 bis 28 Prozent Steuern auf Kapitalerträge an.

 

Der Sparerpauschbetrag ermöglicht Ledigen einen jährlichen Steuerfreibetrag von 801 Euro und Ehepaaren von 1.602 Euro.

 

💡 Tipp: Richten Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank oder Ihrem Online-Broker ein. Den Freistellungsauftrag können Sie auch aufteilen.

 

📺 Wichtiges Grundlagenwissen zum Thema Aktien und Steuern wird in diesem Informationsvideo kompakt vermittelt.


🖥 Mehr Informationen zum Freistellungsauftrag inklusive einer Mustervorlage finden Sie in diesem Beitrag.


🖥 Unseren Beitrag zum Aktientrend können Sie hier nachlesen.


Sollten Sie Fragen zu Ihrem steuerlichen Vorgehen bei Kapitalerträgen haben, beraten wir Sie gerne individuell.



Tax News: Sonderausgabe zum Jahresende 2021

November 2021. Der aktuellen Ausgabe der Tax News vom November 2021 liegt eine sehr empfehlenswerte Sonderausgabe mit vielen wichtigen Steuerimpulsen bei.

Die Sonderausgabe zum Jahresende 2021 bietet auf vier kompakten Seiten unter anderem folgende wichtige Impulse:

 

▪ Für Investitionen in 2021 kann (noch) die degressive Abschreibung genutzt werden
▪ Sofortabschreibung für in 2021 angeschaffte digitale Wirtschaftsgüter
▪ Auch im nächsten Jahr gilt: 7 % Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
▪ Umsatzsteuer: Hinweise für Kleinunternehmer und Neugründer
▪ Doppelte Behinderten-Pauschbeträge ab 2021
▪ Maßnahmen für Eigentümer von Mietimmobilien

 

📄 Über diesen Downloadlink erhalten Sie die Sonderausgabe zum Jahresende 2021.

🖥 Alle bisherigen Tax News auf einen Blick finden Sie hier in unserem Archiv.



Vereinfachungsregelung bei kleinen Photovoltaikanlagen aktualisiert

November 2021. Die Finanzverwaltung hat zur Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken eine wichtige Vereinfachungsregelung beschlossen und veröffentlicht.

ℹ️ Diese Vereinfachungsregelung besagt, dass einer steuerpflichtigen Person aus Vereinfachungsgründen ohne weitere Prüfung in allen offenen Veranlagungszeiträumen unterstellt wird, dass kleine Photovoltaikanlagen und vergleichbare BHKW ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden und es sich daher um eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei handelt.

 

💡 Wichtig: Prüfen Sie die Leistung aller von Ihnen betriebenen Photovoltaikanlagen. Das gilt sowohl für Anlagen, die sich auf demselben Grundstück befinden als auch für Anlagen auf verschiedenen Grundstücken. Es ist unerheblich, ob die Anlagen technisch voneinander getrennt sind.

 

📄 Diese und weitere Vorgaben finden Sie im offiziellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums.

🖥 Einen vorherigen Beitrag zum Thema Photovoltaikanlagen finden Sie hier.



Grundlagen: Rechtsformwechsel von Unternehmen

November 2021. Die Wahl der Rechtsform ist beim Gründen eine zukunftsweisende Entscheidung. Durch geschäftliche Einflüsse, Veränderungen oder neue Kooperationen und Zusammenschlüsse kann ein Rechtsformwechsel sinnvoll sein.

ℹ️ Unternehmen legen mit der Rechtsform die Art der Geschäftsführung und das Verhältnis der Gesellschafter*innen untereinander fest.
Die Wahl der Rechtsform legt auch fest, ob Inhaber*innen für die Schulden ihres Unternehmens mit dem persönlichen Vermögen haften oder nicht.
Auch künftige Finanzierungen wie Beteiligungen werden durch die gewählte Rechtsform möglich gemacht oder ausgeschlossen.

 

Unternehmen können unter anderem zwischen folgenden Rechtsformen wählen:

 

▪️ Einzelunternehmen
▪️ Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
▪️ Offene Handelsgesellschaft (OHG)
▪️ Partnerschaftsgesellschaft (PartnG)
▪️ Kommanditgesellschaft (KG)
▪️ Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
▪️ Ein-Personen-GmbH
▪️ GmbH & Co. KG
▪️ AG
▪️ Eingetragene Genossenschaft (eG)

 

🖥️ Dieser Artikel bietet Ihnen gutes Basiswissen und wichtige Impulse für einen möglichen Rechtsformwechsel.

📄 Die Anforderungen und Vorgaben für einen Rechtsformwechsel sind im Umwandlungsgesetz (UmwG) geregelt.

 

Wir beraten Sie gerne steuerlich bei einem geplanten Rechtsformwechsel und unterstützen Sie mit unserem Netzwerk an Rechtsexperten.



Corona-Hilfen: Fiktiver Unternehmerlohn in BW verlängert

Oktober 2021. Die Landesregierung Baden-Württemberg verlängert den fiktiven Unternehmerlohn als Ergänzung zur Überbrückungshilfe III Plus bis zum Jahresende.

Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte kompakt zusammengefasst.

 

◾️ Der Rahmen:
Baden-Württemberg gewährt im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus einen fiktiven Unternehmerlohn pauschal mit einem Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für den Zeitraum Juli bis Dezember 2021.

 

◾️ Die Voraussetzung:
Es muss ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegen.

 

Der fiktive Unternehmerlohn für die Monate Oktober bis Dezember 2021 kann in Kürze im Rahmen der Antragstellung auf Überbrückungshilfe III Plus über die Plattform des Bundes beantragt werden.

 

💡 Liegt für die Überbrückungshilfe III Plus bereits eine Bewilligung vor, kann der fiktive Unternehmerlohn auch nachträglich über einen Änderungsantrag beantragt werden.

 

📄 Die offizielle Pressemitteilung des Landes zur Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns finden Sie hier.



Kanzleitag: „Zukunft hat Geschichte“

Oktober 2021. Unser Anspruch ist es die Leistungen für unsere Mandantinnen und Mandanten stetig weiterzuentwickeln.

Deshalb initiierten wir in diesem Jahr unter dem Leitsatz „Zukunft hat Geschichte“ einen internen Kanzleitag.

 

Am Kanzleitag finden sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einem Ort außerhalb unserer Kanzlei zusammen. Im Rahmen von Vorträgen, Präsentationen und Gruppenarbeiten tauschen wir uns zu aktuellen Problemstellungen, neuen Entwicklungen und Erfahrungen diverser Themenfelder aus.

 

Aus diesem offenen und sehr zielgerichteten Austausch im Kollektiv unserer Kanzlei resultieren gemeinsam entwickelte Lösungsansätze, wertvolle Erkenntnisse und neue Strategien, die unmittelbar in die gemeinsame Arbeit für unsere Mandantinnen und Mandanten einfließen.

 

Als Veranstaltungsort für unseren Kanzleitag wählten wir unter Einhaltung der 3G-Regel die Krone in Herxheim.
Nach einem sehr produktiven Tag fanden wir uns im Anschluss gemeinsam im Restaurant zu einem genussvollen Ausklang ein.

 

Vielen Dank an all unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das tolle Engagement, den Austausch und die gemeinsame Arbeit an diesem Tag.

 

In unserem Facebook-Beitrag haben wir für Sie in einer Bildstrecke Impressionen unseres Kanzleitages eingefangen.



Download: Tax News für den November 2021

Oktober 2021. Die Tax News für den November 2021 mit vielen aktuellen Steuertipps stehen für Sie ab jetzt zum Download bereit.

In diesem Monat weisen wir Sie auf folgende wichtige Aspekte hin:

 

✅ Dürfen Arbeitnehmer einen betrieblichen Pkw auch für Privatfahrten nutzen, müssen sie sich häufig an den Kosten beteiligen (laufende Kosten oder Beteiligung an den Anschaffungskosten). Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, wie mit zeitraumbezogenen Zuzahlungen umzugehen ist und hat dabei der Ansicht der Finanzverwaltung eine Absage erteilt.

 

✅ Die Entfernungspauschale kann auch ohne erste Tätigkeitsstätte relevant sein. Betroffen sind die Fälle, in denen der Arbeitnehmer aufgrund arbeitsvertraglicher Festlegungen zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft denselben Ort (Sammelpunkt) oder dasselbe weiträumige Tätigkeitsgebiet typischerweise arbeitstäglich aufsuchen muss. Mit den Voraussetzungen hat sich der Bundesfinanzhof nun (erstmals) näher befasst.

 

✅ Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg liegt kein steuerfreier Sanierungsgewinn im Sinne des § 3a Einkommensteuergesetz (EStG) vor, wenn es dem Gläubiger an der erforderlichen Sanierungsabsicht fehlt.

 

✅ Es liegt keine Betriebsaufspaltung vor, wenn der das Besitzunternehmen beherrschende Gesellschafter nur über exakt 50 % der Stimmen in der Betriebsgesellschaft verfügt. Nach Meinung des Bundesfinanzhofs sind dem Gesellschafter die Stimmen seines ebenfalls beteiligten minderjährigen Kindes nicht zuzurechnen, wenn in Bezug auf dessen Gesellschafterstellung eine Ergänzungspflegschaft besteht.

 

✅ Wegen der Coronapandemie arbeiten viele Arbeitnehmer in ihrem häuslichen Arbeitszimmer. Hier stellt sich die Frage, ob bzw. in welcher Höhe die Kosten für das Arbeitszimmer als Werbungskosten abziehbar sind. Coronabedingt hat das Bundesfinanzministerium nun Sonderregelungen bekanntgegeben.

 

✅ Hat der Steuerpflichtige die Veräußerung seines Grundstücks „eingefädelt“, liegt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch vor, wenn er das Grundstück zuvor unentgeltlich auf seine Kinder überträgt, die es dann an den Erwerber veräußern. Der Veräußerungsgewinn ist in diesen Fällen bei den Kindern nach deren (oftmals günstigeren) steuerlichen Verhältnissen zu erfassen.

 

✅ Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Spendenabzug auch dann möglich ist, wenn die Spende einer konkreten Zweckbindung unterliegt.

 

📄 Diese und viele weitere ausführliche Informationen finden Sie in der aktuellen Ausgabe.

➡️ Alle Tax News auf einen Blick.

Unwetterschäden: Erleichterungen in der Steuererklärung

Oktober 2021. In diesem Jahr waren bestimmte Bundesländer besonders stark von Unwettern und daraus resultierenden Schäden betroffen.

Die zuständigen Finanzbehörden sagten ihre Unterstützung im steuerlichen Rahmen zu.
Auch für nicht unmittelbar betroffene Steuerzahler gilt: Unwetterschäden können steuerlich geltend gemacht werden.

 

Wir haben für Sie wichtigsten Steuererleichterungen der Sonderregelungen der betroffenen Länder kompakt zusammengetragen.

 

▪️ Herabsetzung der Steuervorauszahlungen

Personen und Unternehmen, die ihr Einkommen und ihre Rücklagen verstärkt für einen Wiederaufbau oder die Unterkunft in Hotels oder Pensionen aufwenden müssen, können eine Herabsetzung Ihrer Steuervorauszahlungen beim Finanzamt beantragen.

 

▪️ Spendenabzug ohne Spendenbescheinigung

Spenden, die in diesem Jahr zur Hilfe in Katastrophenfällen getätigt wurden, können als Sonderausgabe geltend gemacht werden, wenn lediglich ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung auf das Spendenkonto vorgelegt werden kann.

 

⚠️ Wichtig: Dies gilt nur für Zuwendungen, die bis zum 31.10.2021 getätigt wurden.

 

▪️ Sonderabschreibung für den Wiederaufbau von Betriebsgebäuden und steuerliche Förderung von Erhaltungsaufwendungen

Liegt eine Zerstörung von Betriebsgebäuden durch Hochwasser vor, gewähren Finanzbehörden der betroffenen Länder eine Sonderabschreibung in Höhe von 30 % als Unterstützung für den Wiederaufbau.
Ist das Betriebsgebäude nur zum Teil beschädigt oder zerstört, werden Kosten für die Instandsetzung als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben anerkannt.

 

⚠️ Wichtig: Die Instandsetzung muss innerhalb von 3 Jahren nach dem Unwetter begonnen werden. Die Erhaltungsaufwendungen dürfen max. 70.000 EUR betragen.

 

▪️ Stundung und Vollstreckungsschutz

Vom Unwetter betroffene Steuerzahler können Steuerzahlungen bis längstens 31.1.2022 beim zuständigen Finanzamt stunden lassen.
Sollte es durch die Unwetterkatastrophe zu einem Zahlungsverzug kommen, unterlässt die zuständige Finanzbehörde Vollstreckungsmaßnahmen für alle bis zum 31.10.2021 fällig werdenden Steuern. Säumniszuschläge werden ebenfalls erlassen.

 

🖥️ Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in diesem Artikel.

 

💡 Tipp: Aufwendungen für die Beseitigung von Umweltschäden können außergewöhnliche Belastungen darstellen

 

🖥️ Einen Beitrag mit wichtigem Grundlagenwissen zum Thema „Außergewöhnliche Belastungen“ finden Sie hier.

🖥️ Im Zuge des Orkantiefs Sabine berichteten wir, dass Schäden auch mit zeitlicher Verzögerung eintreten können. Versicherte sollten hier zeitnah handeln und das Gutachten eines Sachverständigen einholen.

Unser Standort: Karlsruhe im Spitzenfeld der Smart Cities

Oktober 2021. Unser Standort ist im Spitzenfeld des Digitalrankings für Deutschlands Großstädte.

Wie digital sind Deutschlands Großstädte?

 

Experten der Bitkom Research erfassten und überprüften im Rahmen ihrer Auswertungen u.a. Online-Bürger-Services, Sharing-Angebote für Mobilität, intelligente Ampelanlagen oder die Breitbandverfügbarkeit deutscher Großstädte.

 

In der jährlichen Auswertung des Smart City Index des Wirtschaftsverbandes Bitkom e. V. belegt Karlsruhe in diesem Jahr 2021 im bundesweiten Vergleich Platz 3.
Lediglich Köln und Hamburg liegen vor unserer Stadt.
Karlsruhe konnte sich zum Vorjahr um zwei Plätze verbessern.

 

Wir freuen uns über diese Platzierung und über die Bestätigung der Innovationsfähigkeit an unserem Standort.

 

Aus Baden-Württemberg sind unter den Top-10-Städten des Digitalrankings noch Stuttgart auf Platz 8 und Freiburg im Breisgau auf Platz 10 vertreten.

 

📊 Die Auswertungen des Smart City Index 2021 können Sie hier ansehen.

📄 Eine Pressemitteilung des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg finden Sie hier.



Corona-Hilfen: Sonderfonds für Messen und Ausstellungen

Oktober 2021. Der Bund bietet ab jetzt ein Absicherungsprogramm für Messen und Ausstellungen zum Restart.

ℹ️ Bund und Länder konnten sich darauf einigen, dass die Ausfallabsicherung, die bereits im Rahmen des „Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen" angeboten wird auf den Bereich der gewerblichen Veranstaltungen (Messen und Ausstellungen) erweitert wird.

 

Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie kompakt zusammengefasst.

 

◾️ Der Hintergrund:

Erst seit Anfang September 2021 können in ganz Deutschland wieder Messen und gewerbliche Ausstellungen stattfinden.
Mit dem Sonderfonds sollen die Vorbereitungskosten von Messen und Ausstellungen gegen das Risiko einer Corona-bedingten Veranstaltungsabsage abgesichert werden.

 

◾️ Wer ist antragsberechtigt?

▫️ private und öffentliche Unternehmen, die als Veranstalter Messen oder Ausstellungen in Deutschland organisieren und durchführen

 

◾️ Der Rahmen:

▫️ die Absicherung soll eine Planung von größeren Veranstaltungen ermöglichen
▫️ deckt das Risiko einer Corona-bedingten Veranstaltungsabsage ab
▫️ 80 Prozent der Ausfallkosten werden bei erfolgter Registrierung übernommen
▫️ die maximale Entschädigungssumme beträgt 8 Millionen Euro pro Veranstaltung
▫️ Grund für die Absage muss eine behördliche Untersagung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sein

 

⚠️ Wichtig: Das Risiko einer Verschiebung oder Teilabsage (im Sinne einer Kapazitätsreduzierung) wird von der Absicherung nicht umfasst.
Von den Ausfallkosten werden, sofern vorhanden, die erzielten veranstaltungsbezogenen Einnahmen sowie etwaige Versicherungsleistungen und Förderungen abgezogen.

 

◾️ Welche Kosten werden abgedeckt?

Wie bei den Überbrückungshilfen gibt es eine feste Liste der berücksichtigungsfähigen Kosten.
Abgedeckt werden u.a. Betriebskosten, Kosten für Personal, Anmietung, Wareneinsätze, beauftragte Dienstleister*innen etc.

 

 

⚠️ Wichtig: Eine Registrierung der Veranstaltung ist möglich, solange das maximale Absicherungsvolumen des Sonderfonds in Höhe von 600 Mio. Euro durch vorherige Registrierungen noch nicht ausgeschöpft wurde.
Muss die Veranstaltung Corona-bedingt abgesagt werden, kann die Auszahlung der Absicherung beantragt werden. Die konkreten Verluste und entstandenen Kosten einer Veranstaltung, die Corona-bedingt abgesagt werden musste, müssen vom veranstaltenden Unternehmen nachgewiesen und von prüfenden Dritten bestätigt werden.

 

🗓 Fristen:

Die Registrierung kann ab dem 25. Oktober 2021 erfolgen.
Messen und Ausstellungen müssen sich spätestens zwei Wochen vor ihrer geplanten Durchführung registrieren.
Eine Registrierung kann bis spätestens 28. Februar 2022 vorgenommen werden. Messen und Ausstellungen müssen im Zeitraum bis zum 30. September 2022 liegen.

 

⚠️ Wichtig: Die Antragstellung auf Auszahlung muss innerhalb von drei Monaten nach dem planmäßigen Durchführungsdatum der Messe oder Ausstellung, spätestens jedoch bis zum 15. November 2022 erfolgen.

 

🖥 Ausführliche Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite „Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen“.



Corona-Hilfen: Überbrückungshilfe III Plus für Oktober bis Deuember 2021

Oktober 2021. Wir berichteten bereits, dass die Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurde.
Ab jetzt können für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 Anträge gestellt werden.

ℹ️ Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich nahezu unverändert zur Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September 2021. Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent sind antragsberechtigt.

 

Außerdem können Unternehmen einen Antrag stellen, die bereits im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt und im Juli 2021 von der Hochwasserkatastrophe betroffen waren.

 

⚠️ Wichtig: Die Fristverlängerung gilt nur für die Überbrückungshilfe III Plus, nicht auch für die Überbrückungshilfe III.
Anträge für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus müssen über prüfende Dritte auf der offiziellen Plattform eingereicht werden.

 

🖥 Informationen zum Antragsstart finden Sie hier.

🖥 Ausführliche Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus finden Sie hier.



Corona-Hilfen: Förderprogramm Kultur nach Corona in BW

Oktober 2021. Das Kunstministerium Baden-Württemberg startet das mit 18,5 Millionen Euro dotierte Impuls­programm „Kultur nach Corona“.

Das Ziel: Die Unterstützung von Kultureinrichtungen, Kultur­schaf­fenden, Musikerinnen und Musiker, Vereine und Verbände im Land.

 

Wir haben für Sie die einzelnen Säulen des Impuls­programms „Kultur nach Corona“ kompakt zusammengefasst.

 

◾️ Programm „Kunst trotz Abstand“

Kunst- und Kultureinrichtungen sollen mit dem Förderprogramm darin unterstützt werden, die bisherigen Publikumsgruppen wieder zu erreichen und neue Zielgruppen gewinnen zu können.
Seit Juni 2020 wurden bereits 354 Projekte landesweit mit rund 10,5 Millionen Euro gefördert.

 

◾️ Stipendienprogramm für freischaffende, professionell tätige Künstlerinnen und Künstler der freien Kunst

Freischaffende, professionell tätige Künstlerinnen und Künstler der freien Kunst werden weiterhin mit einem Corona-Stipendienprogramm unterstützt.
In der ersten Runde wurden 1.930 freischaffende Künstlerinnen und Künstler gefördert.

 

◾️ Programm „Junge Perspektiven“

Angebote von professionellen Kultureinrichtungen, Ensembles und Festivals für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden gefördert.

 

◾️ Programm „Perspektive Pop“

Das Ziel: Die Live-Musikszene durch neue künstlerische Impulse weiterzuentwickeln, Akteure und Spielorte zu stärken sowie neue Locations zu erschließen.
Gefördert werden alle Genres der Populären Musik, genreübergreifende Projekte, Singer und Songwriter, die Off- und Subkultur-Szene, Newcomer sowie etablierte Musiker*innen.

 

◾️ Investitionsprogramm für Verbände und Vereine der Amateurmusik und des Amateurtheaters

Vereine werden bei der Anmietung geeigneter Spiel- und Proberäume, bei der Anschaffung von Luftfilter wie auch bei der Infrastruktur von Spielstätten (bspw. die technische Ausstattung für Open-Air-Konzerte) gefördert. Zudem werden Aktionen zur Mitgliedergewinnung und der Ausbau von Beratungsangeboten gefördert.

 

◾️ Investitionsprogramm „Zukunftsstark“

Privattheater, Musikensembles, Soziokulturelle Zentren, Festivals und Kunstvereine sollen durch das Förderprogramm die durch die Corona-Pandemie angestoßenen Digitalisierungsansätze verstetigen und bestehende Strukturen weiterentwickeln können.

 

🖥 Ausführliche Informationen zum Impuls­programm „Kultur nach Corona“ finden Sie auf der offiziellen Seite.



Internationales Netzwerk: Independent Member Morison Global

Oktober 2021. Unsere Kanzlei ist ein langjähriges Mitglied des globalen Verbandes Morison KSi.

Durch den Verband sind wir mit über 150 Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen aus mehr als 75 Ländern vernetzt, um unseren weltweit agierenden Mandantinnen und Mandanten die best möglichste Expertise für ihre internationalen Steuerhandlungen zu bieten.

Nachdem im vergangenen Jahr bereits der visuelle Auftritt aktualisiert wurde, wird jetzt der finale Schritt des Rebrandings des Verbandes eingeleitet und umgesetzt. Aus Morison KSi wird richtungsweisend Morison Global.

Die Corona-Pandemie hat uns wieder vor Augen geführt, dass globale Ereignisse Auswirkungen auf alle Bereiche haben können – und das in rasender Geschwindigkeit. Auch auf Bereiche, die bisher vom globalen Markt entkoppelt schienen.

Durch den kontinuierlichen Austausch mit unseren internationalen Partnern erkennen wir frühzeitig globale Trends und Entwicklungen, die wir unmittelbar in unsere Beratung und die Ausarbeitung individueller Steuerstrategien für unsere Mandantinnen und Mandanten einfließen lassen.

Denn Sicherheit in ihren Entscheidungen und Agilität in ihren Handlungen sind unser Anspruch in der Beratung und Begleitung unserer international agierenden Mandantinnen und Mandanten.

Building Better Business Globally.

🖥 Das Profil unserer Kanzlei Wangler auf der neuen Website von Morison Global finden Sie hier.

🖥 Mehr Informationen zu Morison Global finden Sie auf dieser Seite.

📺 Ein Informationsvideo zu Morison Global können Sie hier ansehen.

Corona-Hilfen: Sofortprogramm Einzelhandel / Innenstadt in BW

Oktober 2021. Das Land Baden-Württemberg bietet ein Förderprogramm mit drei Förderlinien für den Einzelhandel / Innenstadt an.

Das Ziel: Die Stärkung des baden-württembergischen Einzelhandels sowie eine (Wieder-) Belebung der Innenstädte und Ortsteilzentren.

Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte und weiterführenden Informationen der drei Förderlinien kompakt zusammengestellt.

◾️ Förderlinie „Pop-up-Stores und -Malls“

Leerstehende Räumlichkeiten werden von Kommunen angemietet und zu einem reduzierten Mietzins an Zwischennutzer (Untermieter) weitervermietet.

Antragsberechtigt:

Alle Städte und Gemeinden (Kommunen) in Baden-Württemberg, unabhängig von ihrer Einwohnerzahl.

Förderrahmen:

▫️ Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

▫️ Die von der Kommune zu tragende Mietlast, Ausgaben für Gestaltungs- bzw. Verschönerungsmaßnahmen sowie den temporären, nicht die Gebäudesubstanz verändernden Innenausbau des Objekts bzw. den Ladenbau sowie Marketingausgaben.

▫️ Der Fördersatz beträgt 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

▫️ Die förderfähige Projektdauer beträgt mindestens ein Jahr (max. Zuschuss 75.000 Euro) und längstens zwei Jahre (max. Zuschuss 150.000 Euro).

Antragstellung:

Anträge werden von Fachexperten geprüft.

◾️ Förderlinie „Veranstaltungen“

▫️ Planung und Durchführung von ein- oder mehrtägigen Veranstaltungen,

▫️ die nicht ohnehin regelmäßig stattfinden und

▫️ einen über die Gemeindegrenzen hinausreichenden, möglichst regionalen Einzugsbereich haben.

Antragsberechtigt:

Alle Städte und Gemeinden (Kommunen) in Baden-Württemberg, unabhängig von der Einwohnerzahl City-Initiativen, Handels- und Gewerbevereine, Wirtschaftsförderungsgesellschaften sowie Kultur-, Sport- und Heimatvereine, sofern sie Veranstalter sind.

Förderrahmen:

▫️ Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

▫️ Ausgaben für externe Dienstleister sowie Sachausgaben

▫️ Der Fördersatz beträgt 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

▫️ Maximale Zuschusshöhe für mehrtägige Veranstaltungen: 50.000 Euro

▫️ Maximale Zuschusshöhe für eintägige Veranstaltungen: 30.000 Euro

📬 Antragstellung:

Anträge sind beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus einzureichen:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Referat 41 – Mittelstand und Handwerk

Schlossplatz 4 (Neues Schloss)

70173 Stuttgart

Das Förderprogramm läuft, solange Mittel hierfür zur Verfügung stehen.

◾️ Förderlinie „Digitalisierung und Innovation im stationären Handel- Mit Smart Services die digitale Zukunft gestalten“

Das „Kompetenzzentrum Smart Services“ bietet Anlaufstellen für interessierte Unternehmen aus Baden-Württemberg. Mit renommierten Forschungseinrichtungen werden innovative Lösungen zu Fragestellungen des Handels erarbeitet und betroffene Betriebe individuell unterstützt. Ab Oktober werden unter anderem Webinare, Ideenworkshops und Coachings angeboten.

📧 Ansprechpartner:

Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO

Thomas Meiren (Gesamtkoordination)

Nobelstraße 12, 70569 Stuttgart

Telefon: +49 711 970-5116

thomas.meiren@iao.fraunhofer.de

🖥 Ausführliche Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie auf dieser offiziellen Seite.

Wir informieren Sie über neue Entwicklungen rund um das Thema „Corona-Hilfen“ auf unseren Profilen.

Abgabefristen: Steuererklärung 2020

Oktober 2021. Durch die Sondersituation der Corona-Pandemie wurde die Abgabefrist der Steuererklärung 2020 bis zum 31. Oktober verlängert. Diese Frist gilt in nicht beratenen Fällen.

⚠️ Wichtig: Wird die Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht, wird unmittelbar ein sogenannter Verspätungszuschlag erhoben. Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer und mindestens 25 Euro pro verspäteten Monat. Maximal können 25.000 Euro Verspätungszuschlag fällig werden.

💡 Tipp: Da die Abgabefrist der Steuererklärung 2020 mit dem 31.10.2021 auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich der Abgabetermin auf den 1. oder 2. November, da in manchen Bundesländern Allerheiligen ein Feiertag ist. Wir empfehlen zur Einhaltung der Frist die Abgabe der Steuererklärung 2020 spätestens für den Freitag, 30.10.2021 zu planen.

In beratenen Fällen, also bei der Erstellung der Steuererklärung durch eine Steuerberatung, gilt für die Steuererklärung 2020 als Abgabefrist der 31. Mai 2022.

🖥 Einen ausführlichen Artikel zum Thema „Steuererklärung 2020“ finden Sie hier.

Corona-Hilfen: Verlängerung der Hilfsprogramme in BW

Oktober 2021. Das Land Baden-Württemberg verlängert die angebotenen Corona-Hilfsprogramme bis zum Jahresende.

Die von den Folgen der Pandemie betroffenen Unternehmen und Selbstständigen in Baden-Württemberg können somit über den 30. September 2021 hinaus folgende landesseitigen Förderprogramme nutzen:

◾️ Tilgungszuschuss Corona: Mit dem Tilgungszuschuss Corona können Dienstleistungsunternehmen Zuschüsse von insgesamt bis zu 300.000 Euro für den gesamten Förderzeitraum 2021 zu Tilgungsraten für Kredite erhalten.

🖥 Ausführliche Informationen zum Tilgungszuschuss Corona finden Sie hier.

◾️ Start-up BW Pro-Tect: Das Förderprogramm ermöglicht innovativen Start-ups mit Wachstumspotenzial eine kurzfristige Überbrückung von Liquiditätsengpässen bis zum Jahresende.

🖥 Ausführliche Informationen zum Start-up BW Pro-Tect finden Sie hier.

◾️ Krisenberatung Corona: Unternehmen können bis zu vier kostenlose Beratungstage erhalten. In diesem Beratungsrahmen werden sie dabei unterstützt ihre unternehmerische Lage zu bewerten, Möglichkeiten der Liquiditätssicherung zu prüfen und Strategien zur Krisenüberwindung und zum Neustart nach der Krise zu entwickeln.

🖥 Ausführliche Informationen zur Krisenberatung Corona finden Sie hier.

Wir informieren Sie über neue Entwicklungen rund um das Thema „Corona-Hilfen“ auf unseren Profilen oder auf unserer Website.

Steuertipp: Sonderabschreibung für Mietwohnungen

Oktober 2021. Um den privaten Wohnungsbau zu fördern, können private Investoren Kosten zur regulären steuerlichen Abschreibung zusätzlich mit einem Sondersatz abschreiben.
Wichtig ist der Zeitpunkt des Bauantrags bzw. der Bauanzeige. Diesen legte die Finanzverwaltung jetzt fest.
Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte für die Sonderabschreibung kompakt zusammengefasst.

Für eine neu gebaute Mietwohnung kann eine Sonderabschreibung nach § 7b EStG erfolgen.

Eine Sonderabschreibung kommt in Betracht:
✅ wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 gestellt bzw. getätigt werden.

✅ wenn Mietwohnungen ohne Bauantrag bzw. Bauanzeige gebaut werden, kann hinsichtlich des genannten Zeitraums auf den Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung abgestellt werden.

💡 Wichtig:
Wird die neue Mietwohnung noch bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung weiter veräußert, kann nur der Zweit- bzw. Letzterwerber die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen.

📄 Das aktuelle BMF-Schreiben können Sie hier ansehen.

🖥 Einen ausführlichen Artikel zur Sonderabschreibung nach § 7b EStG finden Sie hier.

Wir beraten Sie gerne individuell bei Ihrer Steuerstrategie im Vorfeld des Erwerbs einer neu­en Immobilie.

Download: Tax News für den Oktober 2021

Oktober 2021. Die Tax News für den Oktober 2021 mit vielen aktuellen Steuertipps stehen für Sie ab jetzt zum Download bereit.

In diesem Monat weisen wir Sie auf folgende wichtige Aspekte hin:

✅ Damit Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen Nachweise erbracht und (weitere) formale Voraussetzungen erfüllt werden. Die steuerlichen Spielregeln hat das Bundesfinanzministerium mit einem Schreiben vom 30.6.2021 nun angepasst. Gegenüber dem bisherigen Schreiben aus 1994 wurden insbesondere Aspekte zur Erstellung einer Bewirtungsrechnung mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem und zur Digitalisierung der Rechnung und des Eigenbelegs aufgenommen.

✅ Der Gewinn aus dem Verkauf eines selbstgenutzten Wohneigentums ist auch insoweit steuerfrei, als er auf ein zur Erzielung von Überschusseinkünften (z. B. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) genutztes häusliches Arbeitszimmer entfällt und der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt.

✅ Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % (nach Ablauf einer zinsfreien Karenzzeit von grundsätzlich 15 Monaten) zugrunde gelegt wird – und dies ist nach § 233a in Verbindung mit § 238 Abs. 1 S. 1 Abgabenordnung (AO) der Fall.

✅ Der Vorsteuerabzug bei nicht nur unternehmerisch genutzten Gegenständen (z. B. Fotovoltaikanlagen) erfordert eine zeitnahe Zuordnung zum Unternehmensvermögen. Wurde die Zuordnung bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht dokumentiert, ist sie spätestens bis zur gesetzlichen Abgabefrist für Steuererklärungen gegenüber dem Finanzamt zu erklären.

✅ Kann ein Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden, ist dieser geldwerte Vorteil mit 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer zu versteuern. Da infolge der Coronapandemie derartige Fahrten aber oft nicht durchgeführt werden, wirft dies Fragen zur lohnsteuerlichen Behandlung auf – und hier gibt es eine erfreuliche (neue) Sichtweise des Finanzministeriums Schleswig-Holstein.

✅ Im Mai 2021 hat der Bundesfinanzhof zwei Klagen zur Doppelbesteuerung der Renten als unbegründet abgewiesen (für spätere Rentenjahrgänge zeichnet sich für den Bundesfinanzhof wegen der Abschmelzung des Rentenfreibetrags indes eine Doppelbesteuerung ab). Hiergegen haben die Steuerpflichtigen nun Verfassungsbeschwerden eingelegt. Das Bundesfinanzministerium hat hierauf insofern reagiert, dass Steuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2005, in denen Leibrenten oder andere Leistungen aus einer Basisversorgung erfasst sind, vorläufig ergehen.

💾 Diese und viele weitere ausführliche Informationen finden Sie in dieser aktuellen Ausgabe.

➡️ Alle Tax News auf einen Blick.

Corona-Hilfen: Antragstellung für fiktiven Unternehmerlohn in BW gestartet

September 2021. Nachdem die Landesregierung Baden-Württemberg den fiktiven Unternehmerlohn als Ergänzung der Überbrückungshilfe III Plus verlängerte, ist ab jetzt die Antragstellung über die Antragsplattform des Bundes möglich. 📄🖥

Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte kompakt zusammengefasst. 📋✅

◾️ Der Rahmen:

Baden-Württemberg gewährt im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus einen fiktiven Unternehmerlohn pauschal mit einem Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für den Zeitraum Juli bis September 2021.

◾️ Die Voraussetzung:

Es muss ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegen.

💡 Liegt für die Überbrückungshilfe III Plus bereits eine Bewilligung vor, kann der fiktive Unternehmerlohn auch nachträglich über einen Änderungsantrag beantragt werden.

🖥 Ausführliche Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus, der Neustarthilfe Plus und der landesseitigen Ergänzung um den fiktiven Unternehmerlohn finden Sie hier.

ℹ️ Der Bund hat bereits angekündigt, die Überbrückungshilfe sowie die Neustarthilfe über den 30. September 2021 hinaus bis zum Jahresende 2021 fortzuführen. Die Verlängerung der beiden Programme soll die Fördermonate Oktober bis Dezember 2021 umfassen. Die genauen Details befinden sich aktuell noch in Abstimmung.

Wir informieren Sie über neue Entwicklungen rund um das Thema „Corona-Hilfen“ auf unseren Profilen.

Steuertipp: Kosten für das Haustier von der Steuer absetzen

September 2021. Viele Menschen haben sich während der Pandemie im Jahr 2020 für ein neues Haustier entschieden.

Wir haben für Sie kompakt zusammengetragen wie Sie Kosten für Ihre Haustiere steuerlich geltend machen können.

ℹ️ Höchstwert an Einnahmen aus der Hundesteuer:

Der Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) verkündete, dass im Jahr 2020 ca. 20 Prozent mehr Hunde gekauft wurden als in den vorherigen Jahren. Durch diesen Trend erzielten die Städte und Gemeinden mit rund 380 Millionen Euro den Allzeit-Höchstwert an Einnahmen aus der Hundesteuer.

◾ Kosten für das Haustier von der Steuer absetzen.

Folgende Aufwendungen für das Haustier können steuerlich geltend gemacht werden.

▪️ Dienstleistungen Kosten für Haustiere können im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden.

Wird bspw. ein/e Tierbetereuer/in, ein/e Hundefriseur/in oder ein/e Hundetrainer/in beauftragt, können diese Kosten geltend gemacht werden.

💡 Wichtig: Die Leistung muss im Haus oder im Garten des Haustierhalters erfolgen. 20% der Aufwendungen (maximal 4.000 Euro) können abgesetzt werden.

▪️ Handwerkerleistungen Handwerkerleistungen, die das Tier betreffen, können steuerlich geltend gemacht werden.

Wird bspw. eine Katzenklappe an der Haustür installiert, ein Stall gebaut oder ein Teich im Garten angelegt, können diese Kosten geltend gemacht werden.

💡 Wichtig: 20% der Lohnkosten in Höhe von bis zu 6.000 Euro können abgesetzt werden. Dies umfasst Arbeitslohn sowie Kosten für Anfahrt und Maschinenmiete, Material jedoch nicht. Für den Nachweis ist eine Rechnung erforderlich. Die Bezahlung muss zudem per Überweisung erfolgen, nicht bar.

📊 Eine Pressemitteilung zu den Rekordeinnahmen durch die Hundesteuer des Statistischen Bundesamtes finden Sie hier.

🖥️ Einen ausführlichen Artikel zum Thema haushaltsnahe Dienstleistungen finden Sie hier.

Wir beraten Sie gerne bei der individuellen Steuerstrategie Ihrer in Anspruch genommenen haushaltsnahen Dienstleistungen.

Corona-Hilfen: Verlängerung bis Jahresende

September 2021. Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus bis zum 31. Dezember 2021. 🗓 Ursprünglich waren die Corona-Hilfen bis zum 30. September 2021 angesetzt.

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zu der Verlängerung der Corona-Hilfen kompakt zusammengetragen. 📋✅

◾️ Überbrückungshilfe III Plus verlängert

Die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus werden für die Verlängerung bis Jahresende weitgehend beibehalten. Grundsätzlich gilt: Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent bleiben antragsberechtigt.

◾️ Restart-Prämie läuft im September aus

Die Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September 2021 angeboten wurde, läuft plangemäß im September aus.

◾️ Eigenkapitalzuschuss wird verlängert

Der Eigenkapitalzuschuss wird auch über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung gestellt. Er steht für Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb mit einem monatlichen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zusätzlich zur Fixkostenerstattung zur Verfügung.

◾️ Neustarthilfe Plus für Selbständige verlängert

Durch die Verlängerung der Neustarthilfe Plus können Soloselbständige, deren Umsatz durch die Corona-Pandemie weiter eingeschränkt ist, zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.

💡 Wichtig: Die Antragstellung für die verlängerten Corona-Hilfen kann auch weiterhin nur durch prüfende Dritte erfolgen.

Die offiziellen Seiten zu den Corona-Hilfen werden aktuell überarbeitet.

🖥 Alle Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus finden Sie hier.

🖥 Alle Informationen zur Neustarthilfe Plus finden Sie hier.

Wir informieren Sie über neue Entwicklungen rund um das Thema „Corona-Hilfen“ auf unseren Profilen.

Kurzarbeit: Erleichterter Zugang verlängert

September 2021. Der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit ist durch die Bundesregierung bis Ende des Jahres 2021 verlängert worden.

Somit gilt bis Jahresende, dass innerhalb eines Betriebes mindestens 10 Prozent der Beschäftigten von einem Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent betroffen sein müssen, damit der Betrieb Kurzarbeit anmelden kann.

Die Bundesagentur für Arbeit erstattet zudem weiterhin die Sozialbeiträge bei Kurzarbeit in voller Höhe.

🖥️ Ausführliche Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie auf dieser offiziellen Seite.

🖥️ Einen aktuellen Artikel zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes finden Sie hier.

Wir informieren Sie über neue Entwicklungen rund um das Thema „Corona-Hilfen“ auf unseren Profilen.

Digitalisierung: Neue Videoformate des BMF

September 2021. Im Zuge der Digitalisierung bietet das Bundesfinanzministerium jetzt verschiedene neue Videoformate an. 📺✅ ℹ️ Das Format „Finanzisch für Anfänger“ erklärt in Animationsvideos grundlegende Fragen, während in einem weiteren Videoformat wechselnde Youtuber*innen Themen wie Rente oder Steuergerechtigkeit vorstellen und erklären.

Wir haben für Sie eine Übersicht aktueller Videos zusammengestellt.

📺 „Warum zahlen wir Steuern? – Finanzisch für Anfänger“
📺 „Was sind Investitionen? – Finanzisch für Anfänger“
📺 „Was sind Staatsanleihen? – Finanzisch für Anfänger“
📺 „Der CO2-Preis – Finanzisch für Anfänger“
📺 „Erklär doch mal, Max – Folge 7: Rente und Steuern“
📺 „Erklär doch mal, Rick – Folge 6: Steuergerechtigkeit | Erklärfilm“

💡 Tipp: Wissenswerte Informationsvideos zu komplexen Steuerthemen, die Sie für Ihre Steuerstrategie nutzen können, finden Sie auch auf hier auf unserer Website.

Steuertipp: Abzug des Arbeitszimmers erleichtert

September 2021. In der Corona-Pandemie wurde die Arbeit verstärkt in das Homeoffice verlegt. Jeder Steuerpflichtige sollte prüfen, ob das häusliche Arbeitszimmer vollständig absetzbar ist.

ℹ️ Für den Zeitraum 01.03.2020 bis 31.12.2021 der Corona-Pandemie wurde bundeseinheitlich darüber abgestimmt, dass Steuerpflichtige bei der Entscheidung der Arbeit im Homeoffice auch ohne schriftliche Anweisung des Arbeitgebers, der Empfehlung der Bundesregierung gefolgt sind.

Mit diesem Hintergrund sind folgende Punkte zu prüfen:

✅ Wurde in diesem festgelegten Zeitraum die Tätigkeit überwiegend im häuslichen Arbeitszimmer verrichtet (mindestens an 3 von 5 Tagen), wäre ein Vollabzug des Arbeitszimmers möglich.

✅ Bei 2 Tagen wäre zumindest ein Abzug bis 1.250 Euro als Werbungskosten möglich.



💡 Wichtig: Ein häusliches Arbeitszimmer muss steuerrechtlich fest definierte Vorgaben erfüllen.

🖥️ Einen aktuellen Artikel zum erleichterten Abzug des Arbeitszimmers finden Sie hier.

🖥️ Vorgaben und wichtige Grundlagen zum Thema „Häusliches Arbeitszimmer“ finden Sie in diesem Beitrag.

Gerne beraten wir Sie, ob Ihr Arbeitszimmer die steuerrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und welcher Kostenabzug für Sie möglich ist.

Förderprogramme für Kultur- und Kreativschaffende

September 2021. Der Kulturbereich wurde von der Corona-Pandemie besonders schwer getroffen. Künstler*innen und Kultureinrichtungen werden aktuell verschiedene Hilfen und Förderungen angeboten.

Das K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro der Stadt Karlsruhe hat auf einer Informationsseite aktuelle Förderprogramme zusammengetragen.

🖥️ Diese Seite bietet einen Überblick von „NEUSTART Kultur“ über Stipendienprogramme der GEMA, GVL, VG Wort und VG Bild-Kunst.

🖥️ Eine Sonderseite zu den Finanzhilfen für Kultur- und Kreativschaffende in der Corona-Krise finden Sie hier.

🖥️ Detaillierte Informationen nach den einzelnen Branchen werden auf der Seite der Bundesregierung angeboten.

Für Veranstalter*innen wird aktuell der „Sonderfonds Kulturveranstaltungen“ angeboten.

🖥️ Den Rahmen und die Vorgaben haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengetragen.

Wir informieren Sie über neue Entwicklungen rund um das Thema „Corona-Hilfen“.

Doppelbesteuerung: Steuerbescheide für Rentner nur vorläufig

September 2021. Künftigen Rentnergenerationen droht eine Doppelbesteuerung. Das Bundesfinanzministerium kündigte bereits an, sich nach der Bundestagswahl am 26. September diesbezüglich mit Änderungen und möglichen Anpassungen zu befassen.

In einem neuen Schreiben des BMF gibt es jetzt einen wichtigen Vermerk zu diesem Sachverhalt. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte kompakt zusammengefasst.

ℹ️ Der Hintergrund:


Der Bundesfinanzhof hat am 19.5.2021 zwei Klagen zur Doppelbesteuerung der Renten als unbegründet abgewiesen. Allerdings ergibt sich auf der Grundlage der Berechnungsvorgaben des Bundesfinanzhofs, dass spätere Rentenjahrgänge von einer doppelten Besteuerung betroffen sein dürften.

📄 Einen ausführlichen und detaillierten Beitrag zum Thema finden Sie in unseren Tax News für den Juli 2021.

Seither herrscht Unsicherheit, ob bei Rentnerinnen und Rentnern individuell eine Doppelbesteuerung vorliegt und diese im Vorfeld gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen sollten. Durch dieses Vorgehen sollten sie nach möglichen Anpassungen doppelt gezahlte Steuerung nachträglich zurückerhalten können.

💡 Wichtig: Es muss kein Einspruch eingelegt werden.

ℹ️ Der Grund:

Das Bundesfinanzministerium schafft mit einem Vermerk in einem aktuellen Schreiben, dass der Steuerbescheid nicht bestandskräftig wird, sondern nachträglich geändert werden kann. Dies macht die Einlegung eines Einspruchs entbehrlich. Im Falle eines positiven Urteils nach der Bundestagswahl kann sich darauf berufen werden.

📄 Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums können Sie hier nachlesen.

🖥️ Einen aktuellen Beitrag zum Thema finden Sie auf dieser Seite.

Wir prüfen gerne Ihren Steuerbescheid und beraten Sie bei weiteren Fragen zu einer möglichen Doppelbesteuerung.

Betriebsveranstaltungen: Wichtige Grundlagen für den Freibetrag

September 2021. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten bei Betriebsveranstaltungen steuerlich aufpassen und eine wichtige Regelung im Blick haben.

Für Betriebsveranstaltungen wird ein steuerlicher Freibetrag von 110 Euro je Veranstaltung pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer gewährt. Zu berücksichtigen ist hierbei der Bruttobetrag einschließlich der Umsatzsteuer. Wird dieser Wert jedoch überstiegen, liegt ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.

💡 Wichtig: An der Feier müssen überwiegend Betriebsangehörige teilnehmen. Wenn überwiegend betriebsfremde Personen wie Geschäftspartner*innen, Kund*innen oder Lieferant*innen teilnehmen, ist die Veranstaltung als geschäftlich anzusehen.

⚠️ Vorsicht: Ist das Verhältnis der geplanten Anwesenden zwischen Mitarbeiter*innen und beispielsweise Kund*innen im Vorfeld einer Betriebsveranstaltung zu knapp kalkuliert, kann bei spontanen Absagen oder dem Nichterscheinen von Betriebsangehörigen schnell nicht mehr ein betrieblicher, sondern ein geschäftlicher Anlass vorliegen.

🖥️ Ein Praxisbeispiel einer Weihnachtsfeier finden Sie in diesem Artikel.


🖥️ In diesem Artikel finden Sie weitere wichtige Aspekte, die es bei Betriebsveranstaltungen steuerlich zu beachten gilt.

Wir beraten Sie gerne bei Ihrer steuerlichen Handhabung von betrieblichen und geschäftlichen Veranstaltungen.

Hinweisgeberportal zu Steuerbetrug in BW gestartet

September 2021. Baden-Württemberg hat bundesweit das erste anonyme Hinweisgeberportal für Finanzämter freigeschaltet.

Die Meldeplattform soll Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren und anonymen Kommunikationsweg bieten, um zukünftig Verstöße gegen Straf- und Steuergesetze anzuzeigen. Bisher nahm die Steuerverwaltung in Baden-Württemberg anonyme Anzeigen direkt entgegen. Bei diesen Meldungen kam es jedoch zu Informationslücken.

Durch das Hinweisgebersystem soll deshalb ein neuer Kommunikationsweg direkt mit der Steuerverwaltung ermöglicht werden. Der Zugriff auf personenbezogenen Daten der Hinweisgeber*innen sei ausgeschlossen.

Die „Einrichtung eines anonymen Hinweisgebersystems für die Steuerverwaltung“ ist Teil des Projektes „Finanzamt der Zukunft“ (FiZ) im Zuge des Ausbaus der Digitalisierung.

🖥️ Hier gelangen Sie zum Portal „Anonymes Hinweisgebersystem der Steuerverwaltung Baden-Württemberg“.

🖥️ Die offizielle Pressemitteilung zum Portal finden Sie hier.

Download: Tax News für den September 2021

August 2021. Die Tax News für den September 2021 mit vielen aktuellen Steuertipps stehen für Sie ab jetzt zum Download bereit.

In diesem Monat weisen wir Sie auf folgende wichtige Aspekte hin:

✅ Bei kleinen Fotovoltaikanlagen kommt es oft zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt, wenn die Gewinnerzielungsabsicht angezweifelt wird. Das ist meist der Fall, wenn in den ersten Jahren höhere Verluste erwirtschaftet werden. Diesen Streit möchte das Finanzamt ab sofort vermeiden. Damit künftig keine aufwendigen und streitanfälligen Ergebnisprognosen für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht vom Steuerpflichtigen erstellt und vom Finanzamt geprüft werden müssen, hat die Finanzverwaltung eine praxistaugliche Vereinfachung geschaffen.

✅ Die Auswirkungen des Regentiefs „Bernd“ haben zahlreiche Todesfälle verursacht und extreme Schäden an Gebäuden, an der Infrastruktur und am Hab und Gut der Menschen angerichtet. Die jeweiligen Finanzverwaltungen haben Mitte Juli 2021 steuerliche Entlastungsmaßnahmen veröffentlicht, die bereits erweitert wurden.

✅ Für die künftige (Investitionszeitraum von drei Jahren) Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens kann ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) von bis zu 40 % (in nach dem 31.12.2019 endenden Wirtschaftsjahren: 50 %) der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd geltend gemacht werden.

✅ Beruflich veranlasste Umzugskosten sind Werbungskosten. Für sonstige Umzugskosten (z. B. Kosten für den Abbau von Elektrogeräten) sowie für umzugsbedingte Unterrichtskosten gewährt die Finanzverwaltung Pauschalen, bei deren Höhe sie sich am Bundesumzugskostengesetz (BUKG) orientiert. Das Bundesfinanzministerium hat nun die Pauschalen veröffentlicht, die für Umzüge ab 1.4.2021 sowie ab 1.4.2022 gelten.

✅ Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld und die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wurden bis zum 30.9.2021 verlängert. Das geht aus der „Dritten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung“ hervor.

✅ Bereits mit Schreiben vom 11.2.2021 hatte das Bundesfinanzministerium die Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2021 veröffentlicht. Diese wurden nun für das zweite Halbjahr 2021 angepasst.

✅ Als Sonderausgaben abziehbare Kinderbetreuungskosten sind um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen. So lautet ein aktueller Beschluss des Bundesfinanzhofs.

✅ Private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt, unterliegen der Besteuerung. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf kann auch eine Zwangsversteigerung eines Grundstücks ein privates Veräußerungsgeschäft auslösen.

📄 Diese und viele weitere ausführliche Informationen finden Sie in dieser aktuellen Ausgabe.

➡️ Alle Tax News auf einen Blick finden Sie hier.

Corona-Hilfen: Verlängerung der Härtefallhilfen in BW

August 2021. Baden-Württemberg verlängert die Corona-Härtefallhilfen für Unternehmen bis zum 30. September 2021.

Unternehmen, die trotz einer existenzbedrohlichen Situation in der Corona-Pandemie keinen Zugang zu den bestehenden Hilfsprogrammen haben, können für den verlängerten Förderzeitraum Juli bis September 2021 einen Antrag auf Härtefallhilfen stellen.


Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte, dass insbesondere junge Unternehmen Schwierigkeiten haben, sich für eine Unterstützung im Bundesprogramm zu qualifizieren. Die Corona-Härtefallhilfen sollen diesen Unternehmen eine Unterstützung bieten.


Die Härtefallhilfen wurden am 18. Mai 2021 gestartet. Die Unterstützung orientiert sich in ihrer Höhe grundsätzlich an den förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe III. Sie soll im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen.


▪️ Voraussetzung für die Antragstellung:


Im Rahmen des Antrags muss dargestellt werden, inwieweit eine Existenzbedrohung des Unternehmens vorliegt und weshalb kein bestehendes Hilfsprogramm des Bundes, des Landes oder der Kommune in Anspruch genommen werden kann. Die Anträge werden von einer Härtefallkommission individuell begutachtet.


▪️ Förderzeitraum und Antragsfrist:


Anträge können für einen Zeitraum zwischen November 2020 und September 2021 gestellt werden. Wurde bereits ein Antrag für den bisherigen Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 gestellt, kann für die Monate Juli bis September 2021 ein Folgeantrag gestellt werden.


Die Antragsfrist für die Härtefallhilfen ist der 31. Oktober 2021.


🖥️ Ausführliche Informationen zu den Corona-Härtefallhilfen finden Sie auf dieser offiziellen Website.


🖥️ Die offizielle Pressemitteilung des Landes können Sie hier nachlesen.


Wir informieren Sie über neue Entwicklungen rund um das Thema „Corona-Hilfen“.

Corona-Hilfen: Aktuelle Zahlen zu Antragstellungen und Auszahlungen

August 2021. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (kurz BMWi) veröffentlicht auf der offiziellen Website wöchentlich die aktuellsten Zahlen zu den Corona-Hilfen.

Der „Fortschrittsbericht Corona-Hilfen“, der zweimal wöchentlich als PDF angeboten und aktualisiert wird, bietet Zahlen zur Überbrückungshilfe III Plus, Überbrückungshilfe III, Neustarthilfe Plus, Neustarthilfe, Novemberhilfe und Dezemberhilfe.

Die Zahlen und Auswertungen umfassen bereits erfolgte Auszahlungen, eingegangene Anträge und bewilligte Anträge.

📊 Auf dieser Seite wird immer ein aktueller Link zum aktuellen PDF zur Verfügung gestellt.

Wir informieren Sie über neue Entwicklungen rund um das Thema „Corona-Hilfen“.

Corona-Hilfen: Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

August 2021. Mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wird der Neustart von Kulturveranstaltungen unterstützt. Die Antragstellung ist ab jetzt möglich.
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zum Rahmen und der Antragstellung kompakt zusammengefasst.

Voraussetzung für die Förderung:

Förderfähig sind ausschließlich Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts, Medienvorführungen und künstlerische und kulturelle Ausstellungen.
💡 Wichtig: Die Veranstaltung muss in Deutschland stattfinden und Eintrittskarten müssen verkauft werden.

Förderrahmen:

Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen umfasst 2,5 Milliarden Euro und unterstützt mit zwei Modulen.

1. Wirtschaftlichkeitshilfe

Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährleistet, dass Veranstaltungen wirtschaftlich durchgeführt werden können, wenn aufgrund des Infektionsschutzes weniger Teilnehmende zugelassen sind und dadurch weniger Tickets verkauft werden können. Die Wirtschaftlichkeitshilfe verdoppelt (bzw. verdreifacht bei besonders strengen Auflagen) die Einnahmen aus den ersten 1.000 Tickets, bis die Kosten einer Veranstaltung gedeckt sind.
💡 Wichtig: Für die Wirtschaftlichkeitshilfe registrierte Veranstaltungen sind gleichzeitig gegen das Risiko eines Ausfalls wegen der Verschärfung der öffentlichen Pandemiebestimmungen abgesichert. Die Veranstalterin oder der Veranstalter muss hierzu bei Registrierung der Veranstaltung eine Kostenkalkulation eingereicht haben.

Antragsberechtigt sind:

◾ Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmenden ab dem 1. Juli 2021 und

◾ für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden ab dem 1. August 2021

2. Ausfallabsicherung

Die Ausfallabsicherung soll Veranstaltern mehr Planungssicherheit ermöglichen und übernimmt im Falle Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen 80 Prozent der Kosten.

Antragsberechtigt sind:

◾ Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern,

◾ die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden

💡 Wichtig: Für beide Module müssen Veranstaltungen im Voraus registriert werden.

Antragstellung:

Die Registrierung von Veranstaltungen und die Antragstellung auf Förderung erfolgen über diese Webseite.

Das Antragsverfahren ist zweistufig:

✅ Registrierung: Veranstalter müssen sich vor der Veranstaltung auf der Antragsplattform anmelden und die Veranstaltung registrieren.

✅ Antragstellung/Beantragung: Nach der Veranstaltung müssen Veranstalter die erforderlichen Angaben ergänzen und den Förderantrag stellen.

☎️ Für Fragen zur Antragstellung wurde eine Hotline unter der Telefonnummer 0800 6648430 eingerichtet.

📧 Fragen können auch per E-Mail an service@sonderfonds-kulturveranstaltungen.de gesendet werden.

🖥 Ausführliche Informationen zum Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen finden Sie auf dieser offiziellen Website.

Wir informieren Sie über neue Entwicklungen rund um das Thema „Corona-Hilfen“.

Antragstellung für Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus gestartet

August 2021. Ab jetzt ist die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus möglich.

Da die Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen in einigen Branchen weiter andauern, werden die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus verlängert. Die Bedingungen entsprechen weitgehend der Überbrückungshilfe III.

Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen und weiterführende Links zusammengestellt.

Neuerungen der Überbrückungshilfe III Plus:

▪️ Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, können zur allgemeinen Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe, die sog. „Restart-Prämie“ als Zuschuss zu den steigenden Personalkosten erhalten.

▪️Unternehmen wird es erleichtert durch gezielte Stabilisierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen eine Insolvenz zu vermeiden. Gerichtskosten von bis zu € 20.000 pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit können hierbei ersetzt werden.

▪️Bauliche Maßnahmen und andere Investitionen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und der Digitalisierung werden weiterhin gefördert.

🖥 Mehr Informationen zur „Restart-Prämie“ finden Sie in unserem vorherigen Beitrag.

🖥 Mehr Informationen zu förderfähigen Maßnahmen zur Digitalisierung und Hygiene finden Sie in unserem vorherigen Beitrag.

Neuerungen der Neustarthilfe Plus:

▪️ Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten werden für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unterstützt.

▪️ Die Betriebskostenpauschale wurde für den gesamten Bezugszeitraum auf maximal € 4.500 für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und auf bis zu € 18.000 für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften erhöht.

🖥 Mehr Informationen zum Förderrahmen finden Sie auch in unserem vorherigen Beitrag.

💡 Wichtig: Das Land Baden-Württemberg verlängert den fiktiven Unternehmerlohn im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis Ende September 2021.

🖥 Mehr Informationen zum fiktiven Unternehmerlohn BW finden Sie in unserem Beitrag.

Antragstellung:

▪️ Die Antragstellung der Überbrückungshilfe III Plus kann weiterhin nur über einen prüfenden Dritten erfolgen.

▪️ Die Neustarthilfe Plus kann zunächst nur im eigenen Namen per Direktantrag beantragt werden.

🖥 Weitere ausführliche Informationen zu den Corona-Hilfen finden Sie auf der offiziellen Website.

Download: Tax News für den August 2021

Juli 2021. Die Tax News für den August 2021 mit vielen aktuellen Steuertipps stehen für Sie ab jetzt zum Download bereit.

In diesem Monat weisen wir Sie auf folgende wichtige Aspekte hin:


✅ Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts am 25.6.2021 zugestimmt. Dahinter verbirgt sich ein gewaltiger Paradigmenwechsel: Die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften.


✅ Durch § 8d Körperschaftsteuergesetz (KStG) können Verluste trotz eines schädlichen Beteiligungserwerbs/Ereignisses nach § 8c KStG unter gewissen Voraussetzungen weiter genutzt werden (=fortführungsgebundener Verlustvortrag). Das Bundesfinanzministerium hat sich zu der Regelung, die erst seit dem 1.1.2016 anwendbar ist, nun umfassend geäußert.


✅ Nach Informationen der Bundesregierung wurden in 2020 rund 159.000 Betriebe geprüft. Das sind ca. 29.000 weniger geprüfte Betriebe als im Vorjahr. Die Reduzierung dürfte aber kein anhaltender Trend sein. Der Rückgang der geprüften Betriebe im Jahr 2020 ist vielmehr der Coronapandemie geschuldet.


✅ Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist die ortsübliche Marktmiete grundsätzlich auf der Basis des Mietspiegels zu bestimmen.


✅ Zur Stärkung der Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen hat der Gesetzgeber den bisher geltenden steuerfreien Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen mit Wirkung zum 1.7.2021 von 360 EUR auf 1.440 EUR pro Jahr angehoben. Ferner wurde durch das Fondsstandortgesetz vor allem für Arbeitnehmer von Startup-Unternehmen eine Regelung geschaffen, wonach Mitarbeiterbeteiligungsprogramme zunächst nicht besteuert werden (Besteuerungsaufschub). Dies gilt erstmals für Vermögensbeteiligungen, die nach dem 30.6.2021 übertragen werden.


✅ Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus 2018 ist die entgeltliche Garantiezusage eines Kfz-Händlers keine unselbstständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung. Mit einer Garantiezusage, durch die der Kfz-Verkäufer als Garantiegeber im Garantiefall eine Geldleistung verspricht, liegt eine Leistung aufgrund eines Versicherungsverhältnisses i. S. des Versicherungsteuergesetzes vor, die umsatzsteuerfrei ist. Das Bundesfinanzministerium wendet das Urteil nun an und hat seine bisherige Sichtweise angepasst. Dabei unterteilt es nach versicherungs- und umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen.


✅ Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen und nicht auch mit sonstigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen.


📄 Diese und viele weitere ausführliche Informationen finden Sie in der aktuellen Ausgabe.


➡️ Alle Tax News auf einen Blick finden Sie hier.

Einbruchschutz: Zuschuss für Eigentümer und Mieter

Juli 2021. Sie planen die Sicherheit Ihrer Immobilie zu erhöhen? Maßnahmen zum Einbruchschutz der eigenen Immobilie sind jetzt förderfähig.

Die KfW bietet Eigentümern und Mietern für Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen einen Zuschuss von bis zu 1.600 Euro oder einen zinsgünstigen Kredit für bis zu 50.000 Euro an.

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen und das Vorgehen kompakt zusammengefasst.


Wer wird gefördert?


Privatpersonen unabhängig vom Alter, die

✅ Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit max. 2 Wohn­einheiten oder einer Wohnung,

✅ Erst­erwerber eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer sanierten Wohnung, eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus Privat­personen oder

✅ Mieter sind.


💡 Tipp: Mieter sollten mit Ihren Vermietern eine Modernisierungsvereinbarung abschließen.


Was wird gefördert?


✅ Einbruch­hemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen

✅ Einbruch­hemmende Garagen­tore und -zugänge

✅ Nachrüst­systeme für Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen, z. B. Türzusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser mit/ohne Sperrbügel, Kasten­riegel­schlösser

✅ Nachrüst­systeme für Fenster und Fenster­türen sowie einbruch­hemmende Gittern, Klapp- und Rollläden und Licht­schacht­abdeckungen

✅ Einbruch- und Überfall­melde­anlagen

✅ Gefahren­warnanlagen sowie Sicherheits­technik in Smarthome-­Anwendungen mit Einbruch­meldefunktion


Wie wird gefördert?


Bei Investitions­kosten von: ▪️ weniger als 500 Euro erhalten Sie keinen Zuschuss

▪️ 500 Euro bis 1.000 Euro erhalten Sie 20 %

▪️ über 1.000 Euro bis 15.000 Euro erhalten Sie 10 %

▪️ bei darüber hinausgehenden förder­fähigen Investitions­kosten erhalten Sie keinen Zuschuss.


💡 Praxisbeispiel: Bei Maßnahmen in Höhe von insgesamt 5.000 Euro erhalten Sie für die ersten 1.000 Euro einen Zuschuss von 20 % (200 Euro) und für die restlichen 4.000 Euro 10 % Zuschuss (400 Euro).


Wie sollte bei der Antragstellung vorgegangen werden?


1. Maßnahme mit der Polizei planen

Die Polizei berät bei den Maßnahmen zum Einbruch­schutz.

Auf diesem offiziellen Portal finden Sie viele wichtige Informationen zum Einbruchschutz.


2. Kombinationsmöglichkeiten mit weiteren Förderprogrammen prüfen

Sollten weitere Maßnahmen an der Immobilie geplant sein, können verschiedene KfW-Förderprogramme kombiniert werden.


3. Zuschuss beantragen

Der Antrag kann online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.


⚠️ Wichtig: Stellen Sie den Antrag bevor Sie mit den Arbeiten und den Umsetzungen beginnen.


🖥️ Ausführliche Informationen zum Investitions­zuschuss bei Maßnahmen zum Einbruchschutz finden Sie hier.

Einfuhrumsatzsteuer: Neue Gebühren für Warensendungen

Juli 2021. Seit dem 1. Juli kann es für Kunden bei Warenlieferungen zu weiteren Kosten kommen.

Der Hintergrund: Die Freigrenze von 22 Euro pro Warenlieferung aus dem Nicht-EU-Raum entfällt.


ℹ️ Ab jetzt muss für alle Warensendungen aus den USA, China, der Schweiz oder Großbritannien die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden. Wenn eine Lieferung bis dato weniger als 22 Euro kostete, entfiel diese Gebühr. Versandanbieter berechnen hierfür eine Servicepauschale in Höhe von ca. 6 Euro.


Die Ausnahme: Für den Kunden fallen keine Gebühren an, wenn der Händler diese Kosten übernimmt.


⚠️ Wichtig: Diese Neuregelung gilt auch für Bestellungen, die vor dem 1. Juli 2021 getätigt wurden. Die Anmeldung beim Zoll ist hierfür die Grundlage der Berechnung.


Für den regulären Zoll, der zusätzlich erhoben werden kann, gilt weiterhin eine Freigrenze von 150 Euro. Bei Produkten, dessen Preis unter 5,23 Euro liegt, verzichtet der Zoll auf die Erhebung der Abgaben.


💡 Tipp: Achten Sie auf die Rechnung. Ist die Mehrwertsteuer ausgewiesen und eine europäische Steuernummer aufgeführt muss keine Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden.


🖥️ Einen ausführlichen Beitrag zum Thema mit einem Praxisbeispiel finden Sie hier.

Fördermittel zur Digitalisierung für den Mittelstand

Juli 2021. Die Corona-Pandemie hat die Digitalisierung weiter beschleunigt.

In vielen Branchen und bei vielen Unternehmen herrscht noch ein starker Nachholbedarf. Aus diesem Grund hat die Politik günstige Rahmenbedingungen in Form von Zuschüssen und verbilligten Krediten geschaffen.


ℹ️ Fördergelder zur Digitalisierung insbesondere im Mittelstand stellen Bund und Länder über die KfW sowie die landeseigenen Förderbanken und weitere Partner zur Verfügung


💡 Tipp: Durch verbilligte Kredite und Zuschüsse kann der Finanzierungsmix von Unternehmen optimiert werden.


Wichtig:


✅ Vor den Digitalisierungsmaßnahmen muss geklärt werden unter welchen Bedingungen die Fördermittel angeboten werden. Jedes länderspezifische Programm hat Eigenheiten.

✅ Als Basis muss ein guter Plan zur Digitalisierung erstellt werden. Möglich sind bspw. die Modernisierung von Arbeitsplätzen, die Integration von künstlicher Intelligenz in bestehende Prozesse, die Konzeption von virtuellen Messen oder das Ausarbeiten neuer digitaler Produkte und Angebote.


🖥️ In diesem Artikel werden die verschiedenen Förderprogramme vorgestellt.


Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Antragstellung und beraten Sie bei der Optimierung Ihres Finanzierungsmixes.

Vereinfachungsregelung bei kleinen Photovoltaikanlagen

Juli 2021. Das Bundesministerium der Finanzen hat eine Vereinfachungsregelung für kleine Photovoltaikanlagen bzw. vergleichbare Blockheizkraftwerke geschaffen.


Kleinere Photovoltaikanlagen bzw. vergleichbare Blockheizkraftwerke können demnach von der ertragsteuerlichen Erfassung ausgenommen werden.


▪️ Der Hintergrund:


Beim Betreiben einer Photovoltaikanlage bzw. eines Blockheizkraftwerkes werden Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb erzielt. Dies erfordert eine jährliche Abgabe einer Gewinnermittlung. Die zu versteuernden Beträge sind oftmals sehr gering, der Aufwand der korrekten Besteuerung jedoch sehr hoch.


▪️Die Vereinfachungsregelung:


Durch die Vereinfachungsregelung können Anlagenbetreiber einen schriftlichen Antrag stellen, wonach die Anlage ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Danach unterstellt das Finanzamt ohne Prüfung, dass ein einkommensteuerlich unbeachtlicher Liebhabereibetrieb vorliegt. Die Erklärung gilt sowohl für das aktuelle Jahr als auch für die Folgejahre und alle noch offenen (änderbaren) Jahre.


Bei Nutzung der Vereinfachungsregelung entfällt die erforderliche Prognoserechnung und es muss (auch bei bestehenden Anlagen) keine Gewinnermittlung mehr erstellt werden.


💡Wichtig:


Ist ein Teil des Gebäudes vermietet (Einnahmen aus der Vermietung von Räumen über 520 Euro pro Jahr), ist ein Antrag nicht möglich. Es kann zu Nachzahlungen (inkl. Nachzahlungszinsen) für die Vorjahre kommen, wenn Steuerbescheide verfahrensrechtlich geändert werden und aus der Photovoltaikanlage/dem Blockheizkraftwerk bisher Verluste berücksichtigt wurden.


📄 Das offizielle Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen können Sie hier ansehen.


📝 Die Finanzverwaltung Baden-Württemberg stellt ein Formular des Antrags zur Verfügung.


Wir beraten Sie gerne bei Ihrer Steuerstrategie in der Nutzung von Photovoltaikanlagen.

Download: Tax News für den Juli 2021

Juni 2021. Die Tax News für den Juli 2021 mit vielen aktuellen Steuertipps stehen für Sie ab jetzt zum Download bereit. 📄✅

In diesem Monat weisen wir Sie auf folgende wichtige Aspekte hin:


✅ Der Bundesfinanzhof hat am 19.5.2021 zwei Klagen zur Doppelbesteuerung der Renten als unbegründet abgewiesen. Allerdings ergibt sich auf der Grundlage der Berechnungsvorgaben des Bundesfinanzhofs, dass spätere Rentenjahrgänge von einer doppelten Besteuerung betroffen sein dürften. Das Bundesfinanzministerium hat bereits angekündigt, sich nach der Bundestagswahl mit etwaigen Änderungen zu beschäftigen.


✅ Werden Darlehen oder Kredite rückabgewickelt, kommt es bei einem Vergleich oft zu Zahlungen der Bank. Hier stellt sich die Frage, ob es sich um steuerpflichtige Kapitalerträge handelt. Mehrere Entscheidungen der Finanzgerichte befassen sich nun mit dieser Thematik – und kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die unterschiedlichen Sichtweisen werden anhand von zwei Urteilen auszugsweise vorgestellt.


✅ Eine (sozialversicherungsfreie) kurzfristige Beschäftigung setzt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IV u. a. voraus, dass die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahrs auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Vom 1.3.2020 bis zum 31.10.2020 wurden die Zeitgrenzen bereits auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage angehoben. Und auch in 2021 gibt es nun eine befristete Anhebung.


✅ Mit der Umsetzung des Digitalpakets gelten ab dem 1.7.2021 viele Änderungen im Bereich des E-Commerce. Zu beachten sind auch die neuen Fernverkaufsregeln.


✅ Mit der Corona-Prämie (§ 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz (EStG)) können Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Aktuell hat der Gesetzgeber die Zahlungsfrist erneut verlängert – und zwar bis zum 31.3.2022.


✅ Durch die Coronapandemie kommt es vermehrt zur Wahrnehmung von Online-Formaten im Seminarbereich. Für die Beurteilung von Online-Weiterbildungen als Arbeitslohn hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt nun Stellung bezogen.


📄 Diese und viele weitere ausführliche Informationen finden Sie in der aktuellen Ausgabe.

➡️ Alle Tax News auf einen Blick.

Kanzlei Wangler zertifiziert nach ISO 9001:2015

Juni 2021. Unser Ziel ist es flexibel, schnell und präzise auf die komplexen Anforderungen, Wünsche und Veränderungen unserer Mandantinnen und Mandanten reagieren und für sie mit höchster Qualität handeln zu können. Dieser Anspruch macht ein wirkungsvolles Qualitätsmanagementsystem für uns unverzichtbar.


Nach der erfolgreichen Prüfung wurde die Zertifizierung unserer Kanzlei Wangler nach der Norm DIN EN ISO 9001:2015 jetzt aktualisiert und verlängert.


Mit diesem Zertifikat wird bescheinigt, dass unsere Kanzlei Wangler GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft ein Qualitätsmanagementsystem nach den Anforderungen der ISO 9001:2015 eingeführt hat und anwendet.


Wir freuen uns über das Zertifikat als Bestätigung der Qualitätssicherung für unsere Mandantinnen und Mandanten.


🖥 Hier können Sie das offizielle Zertifikat im PDF-Format ansehen.

November- und Dezemberhilfe: Frist für Änderungsanträge verlängert

Juni 2021. Die Frist zur Einreichung von Änderungsanträgen bei der November- und Dezemberhilfe wurde bis zum 31.07.2021 verlängert (zuvor 30.06.2021).

Änderungsanträge sind möglich, wenn ein zuvor gestellter Erstantrag bereits bewilligt bzw. teilbewilligt wurde und es um eine nachträgliche Anpassung des Förderbetrags geht.


🖥️ Ausführliche Informationen zur November- und Dezemberhilfe finden Sie auf dieser offiziellen Website.


Wir informieren Sie über neue Entwicklungen rund um das Thema „Corona-Hilfen“.

Pauschbeträge für Sachentnahmen 2021 angepasst

Juni 2021. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz (7 statt 19 Prozent) für Speisen in der Gastronomie gilt über den 30. Juli hinaus bis 31. Dezember 2022.

Die Verlängerung beeinflusst die Pauschbeträge für den Eigenverbrauch. Diese wurden jetzt durch das Bundesfinanzministerium angepasst.


ℹ️ Für den Privatverbrauch ihrer Produkte müssen Bäcker, Konditoren, Fleischer, Speiseeishersteller, Obstverkäufer, Gaststätten und Getränkehändler einen bestimmten Betrag versteuern. Dieser Betrag wird über die Pauschbeträge für den Eigenverbrauch festgelegt.


🖥 Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte am 15. Juni die Pauschbeträge für das Kalenderjahr 2021 auf dieser offiziellen Website.

Süße Erfrischung für die Besucher unserer Kanzlei

Juni 2021. Bei der wunderbaren Sommersonne und diesen hochsommerlichen Temperaturen haben wir für die Besucher unserer Kanzlei wieder eine kleine, süße Abkühlung vorbereitet.


Die Erfrischung wartet bereits am Eingang auf Sie.

📸 Auf unserem Instagram-Profil finden Sie Bilder der Erfrischung.


Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Ihre Kanzlei Wangler

Kurzarbeitergeld: Erleichterter Zugang verlängert

Juni 2021. Die Bundesregierung hat den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld erneut verlängert.

Aus der „Dritten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung“ geht hervor, dass die bis zum 31. Dezember 2021 befristete Erleichterung für den Zugang zum Kurzarbeitergeld nun auch für Betriebe gilt, die bis zum 30. September 2021 Kurzarbeit eingeführt haben.


Ziel ist es mithilfe von Kurzarbeit Beschäftigungsverhältnisse über den 30. Juni 2021 hinaus zu stabilisieren sowie Arbeitslosigkeit und mögliche Insolvenzen zu vermeiden. Die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge im Zeitraum der Kurzarbeit wird ebenfalls bis 30. September 2021 verlängert. Wenn mit der Kurzarbeit bis zum 30. September 2021 begonnen wurde, werden die Sozialversicherungsbeträge vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2021 zu 50 Prozent erstattet.


🖥️ Die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld finden Sie auf dieser offiziellen Website.

🖥️ Weitere Informationen zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld finden Sie in diesem Beitrag.

Kanzlei Wangler als “TOP-Steuerberater 2021” ausgezeichnet

Juni 2021. Nachdem uns das Handelsblatt bereits im März 2021 bundesweit zu den „Besten Steuerberatern 2021“ kürte, freuen wir uns über eine weitere Auszeichnung einer renommierten Fachzeitschrift, die uns soeben erreichte.


Focus Money verleiht unserer Kanzlei Wangler erneut das Qualitätssiegel „TOP-Steuerberater 2021“.


ℹ️ Die Redaktion des Wirtschaftsmagazins bewertete deutschlandweit Steuerberater und -kanzleien u.a. nach den Schwerpunktgebieten Qualifikation, Spezialisierung, Erfolg und fachlichem Know-How. Die Ergebnisse wurden in der heutigen Ausgabe 24/2021 des FOCUS Money veröffentlicht.


Wir sind sehr stolz auf die Auszeichnungen beider Fachzeitschriften, die wir bereits mehrfach in Folge erhalten durften. Auch im vergangenen Jahr, das für uns alle ein außergewöhnliches war, konnte unsere Kanzlei die hohen Qualitätsansprüche unserer Mandantinnen und Mandanten erfüllen. Das macht uns besonders stolz.


Wir bedanken uns bei all unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren tatkräftigen Einsatz und ihre Leidenschaft in der täglichen gemeinsamen Arbeit in unserer Kanzlei.


Vielen Dank für Ihr Vertrauen.

Ihre Kanzlei Wangler


📄 Hier können Sie den Artikel zu unserer Auszeichnung „TOP-Steuerberater 2021“ von FOCUS Money als PDF ansehen.

🖥️ Hier gelangen Sie zum Beitrag zu unserer Auszeichnung „Beste Steuerberater 2021“ von Handelsblatt.

Überbrückungshilfe III: Maßnahmen zur Digitalisierung und Hygiene förderfähig

Juni 2021. Wenn Digitalisierungs- oder Hygienemaßnahmen der Existenzsicherung eines Unternehmens in der Corona-Pandemie dienen, werden diese Maßnahmen im Rahmen der Überbrückungshilfe III gefördert.


Nachdem für die Maßnahmen zur Digitalisierung und Hygiene bis dato nur eine inoffizielle Liste existierte, gibt es ab jetzt eine offizielle Hilfestellung für die Antragsteller der Überbrückungshilfe III vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).


Das BMWi stellt klar, dass die Übersicht beispielhaft typische Maßnahmen für Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, Hygiene oder bauliche Modernisierungen aufführt.

💡 Wichtig: Ob und in welcher Höhe einzelne Maßnahmen förderfähig sind, bleibt der abschließenden Feststellung durch die Bewilligungsstelle im Rahmen einer Einzelfallprüfung vorbehalten.


🖥️ Unter „Anhang 4 – Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen“ finden Sie auf dieser offiziellen Seite eine Liste beispielhafter Fördergegenstände.


Wir informieren Sie über neue Entwicklungen rund um das Thema „Corona-Hilfen“.

Überbrückungshilfe II: Frist für Änderungsanträge verlängert

Juni 2021. Die Frist zum Stellen von Änderungsanträgen der Überbrückungshilfe II wurde bis zum 30.06.2021 verlängert (ursprünglich 31.05.2021). Dies wird ab jetzt auf dem gemeinsamen Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesfinanzministeriums kommuniziert.


Besteht erheblicher Änderungsbedarf bei einem Antrag kann ein begründeter Änderungsantrag zu einem bewilligten oder teilbewilligten Antrag gestellt werden.

Wichtig: Grundlage für einen Änderungsantrag sind ausschließlich Änderungen, die zu einer Erhöhung der Billigkeitsleistung führen.


🖥️ Ausführliche Informationen zu Änderungsanträgen finden Sie auf der offiziellen Website.

🖥️ Alle Informationen zur Überbrückungshilfe II finden Sie auf dieser Website.


Wir informieren Sie über neue Entwicklungen rund um das Thema „Corona-Hilfen“.

Sozialversicherung: Stundung von Beiträgen wird fortgesetzt

Juni 2021. Der GKV-Spitzenverband teilt in einem aktuellen Rundschreiben mit, dass die erleichterte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge fortgeführt wird.

Die Beiträge zur Sozialversicherung für die Monate Januar bis Mai 2021 können auf Antrag der vom Shutdown betroffenen Arbeitgeber längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Juni 2021 gestundet werden.


Die Vorgaben:

✅ die vorhandenen Wirtschaftshilfen einschließlich des Kurzarbeitergeldes müssen genutzt werden

✅ ein Antrag auf Stundung der Beiträge muss im vereinfachten Verfahren gestellt werden


💾 Hier können Sie das aktuelle GKV-Rundschreiben downloaden.


📄 Der Handelsverband Baden-Württemberg bietet einen Musterantrag an.


Wir informieren Sie über neue Entwicklungen rund um das Thema „Corona-Hilfen“.

Härtefallhilfen: Förderprogramm der Länder gestartet

Juni 2021. Unternehmen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen, werden ergänzende Härtefallhilfen angeboten.

Die Härtefallhilfen werden durch die Länder geregelt. Das jeweilige Bundesland prüft den Einzelfall und entscheidet über die Hilfen. Im Jahr 2021 stellen Bund und Länder für die Härtefallhilfen 1,5 Milliarden Euro bereit.


Wer kann einen Antrag stellen?

◾Unternehmen und

◾Selbstständige


Unabhängig von ihrer Rechtsform gelten auch

◾ Vereine und

◾ andere Organisationen,

die wirtschaftlich am Markt tätig sind, als Unternehmen.


⚠️Wichtig: Wenn die Härte durch andere Mittel wie durch sonstige Hilfsangebote des Bundes und der Länder oder bestimmte Eigenmittel abgewendet werden kann, kann kein Antrag gestellt werden.

Über die Art und Höhe der Härtefallhilfe entscheidet das jeweilige Bundesland.


🖥️ Ausführliche Informationen zu den Vorgaben und der Antragstellung finden Sie auf der offiziellen Website.


🖥️ Eine Pressemitteilung zum Start der Härtefallhilfen in Baden-Württemberg finden Sie hier.


Wir informieren Sie über neue Entwicklungen rund um das Thema „Corona-Hilfen“.

Corona-Hilfe: Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

Mai 2021. Das Bundeskabinett hat einen Sonderfonds in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro für Kulturveranstaltungen als Hilfsprogramm in der Corona-Pandemie beschlossen. Wir haben für Sie die wichtigsten Eckpunkte kompakt zusammengefasst. 📋✅


Ziel des Sonderfonds:

Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen sollen nach der Corona-Pandemie wieder anlaufen können. Der Sonderfonds soll Schutz vor Beschränkungen der Besucherzahlen und anderen Restriktionen und Risiken bieten.


Zwei zentrale Bausteine des Sonderfonds:


Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen:

◾ Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und

◾ für Veranstaltungen mit bis zu 2000 Personen ab dem 1. August 2021


Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen:

◾ Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern,

◾ die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden


Antragstellung:

Die Antragstellung soll über eine einheitliche IT-Plattform erfolgen. Die Kulturministerinnen und -minister der Länder werden über ihre Landeskulturbehörden oder beauftragte Stellen die Antragsbearbeitung und Bewilligung durchführen.


🖥️ Die Vorgaben, Konditionen und Zuschüsse finden Sie im Detail auf der offiziellen Seite des Bundesfinanzministeriums.


📺 Die Pressekonferenz zum Sonderfonds für Kulturveranstaltungen können Sie hier ansehen.


Wir informieren Sie über neue Entwicklungen rund um das Thema „Corona-Hilfen“.

Keine Doppelbesteuerung bei privaten Renten

Mai 2021. Heute wurde vom Bundesfinanzhof eine richtungsweisende Entscheidung im Zuge zweier Rechtsstreits um den Vorwurf der Doppelbesteuerung von Renten getroffen.

Die Richter wiesen die Klagen von zwei Rentnern zurück, da in ihren Fällen keine doppelte Besteuerung vorläge. Gleichzeitig legte der Bundesfinanzhof erstmals Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung fest.


Der Bundesfinanzhof legte fest, dass weder der Grundfreibetrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente mit einbezogen werden dürfen. Durch diese neue Ermittlungsgrundlage werden gesetzliche Änderungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung notwendig.


Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) geht mit Mindereinnahmen für den Bundeshaushalt von schätzungsweise 90 Milliarden Euro zwischen 2020 und 2040 aus.

Der Ursprung der Rechtsstreitigkeiten liegt in den Vorgaben der Reform des geltenden Alterseinkünftegesetzes aus dem Jahr 2005. Das Prinzip der „nachgelagerten Besteuerung“ wurde im Zuge dieser Reform eingeführt.


🖥️ Wichtige Links zu dem Thema finden Sie hier in unserem neuesten Facebook-Beitrag.


Wir unterstützen Sie gerne mit individuellen Steuerstrategien bei Ihrer Altersvorsorge.

Download: Tax News für den Juni 2021

Mai 2021. Die Tax News für den Juni 2021 mit vielen aktuellen Steuertipps stehen für Sie ab jetzt zum Download bereit. 📄✅

In diesem Monat weisen wir Sie auf folgende wichtige Aspekte hin:


✅ Viele Steuerpflichtige arbeiten wegen der Coronakrise von zu Hause aus. Ein Kostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer scheidet dabei wegen der strengen Voraussetzungen oft aus. Infolgedessen hat der Gesetzgeber für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt. Hinsichtlich deren Anwendung haben sich nun einige Fragen ergeben. Antworten liefern ein Erlass des Finanzministeriums Thüringen und ein Arbeitspapier der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen.


✅ Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln müssen eBay-Aktionäre für die Zuteilung von PayPal-Aktien keine Einkommensteuer zahlen.


✅ Vom Arbeitgeber gewährte Sachbezüge sind bis zu einer monatlichen Freigrenze von 44 EUR (ab 2022: 50 EUR) steuerfrei. Bereits seit dem 1.1.2020 gilt eine gesetzliche Neuregelung u. a. für Gutscheine, zweckgebundene Geldleistungen und Geldkarten. Da viele Fragen offengeblieben sind, wartete man auf ein erläuterndes Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das nun veröffentlicht wurde.


✅ In 2020 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Teileigentum nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern ist. Dies gilt auch beim Erwerb von Wohnungseigentum. Da die Finanzverwaltung bisher eine andere Ansicht vertreten hat, gibt es nun eine Übergangsregelung.


✅ Nach § 82b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) kann der Steuerpflichtige größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und überwiegend Wohnzwecken dienen, auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilen. Dies kann insbesondere sinnvoll sein, um die Steuerprogression zu senken. Der Bundesfinanzhof hat nun darüber entschieden, wie nicht verbrauchte Beträge im Erbfall zu behandeln sind.


📄 Diese und viele weitere ausführliche Informationen finden Sie in der aktuellen Ausgabe.

➡️ Alle Tax News auf einen Blick.

Überbrückungshilfe III: Ab jetzt fiktiver Unternehmerlohn in BW

Mai 2021. Ab jetzt stockt das Land Baden-Württemberg die Überbrückungshilfe III mit einem fiktiven Unternehmerlohn auf.

„Die landesseitige Ergänzungsförderung kommt insbesondere den von der Krise schwer getroffenen Selbständigen und kleinen Unternehmen zugute“, verkündet Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.


Wir haben für Sie den Rahmen des fiktiven Unternehmerlohns zur Überbrückungshilfe III kompakt zusammengefasst:


◾️ pauschaler Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Monat

◾️ für den Zeitraum Januar bis Juni 2021

◾️ Voraussetzung: Ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019

◾️ Anträge können ab dem 18. Mai 2021 im Rahmen der Antragstellung auf Überbrückungshilfe III über die Plattform des Bundes gestellt werden

◾️ kann auch nachträglich zur bewilligten Überbrückungshilfe III über einen Änderungsantrag beantragt werden


ℹ️ Der fiktive Unternehmerlohn ist im Gegensatz zur Überbrückungshilfe I und II nicht mehr nach Höhe des Umsatzeinbruchs gestaffelt.


🖥 Weitere Informationen finden Sie in dieser offiziellen Pressemitteilung.

🖥 Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier.


Wir informieren Sie bei neuen Entwicklungen zum Thema „Corona-Hilfen“.

Steuersmartes Vorgehen bei Kapitalerträgen

Mai 2021. Durch Aktienverkäufe, Zinsen eines Festgeldkontos oder Dividenden aus dem Aktiendepot werden Einnahmen, sogenannte Kapitalerträge erzielt.

💡 Wichtig: Bei Erträgen, die den Freibetrag von 801 Euro übersteigen, müssen über ein Viertel an Steuern abgeführt werden.

Die Kapitalertragsteuer setzt sich aus 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zusammen.


🖥 Einen guten Überblick wie Sie bei Ihren Kapitalerträgen steuerlich vorgehen können, bietet dieser Beitrag.


Für ein steuersmartes Vorgehen bei Ihren Kapitalerträgen beraten wir Sie gerne auch individuell.

Merkblatt: Grundsätze zur Kassenbuchführung

Mai 2021. Für Unternehmen mit Bargeldeinnahmen ist eine ordnungsgemäße und fehlerfreie Kassenbuchführung elementar wichtig.

Um häufige Fehlerquellen in der Kassenbuchführung zu erkennen und zu vermeiden, bietet die Oberfinanzdirektion Karlsruhe jetzt ein digitales Merkblatt an.

Folgende Grundsätze zur „Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung“ werden aufgeführt und zusammengefasst.


▪️ Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht

▪️ Ausnahme von der Einzelaufzeichnungspflicht aus Zumutbarkeitsgründen

▪️ Einsatz von offenen Ladenkassen

▪️ Einsatz elektronischer Registrierkassen

▪️ Verfahrensdokumentation

▪️ Datenzugriffsrecht

▪️ Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

▪️ Kassensicherungsverordnung

▪️ Kassen-Nachschau

▪️ Folgen von Mängeln


🖥 Alle Neuregelungen sowie weiterführende Links zu den einzelnen Punkten finden Sie auf dieser Seite.

Online-Games: Einnahmen sind umsatzsteuerpflichtig

April 2021. Einnahmen, die durch ein Online-Spiel generiert werden, können Umsatzsteuer auslösen.


▪️ Der Hintergrund:

Ein Online-Gamer vermietete im Rahmen eines Online-Spiels virtuelles Land, das er von einer amerikanischen Spielebetreiberin erwarb. Die Nutzer bezahlten Miete in einer virtuellen Währung, die in US-Dollar umgewandelt und später in Euro ausgezahlt wurde. Strittig war, ob die Einnahmen der Vermietung in Deutschland umsatzsteuerpflichtig waren.


▪️ Das Urteil:

Das Finanzgericht Köln entschied, dass der Kläger die Plattform nicht als Spieleplattform, sondern zur Erzielung von Einnahmen durch Vermietung nutzte. Somit erfolgte ein Leistungsaustausch gegen Entgelt. Durch eine eigene deutschsprachige Website nahm das Finanzamt zudem an, dass der überwiegende Teil der Mieter in Deutschland, dem Leistungsort, ansässig sei.


📄 Das Urteil können Sie hier nachlesen.

IDEENSTARK: Auszeichnung für Kultur- und Kreativschaffende

April 2021. In einer Welt, die sich in einem dauerhaften Wandel befindet, sind kreative Ideen die Basis für zukunftsfähige Lösungen und innovative Produkte.

Mit dem Projekt „IDEENSTARK“ unterstützt die MFG Filmförderung Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg kreative Unternehmerteams und Solo-Unternehmer*innen in Ihren kreativen Ideen und Geschäftsmodellen.

Teilnehmen können alle Kreativunternehmer*innen aus allen Bereichen der Kultur- und Kreativwirtschaft. Designer*in, Künstler*in, Musiker*in, Tänzer*in oder Architekt*in, Games- oder App-Entwickler*in, Filmschaffende, Autor*innen oder kreative Stadtentwickler*innen, oder auch Kreative an Schnittstellen mit neuen Ansätzen und Verknüpfungen zu anderen Branchen. Bewerbungsschluss ist der 7. Juni 2021.


Was muss für eine Teilnahme eingereicht werden?


✅ eine Beschreibung der Idee bzw. des Unternehmens

✅ ein Motivationsschreiben, warum man am Programm teilnehmen möchte

✅ eine kurze Vorstellung der Person bzw. der Personen, die hinter der Unternehmung stehen


ℹ️ Es ist nicht ausschlaggebend, ob es sich um eine gerade neu geborene Idee oder bereits laufende Tätigkeit handelt, man gerade erst gegründet hat oder schon lange am Markt ist.

🗓 Die Bewerbungsphase läuft bis zum 7. Juni 2021.


🖥 Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.

Steuertipp: Können Tageszeitungen von der Steuer abgesetzt werden?

April 2021. Die Kosten einer Tageszeitung, die allgemeine Informationen beinhaltet und damit auch der Lebensführung dient, können nicht als Erwerbsaufwendungen abgezogen werden.

Einen Urteilsfall gab es in diesem Kontext zu den Aufwendungen für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Dieses Urteil wurde zuletzt am 2. Februar 2021 vom Finanzgericht Düsseldorf bestätigt.


Wichtig:

Für bspw. Gaststätten, Hotels, Wartezimmer in freiberuflichen Praxen oder Friseursalons sind Tageszeitungen und Zeitschriften als Betriebsausgaben abzugsfähig.


🖥 Einen ausführlichen Beitrag mit Verweisen auf die beiden Urteile finden Sie in diesem Beitrag.


📄 Viele weitere Aspekte finden Sie auch in unserer neuesten Tax News Mai 2021.

Download: Tax News für den Mai 2021

April 2021. Die Tax News für den Mai 2021 mit vielen aktuellen Steuertipps stehen für Sie ab jetzt zum Download bereit. 📄✅


In diesem Monat weisen wir Sie auf folgende wichtige Aspekte hin:


✅ Seit der Neuregelung des § 8 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) mit Wirkung zum 1.1.2020 ist unklar, wann die Überlassung von Gutscheinen und Geldkarten, bei denen eine Barauszahlung ausgeschlossen ist, noch ein Sachbezug ist. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums ist längst angekündigt, aber noch nicht ergangen. Um zumindest vorerst Rechtssicherheit zu schaffen, hat die Finanzverwaltung nun für 2020 und 2021 eine Nichtbeanstandungsregelung verkündet.


✅Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben vom 25.11.2020 neue Vereinfachungsregelungen zum Werbungskostenabzug bei einer doppelten Haushaltsführung beschlossen, die in allen noch offenen Fällen gelten.


✅ Sachspenden unterliegen als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer. Somit ist es z. B. für Einzelhändler oftmals teurer, unverkaufte Textilien zu spenden, als sie zu vernichten. Wegen der Corona-Beschränkungen hat sich aber nun eine Sondersituation ergeben. Vor allem Saisonware hat sich in großen Mengen in den Lagern der Einzelhändler angestaut, die jetzt nur noch schwerlich abzusetzen ist. Hierauf hat das Bundesfinanzministerium mit einer Billigkeitsbzw. Ausnahmeregelung reagiert.


✅ Aufwendungen für den Bezug der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) sind selbst dann keine Werbungskosten, wenn es sich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit eines Bankvorstandsmitglieds handelt. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf liegen nicht abziehbare Aufwendungen der Lebensführung vor.


✅ Haben dauernd getrennt lebende Ehegatten einen Barunterhalt vereinbart, auf den eine unentgeltliche Wohnungsgestellung angerechnet wird, kommt ein Sonderausgabenabzug im Wege des Realsplittings nur in Höhe dieser Anrechnung in Betracht – nicht aber in Höhe des Mietwerts der Wohnung. Dies hat jüngst das Finanzgericht Niedersachsen entschieden


📄 Diese und viele weitere ausführliche Informationen finden Sie in der aktuellen Ausgabe.


➡️ Alle Tax News auf einen Blick.

Unsere Spende an das Projekt Nepal Kinder

April 2021. Unsere Kanzlei Wangler unterstützt bereits seit vielen Jahren das wunderbare Projekt „Nepal Kinder“ der Familie Overlack aus Rastatt.


Die Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht Kindern aus benachteiligten Familien in dörflichen Berggegenden in Nepal einen Bildungsweg zu ermöglichen. Durch diesen Zugang zu Bildung soll nachhaltig ein besseres Leben der Familien und deren nachkommenden Generationen gesichert werden.


Die anhaltende Corona-Pandemie nimmt im Augenblick massiven Einfluss auf das Leben der Menschen vor Ort.

Viele Menschen, die bereits vor der Pandemie am absoluten Existenzminimum leben mussten, haben durch die Auswirkungen ihre Arbeit verloren. Diese Entwicklung bedroht das gesamte Bildungssystem der Kinder vor Ort. Viele Schüler*innen können nicht mehr zur Schule gehen, da die Eltern das Schulgeld nicht mehr bezahlen können. Die Kinder müssen aus diesem Grund die Schule verlassen.


In den höheren Klassen (7 bis 12) ist diese Entwicklung besonders bedrohlich, da die Schüler*innen den Anschluss in der wichtigsten Phase verlieren.

Das Ziel eines Abschlusses, auf das so lange hingearbeitet wurde, droht zerstört zu werden. Diese Entwicklung wird schwerwiegende Folgen für die nächsten Generationen haben. Aus diesem Grund muss umgehend gehandelt werden.


Unsere Kanzlei Wangler unterstützt das Projekt Nepal Kinder in dieser Notsituation mit einer Spende über 10.000 Euro. Durch diese Spende trägt unsere Kanzlei für 28 Schüler*innen der Klassen 7 bis 12 das Schulgeld und sichert für sie die nächsten 2 Jahre Bildung.


Wir hoffen wir können durch diese essenzielle Unterstützung einen wichtigen Teil zur Stabilisierung und Nachhaltigkeit der Bildung der Kinder vor Ort beitragen. Wir wünschen allen Helfern des Projektes „Nepal Kinder“ und der Familie Overlack viel Kraft und Ausdauer in dieser schweren Zeit. Vielen Dank für Ihren Einsatz.


Bleiben Sie gesund.


Ihre Kanzlei Wangler


🖥 Informationen zum Projekt „Nepal Kinder“ finden Sie auf der offiziellen Website.

✉️ Herzergreifende Briefe der Kinder aus Nepal, die unsere Kanzlei vergangene Weihnachten erreichten, können Sie in diesem Beitrag ansehen.

Download: Global Tax Insights Q1 2021

April 2021. Die Weltwirtschaft steht immer noch unter dem starken Einfluss der Corona-Pandemie.


Mit den Global Tax Insights bekommen Sie jetzt wichtige und fundierte Informationen über die steuerlichen Entwicklungen weltweit.


In der aktuellen Ausgabe „Global Tax Insights Q1 2021“ finden Sie Gastbeiträge unserer hochgeschätzten internationalen Partner des Morison KSi Verbunds aus den USA, Mexiko, Deutschland, Nigeria, Italien, Malta und Indien.


💾 Hier können Sie die „Global Tax Insights Q1 2021“ kostenfrei als PDF downloaden.

Weltwirtschaft: Aktuelle Markt- und Makroprognosen

April 2021. Die Deutsche Bank prognostiziert für die Weltwirtschaft ein solides Wachstum (BIP-Wachstum für Deutschland von 3,7%, Euroraum 4,6%) und einen moderaten Inflationsdruck im Zuge der Erholung nach der Pandemie.


In der Publikation „Weltwirtschaftlicher Ausblick: Kurzfassung“ wurden aktuelle Markt- und Makroprognosen für Europa, USA, China, Deutschland, den Weltmarkt und die Schwellenländer zusammengetragen. Auch auf mögliche Abwärts-Risiken wird hingewiesen.


📄 Das Dokument können Sie hier im PDF-Format ansehen und downloaden.

Download: Tax News für den April 2021

April 2021. Die Tax News für den April 2021 mit vielen aktuellen Steuertipps stehen für Sie ab jetzt zum Download bereit. 📄✅


In diesem Monat weisen wir Sie auf folgende wichtige Aspekte hin:


✅ Der Bundesrat hat dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz am 5.3.2021 zugestimmt. Das Gesetz enthält einen Kinderbonus, eine Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes (7 %) für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen sowie einen erweiterten Verlustrücktrag.


✅Mitte Januar hatte sich die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Bundesländer auf eine Sofortabschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter (z. B. Computer) verständigt. Die Umsetzung sollte durch eine untergesetzliche Regelung schnell verfügbar gemacht werden. Obwohl einige Bundesländer (z. B. Hessen und Niedersachsen) eine Regelung durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums ablehnten und eine gesetzliche Regelung präferierten, ist ein entsprechendes Schreiben nun veröffentlicht worden.


✅ Der Bundesrat hat einer weiteren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.4.2021 zugestimmt. Sie gilt für Unternehmen, die Leistungen aus den staatlichen Hilfsprogrammen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie erwarten können. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Anträge im Zeitraum vom 1.11.2020 bis zum 28.2.2021 gestellt wurden.


✅ Durch das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz vom 22.11.2019 gelten für Existenzgründer einige steuerliche Neuerungen. Zu der elektronischen Übermittlungspflicht des Gründerfragebogens und der ausgesetzten Pflicht zur Abgabe monatlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen hat das Bundesfinanzministerium nun Stellung bezogen.


✅ Die verbilligte Überlassung von Wohnungen an Arbeitnehmer kann seit dem 1.1.2020 lohnsteuerfrei sein. Durch eine Anpassung des § 2 Abs. 4 S. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) ist eine derartige Überlassung ab dem 1.1.2021 nun auch beitragsfrei in der Sozialversicherung.


📄 Diese und viele weitere ausführliche Informationen finden Sie in der aktuellen Ausgabe.


➡️ Alle Tax News auf einen Blick.

Auszeichnung: Kanzlei Wangler zu „Besten Steuerberatern 2021“ gekürt

März 2021. Wir freuen uns sehr verkünden zu dürfen, dass das Handelsblatt uns auch in diesem Jahr als „Beste Steuerberater 2021“ ausgezeichnet hat. 🏆🎊😊


Unsere Kanzlei wurde bereits mehrfach in Folge in einem bundesweiten Vergleich von der Fachzeitschrift zu den „Besten Steuerberatern“ gekürt.


Die jüngste Auszeichnung belegt, dass wir auch in diesen besonderen Zeiten unseren Mandant*innen die gewohnt hohe Qualität in unseren Leistungen bieten. Das freut uns sehr, denn diese Qualität und die Kontinuität sind die Ziele unserer täglichen Arbeit für Sie.


Wir bedanken uns herzlich bei all unseren Mitarbeiter*innen für ihren täglichen Einsatz und bei unseren Mandant*innen und Geschäftspartner*innen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. 🙏


Ihre Kanzlei Wangler


ℹ️ Das Sozialwissenschaftliche Institut Schad (S.W.I. Finance) analysierte für das Handelsblatt über 4.200 Steuerberater nach den Aspekten „Basiswissen, spezifische Fachkompetenz und Beschäftigung von Fachberatern“.


🖥 Einen ausführlichen Beitrag zur Analyse finden Sie in der aktuellen Printausgabe oder online auf der Seite.

Corona-Krise: Neue Härtefallhilfen beschlossen

März 2021. Bund und Länder konnten sich auf neue Corona-Härtefallhilfen einigen.

Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte der neuen Härtefallhilfen zusammengefasst. 📋✅


Der Hintergrund:


Die Härtefallhilfen ergänzen die bisherigen Unternehmenshilfen. Länder haben auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Möglichkeit zur Förderung von Unternehmen, „die im Ermessen der Länder eine solche Unterstützung benötigen“. Antragstellung und Bewilligung erfolgen bei den jeweiligen Landesstellen.


Das Ziel:


Unternehmen sollen unterstützt werden, die unter den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, deren wirtschaftliche Existenz infolge der Corona-Pandemie jedoch bedroht wird.


Der Förderrahmen:


Die Höhe der Unterstützungsleistung ist an die förderfähigen Tatbestände der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes gekoppelt (d. h. insbesondere an die förderfähigen Fixkosten). Die Härtefallhilfe soll (im Regelfall) 100.000 Euro nicht übersteigen.


Der Förderzeitraum:


🗓 1. März 2020 bis 30. Juni 2021


Die Antragsberechtigung:


✅ Zugang haben grundsätzlich Unternehmen und Selbstständige.

✅ Die zu erbringenden Angaben zur Antragsberechtigung des Antragstellenden in Anlehnung an die Überbrückungshilfen III legen die Bundesländer fest.

✅ Die Angaben umfassen ablehnende Bescheide bisheriger Förderanträge bzw. die Darlegung der Gründe für die fehlende Antragsberechtigung in den bestehenden Hilfsprogrammen.


Die Antragstellung:


✅ erfolgt über prüfende Dritte.

✅ Die zuständige Bewilligungsstelle der Länder entscheidet über die Art und Höhe der Hilfe.

✅ Jedes Land richtet einen geeigneten Entscheidungsmechanismus (eine „Härtefallkommission“) ein.


Die Finanzierung:


Einmalig im Jahr 2021 werden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,5 Mrd. Euro von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt.


🖥 Ausführliche Informationen finden Sie in der offiziellen Pressemitteilung.


Wir informieren Sie bei neuen Entwicklungen zum Thema Corona-Hilfen.

Corona-Krise: Vereinfachte Stundungsanträge verlängert

März 2021. Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg verkündet, dass die Möglichkeiten vereinfachter Stundungsanträge für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen bis 30.6.2021 verlängert wurde (ursprünglich bis 31.03.2021).


ℹ️ Der Hintergrund:


Betriebe, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, können seit dem Frühjahr 2020 in einem vereinfachten Verfahren Stundungen oder Herabsetzungen von Vorauszahlungen beantragen, ohne dass Zinsen oder Säumniszuschläge erhoben werden. Vollstreckungsmaßnahmen sind ebenfalls ausgesetzt


📄 Die offizielle Pressemitteilung können Sie hier ansehen.


🖥 Ausführliche Informationen zum Thema „Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus“ finden Sie auf dieser offiziellen Seite.

Nach Betrugsfällen: Abschlagszahlungen der Corona-Hilfen fortgesetzt

März 2021. Nachdem Abschlagszahlungen der Überbrückungshilfe III aufgrund von Betrugsfällen kurzfristig gestoppt wurden, teilt das BMWi mit, dass diese ab jetzt wieder fortgeführt werden.


Auch die Auszahlungen der regulären Überbrückungshilfe sollen nun anlaufen und noch im März fließen.


ℹ️ Was war vorgefallen?


Medienberichten zufolge sollen sich Unbekannte mit falschen Identitäten beim Wirtschaftsministerium als prüfende Dritte registriert und für reale Unternehmen Corona-Hilfen beantragt haben. Das Geld sei dann nicht auf die Konten der Unternehmen, sondern auf die der Betrüger überwiesen worden. Das Wirtschafts- und Finanzministerium prüfte bewilligte Abschlagszahlungen erneut und stoppte unmittelbar Auszahlungen.


🖥 Auf dieser offiziellen Seite finden Sie zahlreiche Antworten auf aktuelle Fragen rund um die Corona-Hilfen.


📄 Die offizielle Pressemitteilung zu den regulären Auszahlungen der Überbrückungshilfe III finden Sie hier.


Wir informieren Sie bei neuen Entwicklungen zum Thema Corona-Hilfen.

Betrugsverdacht: Abschlagszahlungen der Corona-Hilfen gestoppt

März 2021. Die Abschlagszahlungen der Corona-Staatshilfen für Unternehmen wurden wegen Betrugsverdachts vorübergehend gestoppt. ⚠️


Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen kompakt zusammengefasst.


ℹ️ Was ist vorgefallen?


Medienberichten zufolge sollen sich Unbekannte mit falschen Identitäten beim Wirtschaftsministerium als prüfende Dritte registriert und für reale Unternehmen Corona-Hilfen beantragt haben. Das Geld sei dann nicht auf die Konten der Unternehmen, sondern auf die der Betrüger überwiesen worden.


ℹ️ Wie ist der offizielle Stand?


Das Wirtschafts- und Finanzministerium teilt auf der offiziellen Website mit, dass Abschlagszahlungen derzeit einer Prüfung unterzogen und kurzfristig angehalten wurden. Presseberichte, dass die Zahlungen fast aller Programme gestoppt wurden, seien falsch. Die regulären Zahlungen der Überbrückungshilfe II sowie der November-, Dezemberhilfen und der Neustarthilfe würden normal weiter laufen. Der Bund habe bei der November- und Dezemberhilfe mittlerweile über 96 Prozent der Abschlagszahlungen geleistet. Reguläre Auszahlungen seien seit einigen Wochen Sache der Länder.


ℹ️ Was ist zu tun?


Bei den bereits beantragten Corona-Hilfen kann es zu Verzögerungen kommen. Auszahlungen wurden gestoppt und bewilligte werden erneut geprüft. Aktuell wurde noch kein zeitlicher Rahmen für die Fortführung der Auszahlungen kommuniziert.


Verzögerungen in der Bearbeitung von Anträgen, die durch unsere Kanzlei geprüft und bereits eingereicht wurden, liegen aus diesem Grund leider nicht in unserer Hand. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis. Vielen Dank.


Ausführliche Informationen zu den Betrugsfällen der Corona-Hilfen finden Sie in folgenden Beiträgen.


🖥 Die offizielle Pressemitteilung des Wirtschafts- und Finanzministeriums finden Sie hier.


📺 Tanja Alemany, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, äußert sich in einem Video zu den Betrugsfällen.


📺 Markus Jerger, Bundesgeschäftsführer Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) spricht auf NTV über die Auswirkungen des Auszahlungsstopps für Unternehmen.


Wir informieren Sie bei neuen Entwicklungen zum Thema Corona-Hilfen.

Corona-Hilfen: Alle neuen Anpassungen

März 2021. Wir haben für Sie den aktuellen Stand und die neuesten Anpassungen der Corona-Hilfen kompakt zusammengefasst.


Änderungsanträge Überbrückungshilfe II:


▪️ seit dem 24. Februar 2021 möglich

▪️ können bis zum 31. Mai 2021 gestellt werden


Änderungsanträge für die November-/Dezemberhilfe:


▪️ seit 26. Februar 2021 freigeschaltet

▪️ die höheren Förderbeträge der erweiterten November- und Dezemberhilfe können jetzt beantragt werden

▫️ Kleinbeihilfen bis 1,8 Millionen Euro (bislang max. 800.000 Euro)

▫️ Fixkostenhilfen bis 10 Millionen Euro (bislang: max. 3 Millionen Euro)

▪️ können bis zum 20. Juni 2021 gestellt werden


Abschlagszahlungen Überbrückungshilfe III:


▪️ Summe der höchstmöglichen Abschlagszahlung wurde auf 800.000,00 € angehoben.


Antragstellung Neustarthilfe:


▪️ prüfende Dritte können auch Anträge auf Neustarthilfe stellen

▪️ soll noch im März 2021 für Steuerberater eröffnet werden


🖥 Ausführliche Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.


Wir informieren Sie bei neuen Entwicklungen rund um das Thema „Corona-Hilfen“.

Sollten Sie Fragen zur Antragstellung haben, beraten wir Sie gerne individuell.

Fristen: Baukindergeld läuft aus

März 2021. Am 31. März 2021 läuft das Baukindergeld aus. 🗓⚠️

Bis zum 31. März 2021 muss der Kaufvertrag für eine Immobilie unterschrieben sein oder eine Baugenehmigung vorliegen. Der Antrag für Baukindergeld muss dann spätestens sechs Monate nach dem Einzug gestellt sein (Nachweis: amtliche Meldebestätigung).


ℹ️ Der letztmögliche Termin für Fördergelder ist der 31. Dezember 2023. Zieht mindestens ein Kind unter 18 Jahren mit in die neue Immobilie kann Baukindergeld beantragt werden. Pro Kind kann über ein Zeitraum von zehn Jahren bis zu 12.000 Euro staatliche Förderung bezogen werden.


🖥 Mehr Informationen zum Baukindergeld finden Sie auf der offiziellen Seite.


Sollten Sie Fragen zur Antragstellung haben, beraten wir Sie gerne individuell.

Nutzungsdauer von Computerhardware und Software angepasst

März 2021. Die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software wurde von der Finanzverwaltung geändert. Bis dato betrug die Nutzungsdauer für Computer drei Jahre. Jetzt wurde sie auf ein Jahr reduziert.


ℹ️ Der Hintergrund:

Computerhardware (einschließlich der dazu gehörenden Peripheriegeräte) und Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung bilden den Kernbereich der Digitalisierung. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde für diese Wirtschaftsgüter seit rund 20 Jahren nicht mehr geprüft und angepasst. Aufgrund des technischen Fortschritts ändern sich die Wirtschaftsgüter und die technischen Voraussetzungen immer schneller.


ℹ️ Der definierte Rahmen:


▪️„Computerhardware“ umfasst:

Computer, Desktop-Computer, NotebookComputer, Desktop-Thin-Clients, Workstations, Dockingstations, externe Speicher- und Datenverarbeitungsgeräte (Small-Scale-Server), externe Netzteile sowie Peripheriegeräte.


▪️„Software“ umfasst:

Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung und auch die nicht technisch physikalischen Anwendungsprogramme eines Systems zur Datenverarbeitung, sowie neben Standardanwendungen auch auf den individuellen Nutzer abgestimmte Anwendungen wie ERP-Software, Software für Warenwirtschaftssysteme oder sonstige Anwendungssoftware zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung.


📄 Das offizielle Schreiben des Bundesfinanzministeriums können Sie hier ansehen.



Drittes Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet

März 2021. Am 26.02.2021 wurde das dritte Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen kompakt zusammengefasst. 📋✅


Kinderbonus zum Kindergeld

✅ Zuschlag auf das Kindergeld von einmalig 150 EUR

✅ wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet

✅ nicht auf Grundsicherung angerechnet

✅ wird beim steuerlichen Familienleistungsausgleich berücksichtigt


Umsatzsteuer in der Gastronomie

✅ für Speisen in Cafés und Restaurants wurde der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent bis Ende 2022 verlängert

✅ auf Getränke bleibt der reguläre Steuersatz


Erweiterter Verlustrücktrag

✅ Unternehmern mit coronabedingten Verlusten sollen Verluste aus 2020 und 2021 steuerlich mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können

✅ geplant ist es den Verlustrücktrag zu verdoppeln (maximal 10 Mio. EUR bzw. 20 Mio EUR bei einer Zusammenveranlagung)

✅ vorläufiger Verlustrücktrag für 2021 soll berücksichtigt werden (Voraussetzung: Die Vorauszahlungen für 2021 wurde auf 0 EUR herabgesetzt)


Corona-Zuschuss für Grundsicherungsempfänger

✅ einmaliger Corona-Zuschuss von 150 EUR


Erleichterter Zugang in die Grundsicherung

✅ für plötzlich in Not geratene Selbstständige und Beschäftigte mit kleinen Einkommen bis Ende 2021 verlängert


Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“

✅ wird verlängert

✅ Anschlussprogramm in Höhe von 1 Mrd. EUR


📄 Den offiziellen Gesetzentwurf können Sie hier downloaden und ansehen.



Überbrückungshilfe III: Wie ist der coronabedingte Umsatzrückgang definiert?

März 2021. Bei der Antragstellung der Überbrückungshilfe III tritt immer wieder die Frage nach der Definition und dem zu erbringenden Nachweis des „coronabedingten Umsatzrückgangs“ auf. 📋✅


Diese grundlegende Frage wird auf dieser Seite noch einmal ausführlich beantwortet.


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen umfangreichen Katalog an Fragen und Antworten zu den Voraussetzungen und der Antragstellung veröffentlicht.


🖥 Hier gelangen Sie zur Übersichtsseite.


Sollten Sie Fragen zur Antragstellung der Überbrückungshilfe III haben, beraten wir Sie gerne individuell.

Fristen: Steuerstundungen laufen aus

März 2021. Am 31. März 2021 läuft die Möglichkeit der Steuerstundungen aus. 🗓⚠️


ℹ️ Durch die Corona-Krise nachweislich und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffene Steuerpflichtige können noch bis zum 31.03.2021 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stunden der bis zum 31.03.2021 fälligen Steuern stellen. Stundungen werden längstens bis zum 30.06.2021 gewährt.


🖥 Mehr Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite.

Sofortabschreibung von digitalen Wirtschaftsgütern

Februar 2021. Nach einem Beschluss vom 19.01.2021 sollten digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 01.01.2021 abgeschrieben werden können. 🖥📱💾✅

Dieser Erlass wird aktuell von den Ländern blockiert, da der rechtliche Rahmen noch geklärt werden müsse. Ein zeitlicher Rahmen wurde noch nicht offiziell kommuniziert.


ℹ️ Der Hintergrund:

Die Kosten für Hardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung sollen zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig abgeschrieben werden können. Das Bundesfinanzministerium plante, dass auch Restwerte für teure Investitionen aus dem Vorjahr 2021 sofort und komplett abgesetzt werden können.


Wir informieren Sie über neue Entwicklungen zum Thema „Sofortabschreibung von digitalen Wirtschaftsgütern“.



Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Februar 2021. Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz) ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen.

Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte dieser steuerlichen Förderung kompakt zusammengefasst.📋✅


Die Forschungszulage:

▪️ soll den Investitionsstandort Deutschland stärken und die Forschungsaktivitäten kleiner und mittlerer Unternehmen anregen.

▪️ kann unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation von allen berechtigten Unternehmen in Anspruch genommen werden.


Begünstigt werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) wenn sie einer oder mehreren dieser Kategorien zuzuordnen sind:

✅ Grundlagenforschung

✅ industrielle Forschung

✅ experimentelle Entwicklung


Die Basis ist ein zweistufiges Verfahren:

▪️ Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle

▪️ Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage


Der Vorgang:

✅ Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch die Bescheinigungsstellen in Form einer inhaltlichen Beurteilung.

✅ Dem Antragsteller wird eine Bescheinigung über das Vorliegen eines begünstigten FuE-Vorhabens ausgestellt.

✅ Diese Bescheinigung ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Forschungszulage.


🖥 Ausführliche Informationen finden Sie auf dieser offiziellen Seite.



Download: Tax News für den März 2021

Februar 2021. Die Tax News für den März 2021 mit vielen aktuellen Steuertipps stehen für Sie ab jetzt zum Download bereit. 📄✅

In diesem Monat weisen wir Sie auf folgende wichtige Aspekte hin:


✅ Steuerpflichtige, die ihre Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzen, können ab dem Veranlagungszeitraum 2020 eine Steuerermäßigung für durchgeführte energetische Maßnahmen beantragen – und zwar im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung über die neue „Anlage Energetische Maßnahmen“. Zu Einzelfragen hat das Bundesfinanzministerium nun in einem 23 Seiten starken Anwendungsschreiben (zuzüglich einer Anlage mit förderfähigen Maßnahmen) Stellung bezogen.

✅ Ob ein Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte hat und damit beim Kostenabzug auf die Entfernungspauschale beschränkt ist oder seine Fahrtkosten (ggf. auch Verpflegungsmehraufwand) nach Reisekostengrundsätzen geltend machen kann, ist u. a. von der Art der Tätigkeit abhängig. Vom Bundesfinanzhof gibt es nun schlechte Nachrichten für Postzusteller und Rettungsassistenten.

✅ Das Bundesfinanzministerium hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2019 bekanntgegeben. Die Richtsätze wurden für die einzelnen Gewerbeklassen auf der Grundlage von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Unternehmen ermittelt. Sie sind für die Verwaltung ein Hilfsmittel, um Umsätze und Gewinne zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen.

✅ Veräußert der Erbe das Familienheim innerhalb von zehn Jahren, entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster auch dann, wenn der Auszug auf ärztlichen Rat hin wegen einer Depressionserkrankung erfolgt.

✅ Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs fallen Aufwendungen, die vor dem Erwerb einer Immobile getätigt werden, nicht in die Prüfung der 15 %-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz (EStG). Diese Entscheidung ermöglicht Gestaltungen. So kann vor allem bei einem Hauskauf unter nahen Angehörigen daran gedacht werden, Renovierungsmaßnahmen noch vor der Anschaffung vorzunehmen.

✅ Erlässt der Vermieter einer Wohnung wegen einer finanziellen Notsituation des Mieters die Mietzahlung zeitlich befristet ganz oder teilweise, führt dies grundsätzlich nicht zu einer Veränderung der vereinbarten Miete. Folglich hat dies (nach einer bundesweit abgestimmten Verfügung) keine Auswirkungen auf die bisherige Beurteilung des Mietverhältnisses nach § 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG).


📄 Diese und viele weitere ausführliche Informationen finden Sie in dieser aktuellen Ausgabe.

Unsere Spende an den Hof Lebensberg

Februar 2021. Um aktiv zu einer nachhaltigeren Zukunft in unserer Region beizutragen, unterstützte unsere Kanzlei Wangler im vergangenen Jahr den Hof Lebensberg. Der gemeinschaftlich verwaltete landwirtschaftliche Betrieb ist Teil der gemeinnützigen Stiftung Zukunftsland und hat sich das Ziel gesetzt eine regenerative Landwirtschaft zu schaffen, die gesunde Lebensmittel hervorbringt und gleichzeitig den Klima-, Arten- und Umweltschutz nachhaltig sichert.


Wir waren auf Anhieb begeistert von dem Vorhaben und unterstützten das Projekt mit einer Spende von 3.000 Euro. Die Stiftung Zukunftsland berichtet uns jetzt, dass in den vergangenen Wochen bereits tausende Bäume und Sträucher gepflanzt werden konnten. Das Team nutzt aktuell jede helle Minute der kurzen Wintertage, um noch weitere einzupflanzen.


Wir freuten uns sehr über das digital überreichte Zertifikat des Hof Lebensberg Teams und sind natürlich schon sehr gespannt auf die blühende Frühlingszeit.

Vielen Dank für Ihre Leidenschaft und Ihren Einsatz.

Ihre Kanzlei Wangler


🖥 Das Crowdfunding-Projekt kann über das Portal Startnext unterstützt werden.

Corona-Krise: Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe

Februar 2021. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg verkündet, dass das Förderprogramm Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe des Landes Baden-Württemberg fortgeführt wird.

Die sogenannte Stabilisierungshilfe II soll für Betriebe, die strukturbedingt ein niedriges Fixkostenniveau aufweisen, eine bedarfsgerechte, existenzsichernde Alternative zur Überbrückungshilfe III des Bundes sein.

Wir haben für Sie die wichtigsten Eckpunkte kompakt zusammengefasst.


Die Förderkonditionen bleiben unverändert:


✅ der Zuschuss erfolgt über einen bis zu dreimonatiger Förderzeitraum von Januar bis März 2021

✅ steht in Abhängigkeit von der Mitarbeiterzahl bis zur Höhe des coronabedingten Liquiditätsengpasses

✅ Förderung bei einem Umsatzanteil im Gastgewerbe in Höhe von mindestens 30%:

▫️ bis zu 2.000 Euro je Unternehmen

▫️ bis zu 3.000 Euro je Mitarbeiter


Die Zugangsvoraussetzungen wurden ergänzt:


✅ für den avisierten Förderzeitraum darf nicht auch die Überbrückungshilfe III des Bundes in Anspruch genommen werden

✅ der in der Stabilisierungshilfe II beantragte Zuschuss muss mindestens 10% über der rechnerischen Fördersumme aus der Überbrückungshilfe III für den gleichen Förderzeitraum liegen

✅ muss durch einen prüfenden Dritten bescheinigt werden


Die Antragstellung wird voraussichtlich ab der 8. Kalenderwoche (in der Woche vom 22.02.2021) möglich sein.


🖥 Mehr Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite,

Wir informieren Sie bei neuen Entwicklungen rund um das Thema „Corona-Hilfen“.

Überbrückungshilfe III: Antragstellung ab jetzt möglich

Februar 2021. Ab jetzt können Unternehmen in der Corona-Krise die „Corona-Überbrückungshilfe III“ beantragen.

Somit startet die dritte Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe“ im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Katalog an Fragen und Antworten zu den Voraussetzungen und der Antragstellung veröffentlicht.

Folgende Fragen und Themen werden in zahlreichen Unterpunkten beantwortet und dargestellt.


✅ Wer bekommt Corona-Überbrückungshilfe III?

✅ Wie viel Corona-Überbrückungshilfe III wird gezahlt

✅ Wie läuft der Prozess?

✅ Allgemeines

✅ Sonderfälle


🖥 Hier gelangen Sie zur Übersichtsseite.


Wir informieren Sie bei neuen Entwicklungen rund um das Thema „Corona-Hilfen“.

Unsere Mitarbeiter spenden für gemeinnützige Projekte

Februar 2021. Es ist bereits zu einer schönen Tradition geworden, dass unsere Mitarbeiter jedes Jahr an gemeinnützige Projekte spenden.

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist dazu eingeladen sich in unserer Teeküche an den bereitgestellten Getränken, Süßigkeiten oder kleinen Snacks zu bedienen. Am Ende des Jahres kann jeder von sich aus einen symbolischen Betrag in unsere kleine Sau spenden. Den gesammelten Spendenbetrag unseres Teams verdoppelt unsere Kanzlei.


Das Schöne an unserer internen Spendenaktion ist, dass alle ihre individuellen Ideen für Projekte einbringen, die von den Spenden unterstützt werden sollen. So wurden aus in diesem Jahr 8 vorgeschlagenen Projekten 4 durch die Abstimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgewählt. Aufgrund der vielen tollen Vorschläge des Teams hat die Kanzlei den Spendenbetrag mehr als verdoppelt.
🖥 In diesem Facebook-Beitrag stellen wir Ihnen die Projekte ausführlich vor.


Wir bedanken uns bei allen Verantwortlichen und Unterstützern dieser wunderbaren Projekte für ihren Einsatz.

Bleiben Sie alle gesund.🍀

Ihre Kanzlei Wangler

Neuerungen bei der Überbrückungshilfe II, November- und Dezemberhilfe

Februar 2021. Das Bundeswirtschaftsministerium hat in Abstimmung mit den Bundesländern Verbesserungen im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfen für November und Dezember vorgelegt.

Ein neuer EU-Rahmen ermöglicht Unternehmen neue Spielräume im Rahmen der Beantragung der November- und Dezemberhilfen.


ℹ️ Unternehmen können jetzt wählen, auf welchen Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen. Die neue beihilferechtliche Schadensausgleichsregelung erfordert keine Verlustnachweise mehr, sondern ermöglicht auch die Berücksichtigung entgangener Gewinne. Die Förderhöchstgrenzen wurden auf 1,8 Mio. (zuvor 800.000,00 Euro) Euro beim Kleinbeihilferahmen bzw. 10 Mio. Euro beim Fixkostenhilferahmen erhöht.


💡 In vielen Fällen dürfte es für Unternehmen sinnvoll sein, den Antrag auf die neue Schadensausgleichsregelung zu stützen. So können neben den Verlusten auch entgangene Gewinne berücksichtigt werden. Dadurch kann mehr Schaden abgemildert werden.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier kündigte unterdessen an, dass die Antragstellungen für großvolumige Anträge von über 1 Million Euro spätestens Mitte März starten werden.


🖥 Ausführliche Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite unter der Frage 4.16.

Wir informieren Sie bei neuen Entwicklungen rund um das Thema „Corona-Hilfen“.

Corona-Krise: Unterstützung für Selbstständige und Unternehmen

Februar 2021. Die Bundesregierung bietet jetzt eine aktualisierte Übersichtsseite zu den angebotenen Wirtschaftshilfen für Solo-Selbstständige, Unternehmen und Einrichtungen in der Corona-Pandemie an.

Auch die verlängerten steuerlichen Erleichterungen, Garantien und Bürgschaften werden ausführlich dargestellt.


🖥 Hier gelangen Sie zur Übersichtsseite.

Corona-Krise: Finanzielle Hilfe für Familien

Februar 2021. Zur Unterstützung von Familien während der Corona-Pandemie wurden von der Bundesregierung neue Maßnahmen beschlossen.


Die Maßnahmen umfassen folgende Punkte:

✅ Kinderkrankengeld

✅ Lohnfortzahlungen

✅ Kinderzuschlag

✅ Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende

✅ Elterngeldregelung

✅ Studium und Ausbildung


🖥 Auf der offiziellen Seite finden Sie ausführliche Informationen zu den einzelnen Punkten.

Neue Corona-Hilfen für Familien und Unternehmen

Februar 2021. Am vergangenen Mittwoch wurden neue finanzielle und steuerliche Hilfen für Familien, Geringverdiener, Unternehmen, die Gastronomie und Kultur vereinbart.

Wir haben Ihnen die wichtigsten Neuerungen kompakt zusammengefasst:


✅ Umsatzsteuer in der Gastronomie: Steuersatz von 7 Prozent wird bis Ende 2022 verlängert

✅ Erweiterter Verlustrücktrag: Unternehmern mit coronabedingten Verlusten sollen die Möglichkeit haben in größerem Umfang Verluste aus 2020 und 2021 steuerlich mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen zu können. (Verlustrücktrag soll verdoppelt werden auf max. 10 Mio. EUR bzw. 20 Mio. EUR bei Zusammenveranlagung)

✅ Kinderbonus: Für Familien erfolgt wie im vergangenen Jahr einmalig ein Zuschlag von 150 EUR (300 EUR im vergangenen Jahr) auf das Kindergeld. Dieser wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet (nicht auf die Grundsicherung angerechnet).

✅ Corona-Zuschuss von 150 EUR für erwachsene Grundsicherungsempfänger.

✅ Der erleichterte Zugang zur Grundsicherung für plötzlich in Not geratene Selbstständige und Beschäftigte mit kleinen Einkommen wird bis Ende 2021 verlängert.

✅ Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ wird verlängert (Anschlussprogramm von 1 Mrd. EUR).


🖥 Einen ausführlichen Beitrag zu den Neuerungen finden Sie hier.
Wir informieren Sie bei neuen Entwicklung rund um das Thema Corona-Hilfen.

Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kanzlei Wangler

Februar 2021. In dieser Woche möchten wir Ihnen drei neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Kanzlei-Teams vorstellen.


Wir begrüßen herzlich Dominik Leitgieb. Herr Leitgieb ist Diplom Immobilienwirt (DIA) und wird unsere Expertise im Bereich der Immobilien weiter verstärken.


Wir begrüßen herzlich Sinem Yalcin in unserem Team.

Frau Yalcin werden Sie in Zukunft sicherlich öfters sehen und hören, sie wird nämlich unser bezauberndes Team im Sekretariat verstärken.


Wir begrüßen herzlich Lukas Müller in unserem Team.

Herr Müller ist Student an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Im Rahmen seines Studiums „RSW-Steuern und Prüfungswesen“ sammelt er in unserer Kanzlei praktische Erfahrungen und unterstützt unser Team tatkräftig in der täglichen Arbeit für unsere Mandanten.


Willkommen im Team!

🖥 Unser Team und die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auch auf dieser Seite.


Wir stehen Ihnen bei Fragen sehr gerne zur Verfügung.

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Download: Checkliste für Ihre Einkommensteuererklärung 2020

Februar 2021. Um Ihnen die Zusammenstellung Ihrer Unterlagen für die Einkommensteuererklärung 2020 zu erleichtern, stellen wir Ihnen ab jetzt unsere aktuelle Einkommensteuercheckliste zum kostenfreien Download bereit. 📋✅


Unsere Checkliste ist eine hilfreiche Grundlage:


✅ Sie bewahren den Überblick und sparen jede Menge Zeit bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen.

✅ Handeln Sie aktiv, statt zu reagieren. Die frühzeitige Vorbereitung Ihrer Steuererklärung ermöglicht Ihnen mehr Planungssicherheit und gleichzeitig mehr Flexibilität für steuersmarte Handlungen. So können Sie früher über Ihr Erstattungsguthaben verfügen und mögliche Nachzahlungen bereits frühzeitig einkalkulieren.

✅ Das Ausfüllen unserer Checkliste unterstützt zudem die Optimierung Ihrer Steuerstrategie und schafft mehr Effizienz in unserer individuellen Beratung für Sie.


📋 Hier können Sie unsere Einkommensteuercheckliste 2020 downloaden.
Sie haben Fragen oder weiteren Bedarf?

Ihr Einkommensteuersachbearbeiter steht Ihnen jederzeit telefonisch, per Videokonferenz oder unter Einhaltung unserer Coronamaßnahmen auch persönlich für Rückfragen oder zur Klärung individueller Anliegen zur Verfügung.


Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Mitarbeit und Ihr Engagement.

Ihre Kanzlei Wangler



Download: Tax News für den Februar 2021

Februar 2021. Die Tax News für den Februar 2021 mit vielen aktuellen Steuertipps stehen für Sie ab jetzt zum Download bereit.

In diesem Monat weisen wir Sie auf folgende wichtige Aspekte hin:


✅ Auch wenn die gesetzgeberischen Maßnahmen in 2020 schwerpunktmäßig auf die Bewältigung der Coronapandemie abzielten, sind daneben weitere Gesetze mit steuerlicher Breitenwirkung umgesetzt worden. Im Fokus stand dabei das Jahressteuergesetz (JStG) 2020 (Zustimmung des Bundesrats am 18.12.2020), das vor allem bei der Umsatzsteuer, Erbschaft-/Schenkungsteuer und den Ertragsteuern Änderungen enthält. Wichtige Neuerungen bei der Einkommensteuer werden vorgestellt.

✅ Der Bundesfinanzhof hat eine Steuerermäßigung für die Reinigung öffentlicher Straßen sowie für in Werkstätten erbrachte Handwerkerleistungen abgelehnt. Der Abzug scheiterte jeweils an dem Kriterium „haushaltsnah“.

✅ Eine im Kaufvertrag erfolgte Kaufpreisaufteilung auf den Grund und Boden und das (abschreibungsfähige) Gebäude kann grundsätzlich der Besteuerung zugrunde gelegt werden. Voraussetzung: Sie darf die realen Wertverhältnisse nicht in grundsätzlicher Weise verfehlen.

✅ Die monatliche 44 EUR-Freigrenze für Sachbezüge gilt auch, wenn Arbeitnehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmenfitnessprogramm teilnehmen können. Dies hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden.

✅ Viele Arbeitnehmer arbeiten wegen der Coronapandemie von zu Hause aus. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden also oft nicht durchgeführt. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat nun darauf hingewiesen, dass im Bereich der Dienstwagenbesteuerung keine neuen Regelungen geplant sind, um einer nur geringfügigen Nutzung eines Firmenwagens Rechnung zu tragen.

✅ Steuerberater müssen wegen der Hilfsmaßnahmen im Zuge der Coronapandemie zahlreiche zusätzliche Aufgaben für ihre Mandanten erfüllen. Demzufolge haben sich die Koalitionspartner auf eine Fristverschiebung für die Abgabe der Jahressteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 bis zum 31.8.2021 verständigt.


📄 Hier können Sie die neueste Ausgabe der Tax News ansehen und downloaden.

Steuertipp: Steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer

Januar 2021. Gutscheine zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen von Arbeitgeber an Arbeitnehmer sind steuerfrei.

⚠️ Wichtig: Es dürfen keine Geldleistungen sein.


💡 Tipp: Arbeitgeber haben über diesen Weg die Möglichkeit ihren Mitarbeitern Gehaltsextras steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen zu lassen. Ein Teil des Gehalts muss so nicht als Geldzahlung, sondern als Ware oder Dienstleistung erfolgen.

Beispiele sind Restaurant-Gutscheine, Tickets für Events oder auch ein Zuschuss zum Vertrag für ein Fitnessstudio.


⚠️ Wichtig:

Arbeitnehmer müssen auf die Einhaltung der monatlichen Freigrenze von 44 Euro achten. Wird diese überschritten führt dies zu einer Abgabepflicht.

🖥 Einen ausführlichen Beitrag zum Thema finden Sie hier.


Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, beraten wir Sie gerne ausführlich.

Steuertipp: Förderung der Gesundheit in Betrieben

Januar 2021. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten zusätzlich zum Entgelt steuer- und beitragsfreie Zuschüsse zur Gesundheitsförderung zahlen.


ℹ️ Die Steuerfreiheit umfasst Leistungen eines Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben.

⚠️ Wichtig: Der Freibetrag für Leistungen zur Gesundheitsförderung wurde im vergangenen Jahr auf 600 Euro angehoben.


Eine steuerliche Förderung erfolgt für:

✅ Leistungsangebote zur verhaltensbezogenen Prävention, die von Krankenkassen oder der „Zentrale Prüfstelle Prävention“ zertifiziert sind.

✅ Nicht zertifizierungspflichtige verhaltensbezogene Maßnahmen des Arbeitgebers, die die Vorgaben des Leitfadens Prävention erfüllen.


🖥 Mehr Informationen zum Leitfaden Prävention sowie häufige Fragen finden Sie auf der offiziellen Seite.

Steuertipps für das Homeoffice

Januar 2021. Das Finanzamt erkennt für die Arbeit im Homeoffice fünf Euro pro Tag als Werbungskostenpauschale an.

⚠️ Wichtig: Diese darf sich innerhalb eines Jahres auf maximal 600 Euro belaufen.

ℹ️ Künftig sollen zudem alle Kosten für die digitale Infrastruktur, die für das Homeoffice notwendig ist, von der Steuer abgesetzt werden können. Bislang lag die Grenze für Technik und Software bei maximal 800 Euro.


Das Bundesfinanzministerium plant, dass Restwerte für teure Investitionen aus dem Vorjahr 2021 sofort und komplett abgesetzt werden können. Mit einer Entscheidung ist hier bis Mitte Februar 2021 zu rechnen.

Wir informieren Sie über neue Entwicklungen zum Thema „Homeoffice“.


🖥 In diesem Artikel finden Sie einige Tipps und praxisnahe Rechenbeispiele zum Thema „Homeoffice“.

Corona-Krise: Steuerliche Hilfsmaßnahmen verlängert

Januar 2021. Durch die anhaltende Corona-Situation wurden auch die steuerlichen Hilfsmaßnahmen verlängert.🗓✅

Folgende steuerlichen Maßnahmen wurden für „nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffene Steuerpflichtige“ getroffen:


✅ Stundung im vereinfachten Verfahren

Anträge auf Stundung der bis zum 31.03.2021 fälligen Steuern können bis zum 31.03.2021 gestellt werden.

⚠️ Wichtig: Stundungen sind längstens bis zum 30.06.2021 zu gewähren. Bei Vereinbarung von Ratenzahlungen (Dauer längstens bis zum 31.12.2021) können Anschlussstundungen gewährt werden.


✅ Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen (Vollstreckungsaufschub) im vereinfachten Verfahren

Bis zum 30.06.2021 wird von Vollstreckungsmaßnahmen bei bis zum 31.03.2021 fällig gewordenen Steuern abgesehen. Vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 entstandene Säumniszuschläge werden in diesen Fällen grundsätzlich erlassen.


✅ Anpassung von Vorauszahlungen im vereinfachten Verfahren

Bis zum 31.12.2021 können Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 unter Darlegung der Verhältnisse gestellt werden.


Das offizielle Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) können Sie hier ansehen.


Wir informieren Sie über neue Entwicklungen auf Facebook oder unserer Website.

Corona-Hilfen: Antragsfristen verlängert

Januar 2021. Die Antragsfristen für die November-/Dezemberhilfe und die Überbrückungshilfe II wurden verlängert.


Die neuen Antragsfristen sind:

🗓 Überbrückungshilfe II: 31. März 2021

🗓 November-/Dezemberhilfe: 30. April 2021


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verkündete in einem offiziellen Schreiben, dass seit dem 12. Januar 2021 die reguläre Auszahlung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat November (sog. „Novemberhilfe“) erfolgt.


ℹ️ Die Antragstellung für die Novemberhilfe läuft seit dem 25. November 2020. Die regulären Auszahlungen für die Novemberhilfe erfolgen über die zuständigen Stellen der Länder. Für jedes Bundesland sind eine oder mehrere landesspezifische Bewilligungsstellen verantwortlich.


Wir informieren Sie über neue Entwicklungen auf Facebook oder unserer Website.

Midijobs und Übergangsbereich

Januar 2021. Zwischen Minijob und Vollzeit liegt ein Übergangsbereich, der als Midijob bezeichnet wird.

Dieser Übergangsbereich erstreckt sich von einem durchschnittlichen Arbeitsentgelt von mehr als 450 € und endet bei 1.300 € pro Monat.


Der Midijob hat folgende Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber:

✅ Der Arbeitgeber muss sich nur zur Hälfte an den Sozialversicherungsbeträgen beteiligen.

✅ Der Arbeitnehmer ist zwar sozialversicherungspflichtig, muss jedoch nur reduzierte Beiträge bezahlen.


ℹ️ Im unteren Teil des Übergangsbereiches ist der Beitragssatz besonders niedrig. So bleibt dem Beschäftigten mehr Netto vom Brutto als bei einer regulären Beschäftigung. Dies soll Arbeitnehmer von hohen Sozialversicherungsbeiträgen entlasten.


📺 In diesem Video werden alle wichtigen Aspekte des Midijobs kompakt zusammengefasst.



Immobilienkauf: Wichtige Änderungen im Jahr 2021

Januar 2021. Sollten Sie 2021 den Kauf einer Immobilie planen, ist es wichtig die Gesetzesänderungen, die in diesem Jahr neu in Kraft treten zu kennen. 🏡✅ Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengetragen.


✅ Änderung 1: Maklerkosten

Bei einem Kauf einer Immobilie über einen Makler, der von Verkäuferseite beauftragt wurde, muss nur noch maximal 50% der Courtage übernommen werden. Die Kosten können nicht mehr komplett auf die Käuferseite abgewälzt werden. Ist der Makler nur für den Verkäufer tätig, entfällt für den Käufer jegliche Beteiligung an den Maklerkosten.

💡 Tipp: Ein Maklervertrag muss stets in Textform als gedrucktes Dokument oder als E-Mail vorliegen. Mündliche Absprachen sind nicht mehr rechtsgültig.


✅ Änderung 2: Baukindergeld

Das Baukindergeld wurde verlängert. Eltern können bei einem Immobilienerwerb bis Ende März einen Zuschuss bei der KfW-Bank beantragen. Pro Kind unter 18 Jahren werden vom Staat jährlich 1.200 Euro mit einer Laufzeit von 10 Jahren bezuschusst. Der Zuschuss gilt nur solange bis das Kind volljährig ist.

⚠️ Wichtig: Ein notariell geschlossener Kaufvertrag muss bis Ende März 2021 vorliegen.

📋 Voraussetzung: Das Haushaltseinkommen darf für eine Familie mit einem Kind die Grenze von 90.000 Euro im Jahr nicht überschreiten. Die Grenze erhöht sich um 15.000 Euro für jedes weitere Kind.


✅ Änderung 3: Altbauten

Durch das Gebäudeenergiegesetz sind zwei Bestimmungen beim Erwerb einer Bestandsimmobilie wichtig:

▪ Beim Erwerb einer Immobilie über einen Makler muss der Energieausweis vorgelegt werden. (bisherige Regelung galt nur für Verkäufer)

▪ Vor energiesparenden Sanierungsmaßnahmen ist ein Beratungsgespräch vorgeschrieben.


✅ Änderung 4: Energetische Sanierung

Auf fossile Energieträger wird ab diesem Jahr eine CO2-Abgabe von 25 Euro pro Tonne erhoben.

💡 Tipp: Prüfen Sie bereits vor dem Erwerb einer Immobilie den Energieausweis und nehmen Sie sofern notwendig eine Sanierung gleich in Ihre Kalkulation auf.


✅ Änderung 5: Wohnungseigentumsgesetz

Seit dem 1. Dezember trat die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in Kraft. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann jetzt über bauliche Änderungen mit einfacher Mehrheit entscheiden. Die Kosten werden von den Eigentümern getragen, die für die baulichen Maßnahmen gestimmt haben.

⚠️ Wichtig: Wird ein Beschluss mit einer Zweidrittelmehrheit gefasst, müssen die Kosten von allen Eigentümern getragen werden.


✅ Änderung 6: Wohnungsbauprämie

Die Jahreseinkommensgrenze für die staatliche Wohnungsbauprämie zur Förderung von Bausparverträgen wurde geändert und beträgt nun:

▪ 70.000 Euro für Verheiratete und

▪ 35.000 Euro für Alleinstehende.


📺 Ein Video zu den Änderungen beim Immobilienkauf 2021 können Sie hier ansehen.


Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Kalkulation und dem steuersmarten Vorgehen beim Erwerb Ihrer Immobilie.

Überbrückungshilfe III: Er­wei­te­rung der Co­ro­na-Hil­fen für Januar 2021

Januar 2021. Das Bundesfinanzministerium kündigte heute eine umfangreiche Erweiterung der Corona-Hilfen an.

Die Überbrückungshilfe III soll deutlich ausgeweitet werden und jetzt auch die Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler unterstützen, die direkt und indirekt von den Schließungen seit dem 16. Dezember betroffen sind.


ℹ️ Für Unternehmen, die bereits seit dem 2. November 2020 bundesweit geschlossen sind wie Restaurants, Hotels, Bars, Theater und Veranstaltungshäuser, steht bisher die außerordentliche Wirtschaftshilfe („November- bzw. Dezemberhilfe“) zur Verfügung.

Nach erfolgreicher Antragstellung wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt, der bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonates beträgt.

Ab jetzt kommt die sogenannte Überbrückungshilfe III hinzu. Diese steht den seit dem 16. Dezember bundesweit geschlossenen Unternehmen für den Monat Dezember 2020 zur Verfügung.


⚠️ Wichtig: Ab Januar 2021 gilt die Überbrückungshilfe III für alle Unternehmen, die von staatlichen Schließungsanordnungen betroffen sind. Antragsberechtigt sind sowohl die jetzt im Dezember neu bundesweit geschlossenen Unternehmen wie auch diejenigen, die im November oder Dezember 2020 die November- bzw. Dezemberhilfe erhalten haben.


Die Überbrückungshilfe III ermöglicht Zuschüsse zu den fixen Kosten der Unternehmen und schließt sich an die Überbrückungshilfe II an. Außerhalb der Überbrückungshilfe III soll ein Sonderfonds für Kulturveranstaltungen eingerichtet werden. Die Details für diesen Sonderfonds werden laut Bundesfinanzministerium aktuell erarbeitet.


🖥 Weitere Informationen zur bestehenden Neustarthilfe für Soloselbständige und steuerlichen Hilfen wie die Verlängerung von Stundungsmöglichkeiten finden Sie in diesem Beitrag.


Wir informieren Sie über die weiteren Entwicklungen.

Download: Tax News für den Januar 2021

Januar 2021. Die Tax News für den Januar 2021 mit vielen aktuellen Steuertipps zum Start in das neue Jahr stehen für Sie ab jetzt zum Download bereit. 📄✅

In diesem Monat weisen wir Sie auf folgende wichtige Aspekte hin:


✅ Zur Stärkung der Binnennachfrage wurden die Umsatzsteuersätze zum 1.7.2020 für ein halbes Jahr von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % gesenkt. Ab dem 1.1.2021 gilt somit wieder die bisherige Höhe.

✅ Bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen ist bereits seit dem 1.1.2019 zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen zu unterscheiden. In der Praxis wartete man händeringend auf ein erläuterndes Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das nun endlich veröffentlicht wurde.

✅ Das Zweite Familienentlastungsgesetz ist nach der Zustimmung des Bundesrats in „trockenen Tüchern“. Damit steigen ab 2021 das Kindergeld und die -freibeträge, der Grundfreibetrag und der Unterhaltshöchstbetrag.

✅ Die Corona-Hilfen der Bundesregierung werden kontinuierlich angepasst. So wurde der Kreis der Antragsberechtigten bei der Novemberhilfe auf Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten erweitert. Aber auch indirekt Betroffene sind antragsberechtigt, wenn sie regelmäßig 80 % ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungs-Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.

✅ Der Bundesrat hat dem „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ zugestimmt. Im Kern werden die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt und die steuerlichen Nachweispflichten verschlankt.

✅ Der Bundesfinanzhof bleibt bei seiner restriktiven Linie hinsichtlich des Abzugs von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen: Ein Abzug ist selbst dann ausgeschlossen, wenn die Kosten für einen Umgangsrechtsstreit zwecks Rückführung eines entführten Kindes aus dem Ausland zurück nach Deutschland entstanden sind.

✅Sponsoringaufwendungen können Betriebsausgaben sein, wenn der Sponsor als Gegenleistung wirtschaftliche Vorteile für sein Unternehmen erstrebt und der Sponsoringempfänger öffentlichkeitswirksam auf das Sponsoring oder die Produkte bzw. Dienstleistungen des Sponsors hinweist.

✅ Müssen Steuerpflichtige wegen einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung Erschließungsbeiträge zahlen, scheidet eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (20 % der Aufwendungen (nur Lohnkosten), höchstens jedoch 1.200 EUR im Jahr) aus.


📄 Hier können Sie die aktuelle Ausgabe der Tax News downloaden.

➡️ Alle Tax News auf einen Blick finden Sie hier.



Unsere Spende an das Projekt „Nepal Kinder“

Dezember 2020. Unsere Kanzlei Wangler unterstützte auch in diesem Jahr wieder das wunderbare Projekt „Nepal Kinder“ der Familie Overlack aus Rastatt. Die Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht Kindern aus benachteiligten Familien in dörflichen Berggegenden in Nepal einen Bildungsweg zu ermöglichen. Durch Spenden wird die Infrastruktur für die Bildung vor Ort, von der Errichtung neuer Schulgebäude bis zur Anschaffung und Instandsetzung von Stromgeneratoren und Wasseranlagen, finanziert und somit die Einschulung von Kindern der Klassen 1 bis 10 ermöglicht.

Das Projekt fördert vorwiegend junge Mädchen, die es in ihrer Entwicklung in den Berggegenden Nepals besonders schwer haben. Die Philosophie des Projektes ist es, dass Spendengelder vollständig den Schulen und den Kindern zugutekommen. Das Projekt leistet seit über 24 Jahren großartige Arbeit vor Ort, durch die bereits viele beeindruckende Laufbahnen ehemaliger Schüler resultierten. Herr Wangler hat die meisten unterstützten Projekte selbst besucht und kennt viele der Schüler*innen persönlich.


Unsere Kanzlei unterstützt das Projekt „Nepal Kinder“ in diesem Jahr mit einer Spende über 10.000 Euro. Wir bedanken uns herzlich bei Familie Overlack und den vielen leidenschaftlichen Unterstützern für ihren Einsatz. Bleiben Sie gesund. Ihre Kanzlei Wangler


🖥 Mehr Informationen über das Projekt „Nepal Kinder“ finden Sie auf der offiziellen Website.

🖥 Die Schüler sendeten uns rührende Briefe aus Nepal, die wir in diesem Facebook-Beitrag veröffentlichten.



Übersicht: Die wichtigsten Steueränderungen für das Jahr 2021

Dezember 2020. Das dynamische Steuerjahr 2020 neigt sich dem Ende zu. Um der Corona-Krise entgegenzuwirken gab es in diesem Jahr zahlreiche Steueränderungen. Mit dem Jahreswechsel treten neue Änderungsgesetze in Kraft.

Damit Sie gleich zum Start des neuen Steuerjahres den Überblick bewahren empfehlen wir Ihnen die folgende Übersicht.

Die wichtigsten Steueränderungen für das Jahr 2021 wurden hier nach thematischen Schlagworten alphabetisch zusammengetragen. Von A wie „Abschreibung“ bis Z wie „Zugewinngemeinschaft“.


🖥 Hier gelangen Sie zum Beitrag.


Sollten Sie Fragen zu einem Änderungsgesetz und dessen Auswirkung auf Ihre Steuergestaltung haben, beraten wir Sie gerne persönlich.

Unsere Spende an „Die Schwestern Maria“

Dezember 2020. Die Corona-Pandemie macht uns täglich bewusst, dass wir alle gemeinsam Verantwortung tragen. Diese Verantwortung geht in unserer globalen Welt weit über Landesgrenzen hinaus. 🌍


Der in Ettlingen gegründete Förderkreis „Die Schwestern Maria“ ist eine unabhängige, christlich-humanitäre Einrichtung zur Armenfürsorge in der Dritten Welt. Seit über 50 Jahren unterhalten 350 Schwestern philippinischer, koreanischer und lateinamerikanischer Herkunft Heime, Hospitäler, Schulen und Lehrwerkstätten in Guatemala, Mexiko, Brasilen, Honduras, Korea, Tansania und auf den Philippinen. So werden derzeit ca. 20.000 Mädchen und Jungen von den Schwestern betreut und versorgt.


Unsere Kanzlei Wangler ist den Schwestern Maria inzwischen seit fast vier Jahrzehnten verbunden. Herr Wangler hat in dieser Zeit den Großteil der Heime bereits eigenständig besucht und konnte sich so vor Ort selbst ein Bild der wunderbaren Arbeit der Schwestern machen.


In diesem Jahr unterstützt unsere Kanzlei „Die Schwestern Maria“ mit einer Spende über 10.000€.

Durch die Spende konnte in der Woche vor Weihnachten ein neues Gebäude eines Bildungszentrums der Schwestern in Tansania eröffnet werden. Bereits Anfang Januar 2021 können dort 160 Mädchen mit der achten Klasse beginnen. Wir bedanken uns bei den Schwestern Maria für ihren unermüdlichen Einsatz und ihre Hilfe weltweit.

Bleiben Sie alle gesund.

Ihre Kanzlei Wangler


🖥 Einen ausführlichen Beitrag finden Sie auf unserer Facebook-Seite.

🖥 Die offizielle Website der Schwestern Maria finden Sie hier.

Corona-Dezemberhilfe: Antragstellung ab jetzt möglich

Dezember 2020. Ab jetzt ist die Antragstellung der Corona-Dezemberhilfe möglich.


Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes wird Unternehmen, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen angeboten, deren Betriebe aufgrund der Corona-Maßnahmen geschlossen sind.

Die Antragstellung der Dezemberhilfe entspricht dem Vorgang der Novemberhilfe.


⚠ Wichtig: Die Dezemberhilfe steht nur Unternehmen, die bereits durch den Lockdown im November 2020 betroffen waren, zur Verfügung. Unternehmen, die erstmalig durch die Schließungen im Dezember 2020 betroffen sind (wie u.a. Einzelhandel oder Friseurgeschäfte) können nur Überbrückungshilfe beantragen.


Bis wann können die Anträge gestellt werden?

🗓 Novemberhilfe bis zum 31.01.2021

🗓 Dezemberhilfe bis zum 31.03.2021


🖥 Die Voraussetzungen für die Antragstellung finden Sie auf dieser offiziellen Seite.

Corona-Überbrückungshilfe: Rückzahlungsforderungen möglich

Dezember 2020. Die Richtlinien der Überbrückungshilfe II wurden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bereits mehrfach überarbeitet. Am 4. Dezember gab es eine Aktualisierung, die zu vielen Rückfragen führte.

So wurde bei der letzten Aktualisierung der Hinweis aufgenommen, dass die Überbrückungshilfe auf höchstens 90% der ungedeckten Fixkosten (also alle nicht variablen Kosten) beschränkt wird.


ℹ️ Ungedeckte Fixkosten sind im Rahmen der Überbrückungshilfe II die Verluste, die Unternehmen für den Förderzeitraum in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung ausweisen (ein bilanzieller Verlust ohne Wertminderungen (Abschreibungen)).


Die Bundessteuerberaterkammer konnte beim BMWi erwirken, dass eine Änderung der Anträge, die vor dem 5. Dezember 2020 gestellt wurden, nicht erforderlich ist.

Wichtig: Durch diese Anpassung kann es zu Rückzahlungsforderungen kommen. Wir empfehlen Unternehmen sich darauf vorzubereiten.


Sollten Sie Fragen zu Ihrer Antragstellung der Corona-Überbrückungshilfe haben, beraten wir Sie gerne individuell.

Steuertipp: Kassenbelege von Corona-Masken vorerst aufbewahren

Dezember 2020. Können Corona-Masken eigentlich von der Steuer abgesetzt werden?

Politisch wird diese Frage bereits diskutiert. Final kann sie leider noch nicht beantwortet werden. Es gibt zwei theoretische Möglichkeiten Kosten für Masken steuerlich geltend zu machen.


✅ Als Werbungskosten: Die Maske muss dann jedoch bei der Arbeit getragen werden und darf nicht vom Arbeitgeber gestellt und bezahlt werden. Zudem gilt dies nur für Steuerzahler, die bei den Werbungskosten über die Pauschale von 1.000 Euro kommen.

✅ Als medizinisches Hilfsmittel: Normalerweise sind dies medizinische Geräte, die von den Krankenkassen nicht bezahlt werden, da sie keinen therapeutischen Zweck erfüllen.


💡 Unser Tipp zu diesem Zeitpunkt:

Bewahren Sie Kassenbelege nach dem Kauf von Masken vorerst auf.



Tilgungszuschuss Corona: Antragsfrist bis 24. Februar 2021 verlängert

Dezember 2020. Die Antragsfrist des Tilgungszuschusses Corona wurde vom 15. Dezember 2020 auf den 24. Februar 2021 verlängert.

Seit dem 24. September 2020 können Unternehmen und Selbständige aus den Wirtschaftsbereichen der Schausteller und Marktkaufleute, der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie des Taxigewerbes den „Tilgungszuschuss Corona“ beantragen.


Der „Tilgungszuschuss Corona“ kompakt zusammengefasst:


✅ einmalig wird die Hälfte der Jahrestilgungsrate 2020 mit einem Satz von 80 Prozent (40 Prozent der Jahrestilgungsrate) gefördert

✅ förderfähig sind die nach den Regeltilgungsplänen im Jahr 2020 anfallenden Tilgungsraten frühestens ab Bewilligung von Krediten (Wichtig: Das dem Kreditvertrag zugrundeliegende Realgeschäft muss vor dem 11. März 2020 erfolgt sein.)

✅ maximale Förderung mit dem Tilgungszuschuss beträgt 150.000 Euro je Antragsteller – soweit sich im Einzelfall kein geringerer Höchstbetrag aus beihilferechtlicher Sicht ergibt


Das Programm ist kumulierbar mit:

☑️ Überbrückungshilfe des Bundes und

☑️ der Landesaufstockung mit dem fiktiven Unternehmerlohn


Sollten Sie Fragen zum „Tilgungszuschuss Corona“ haben, beraten wir Sie gerne individuell.


🖥 Ausführliche Informationen finden Sie auf dieser offiziellen Seite.



Corona-Überbrückungshilfe III: Förderhöchstbetrag erhöht

Dezember 2020. Der Förderhöchstbetrag der Corona-Überbrückungshilfe III wurde in der Bund-Länder-Runde am 13.12.2020 auf 500.000 Euro pro Monat erhöht (zuvor 200.000 Euro). Die Beschränkung auf kleine und mittlere Unternehmen wurde aufgehoben.

Ab jetzt sind alle Unternehmen bis maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz in Deutschland antragsberechtigt.


🖥 Ein offizielles Schreiben des Bundesfinanzministeriums können Sie hier als PDF ansehen.

🖥 In diesem Beitrag finden Sie alle wichtigen Details zur Corona-Überbrückungshilfe III.

Überraschung für die Besucher unserer Kanzlei

Dezember 2020. Nachdem wir den Besuch in unserer Kanzlei mit einer Konfitüre aus Waldheidelbeeren versüßten, war die Köstlichkeit wie zu erwarten bereits nach kürzester Zeit verschenkt.

Kurzerhand nahmen wir mit Sternekoch Wolfgang Raub Kontakt auf, der uns prompt mit einer weiteren Köstlichkeit belieferte.

Alle Besucher unserer Kanzlei bekommen ab jetzt eine wunderbare Konfitüre aus heimischen Erdbeeren überreicht.

Ein süßer Traum in Rot für Groß und Klein.

Gerne überraschen wir auch Sie bei einem Ihrer nächsten Besuche in unserer Kanzlei.

Ihre Kanzlei Wangler


🖥 Auf unserer Facebook-Seite finden Sie ein Bild des Köstlichkeit.

🖥 Mehr Köstlichkeiten finden Sie übrigens auch auf der Website von Raubs Landgasthof.

Antragsfrist für die Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe verlängert

Dezember 2020. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat die Antragsfrist für die Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe vom 15. Dezember 2020 auf 31. Dezember 2020 verlängert.


🖥 Allgemeine Informationen zur Stabilisierungshilfe und die Eckpunkte des Programms finden Sie auf dieser offiziellen Seite.


Wir informieren Sie über wichtige, aktuelle Informationen zu Förderprogrammen und Corona-Hilfsangeboten fortlaufend auf unserer Website.



Ab 1. Dezember 2020: Neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg

Dezember 2020. Ab heute treten weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Kraft, die das private und berufliche Leben beeinflussen werden. Wir haben Ihnen die Änderungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum 1. Dezember 2020 in unserem neuesten Facebook-Beitrag zusammengefasst. 📋✅


📋 Hier gelangen Sie zur Übersicht aller Maßnahmen.


Wir wünschen Ihnen trotz der Einschränkungen eine schöne Vorweihnachtszeit.

Bleiben Sie gesund.🍀


Ihre Kanzlei Wangler

Ein genussvoller Weihnachtsgruß für unsere Besucher

November 2020. In Zeiten der sozialen Distanz ist uns der Erhalt des schönen Miteinanders sehr wichtig. Deshalb haben wir für die Besucher unserer Kanzlei jetzt eine kleine Überraschung vorbereitet.


Der Sternekoch Wolfgang Raub zauberte aus den ersten Nahrungsmitteln der Menschheit, den Beeren des Waldes, eine wunderbare Köstlichkeit.

Aus von Hand gesammelten Waldheidelbeeren unserer Region wurde eine Konfitüre kreiert, die Ihnen jede Menge Gaumenfreude bereiten und gleichzeitig Ihre Abwehrkräfte stärken soll.


Mandanten, Geschäftspartner, Freunde, der nette Postbote, alle Servicekräfte – jeder unserer Besucher erhält ab heute diese genussvolle Überraschung!


Wir freuen uns auf Sie.

Ihre Kanzlei Wangler


📸 In unserem neuesten Facebook-Beitrag finden Sie ein Bild der Köstlichkeit.



Novemberhilfe: Antragstellung ab jetzt möglich

November 2020. Ab jetzt ist die Antragstellung der Novemberhilfe möglich. 📄✅

Damit Sie bei Bedarf schnell handeln können, haben wir Ihnen noch einmal alle wichtigen Eckdaten und die erforderlichen Angaben zusammengetragen.


⚠️ Wichtig: Antragsberechtigt sind nur direkt betroffene Unternehmen, die auf Grundlage der erlassenen Schließungsverordnungen der Länder in Folge des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten.


Die Eckdaten der Novemberhilfe im Überblick:


✅ Zuschüsse werden in Höhe von 75 % des entsprechenden Umsatzes im November 2019 gewährt, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen.

✅ Wenn im November trotz der Schließung Umsätze erzielt werden, werden diese bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet.

Bei darüber hinaus gehenden Umsätzen erfolgt eine entsprechende Anrechnung, um Überförderung zu vermeiden.


⚠️ Für Restaurants wird die Umsatzerstattung auf 75 % der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 mit vollem Mehrwertsteuersatz begrenzt. Umsätze im Außerhausverkauf werden mit reduziertem Mehrwertsteuersatz herausgerechnet und im Zeitraum der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen.


✅ Weitere staatliche Leistungen, die für den Förderzeitraum November 2020 gezahlt werden, werden angerechnet. Das gilt in erster Linie für Leistungen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld.

✅ Soloselbständige mit Teilzeitbeschäftigten (also insgesamt weniger als einem Vollzeitmitarbeiter) sind auch dann antragsberechtigt, wenn sie im Nebenerwerb tätig sind.


⚠️ Verbundene Unternehmen dürfen nur einen Antrag für alle verbundenen Unternehmen gemeinsam stellen. Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen desselben Unternehmens gelten nicht als rechtlich selbständige Einheit.

Sollten Sie bei dieser Kategorisierung Fragen haben, beraten wir Sie gerne individuell.


Folgende Angaben werden zur Antragstellung benötigt:


✅ Name des Unternehmens, Kontaktdaten, Steuernummer, ID Nummer, Bankdaten

✅ Umsatz 2019 (in der Gastronomie unterteilt in 7 % und 19 %)

✅ Umsatz im November 2020 (Ausnahme Gastronomie)

✅ Höhe des voraussichtlichen Kurzarbeitergeldes im November 2020

✅ Angaben zu Überbrückungshilfe II oder sonstigen Beihilfen


ℹ️ Die Antragstellung kann nur durch einen prüfenden Dritten erfolgen.


⚠️ Soloselbständige, die bisher keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können einen Antrag bis zu 5.000 € im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) über das Elster-Portal stellen.


🖥 Alle Informationen zur Novemberhilfe finden Sie auf der offiziellen Seite.


Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Antragstellung.

Regenerative Landwirtschaft: Kanzlei Wangler unterstützt den Hof Lebensberg

November 2020. Da wir uns unserer sozialen und ökologischen Verantwortung sehr bewusst sind, freuen wir uns ein tolles Projekt, das nachhaltig, sozial und innovativ zugleich ist, durch eine Spende unterstützen zu können. Der regionale Bezug freut uns hierbei ganz besonders.


Das Ziel: Eine regenerative Landwirtschaft zu schaffen, die gesunde Lebensmittel hervorbringt und gleichzeitig den Klima-, Arten- und Umweltschutz nachhaltig sichert.


Der Hof Lebensberg ist Teil der gemeinnützigen Stiftung Zukunftsland. Der gemeinschaftlich verwaltete landwirtschaftliche Betrieb plant als Grundlage einer holistischen Weidetierhaltung und einer regenerativen Agroforstwirtschaft aktuell die Pflanzung eines Agroforstsystems mit 30.000 Bäumen und Sträuchern.


Wir sind begeistert von dem Vorhaben und möchten aus diesem Grund aktiv helfen ein Stück nachhaltige Zukunft zu pflanzen. Unsere Kanzlei Wangler unterstützt den Hof Lebensberg mit einer Spende von 3.000 Euro.
Wir freuen uns wenn unsere Spende schon bald die ersten Früchte trägt.


Zur Unterstützung des Projekts wurde eine Crowdfunding-Kampagne initiiert.
🖥 Das Projekt kann hier über die Plattform Startnext unterstützt werden.

🖥 Mehr Informationen zum Hof Lebensberg finden Sie hier.



Überbrückungshilfe II: Antragsfrist auf 31. Januar 2021 verlängert

November 2020. Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II um einen Monat verlängert.

Durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen können die Überbrückungshilfe II, die die Fördermonate September bis Dezember 2020 umfasst, jetzt bis zum 31. Januar 2021 beantragen (ursprünglich 31. Dezember 2020) .


Seit dem 21. Oktober 2020 können Anträge für die Überbrückungshilfe II durch Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende sowie Rechtsanwältinnen und –anwälte gestellt werden. Die anfallenden Kosten werden im Rahmen der Überbrückungshilfe anteilig erstattet.


Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.


🖥 FAQs zu der „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ Phase 2 finden Sie hier.



Corona-Krise: Neustarthilfe für Soloselbständige

November 2020. Die Bundesregierung hat mehr Hil­fe für So­lo­selb­stän­di­ge und die Kul­tur- und Ver­an­stal­tungs­bran­che angekündigt. Wir haben Ihnen die Erweiterungen der Überbrückungshilfe und die „Neustarthilfe für Soloselbständige“ kompakt zusammengefasst. 📋✅


Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben sich darauf verständigt, dass die bisherige Überbrückungshilfe über das Jahresende hinaus verlängert und ausgeweitet wird. Die Überbrückungshilfe III hat eine Laufzeit von Januar 2021 bis Juni 2021.

Insbesondere Künstler*innen und Kulturschaffenden wird Hilfe durch die „Neustarthilfe für Soloselbständige“ angeboten.


Voraussetzungen und Antragsberechtigung „Neustarthilfe für Soloselbständige“:


✅ eine einmalige Betriebskostenpauschale von 25 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum (einmalig bis zu 5.000 Euro)

✅ volle Betriebskostenpauschale, wenn der Umsatz während der siebenmonatigen Laufzeit (Dezember 2020 bis Juni 2021) im Vergleich zu einem siebenmonatigen Referenzumsatz 2019 um mehr als 50 Prozent zurückgegangen ist

✅ Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss

✅ antragsberechtigt sind Soloselbständige, die ansonsten im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen bzw. geltend machen können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (im Normalfall des Jahres 2019) zu mindestens 51 % aus selbständiger Tätigkeit erzielt haben

✅ die Neustarthilfe ist bei Erfüllung der Antragsvoraussetzungen nicht zurückzuzahlen


🖥 Weitere Details und Berechnungsbeispiele finden Sie auf der offiziellen Seite des Bundesfinanzministeriums:


Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei Ihrer Antragstellung.

Corona-Krise: Verfahren der Abschlagszahlung für Novemberhilfe 2020 beschlossen

November 2020. Für den schnellen Einsatz der Novemberhilfen wurde von der Regierung jetzt ein Verfahren beschlossen. Dieses solle schnell und unbürokratisch helfen, so Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte und weiterführende Informationen zusammengestellt. 📋✅


Das Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium einigte sich auf ein Verfahren der Abschlagszahlung für die Novemberhilfe.


Dieses Verfahren der Abschlagszahlung umfasst:


✅ Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro und Unternehmen bis zu 10.000 Euro.

✅ Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlicher Termin 25. November 2020).

✅ Die Antragstellung erfolgt über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.


⚠ Wichtig: Die Antragstellung muss durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen.

Die Pflicht der Antragstellung über einen prüfenden Dritten entfällt für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen.


ℹ️ Der prüfende Dritte prüft vor Antragstellung die Plausibilität der Angaben zu Umsatzrückgängen und Fixkosten. Durch diese Prüfung wird Missbrauch unterbunden.


🖥 Die offizielle Pressemitteilung zu den Abschlagzahlungen der Novemberhilfe können Sie hier ansehen.


Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Antragstellung.

Corona-Krise: KfW-Schnellkredit jetzt auch für Soloselbständige und Kleinstunternehmen

November 2020. Das KfW-Sonderprogramm wurde verlängert und erweitert. Ab heute (9.11.2020) steht der KfW-Schnellkredit auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung. Wir haben Ihnen die wichtigsten Eckpunkte kompakt zusammengefasst. 📋✅


Neuerung seit heute:


Die KfW-Kredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro können abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz über die Hausbanken beantragt werden. Das vollständige Risiko übernimmt der Bund. Die Hausbanken sind von der Haftung freigestellt.

Ab dem 16.11.2020 ist auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Dadurch wird die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen erleichtert.


Voraussetzung für den KfW-Schnellkredit:


✅ kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbständige, die mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt aktiv sind

✅ das Unternehmen muss in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben (bei kürzerem Zeitraum am Markt, gilt dieser Zeitraum)

✅ das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.


Rahmen des KfW-Schnellkredits:


Das Kreditvolumen pro Unternehmensgruppe beträgt bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019

◽ maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern,

◽ maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 und

◽ maximal 300.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 10.

◽ der Zinssatz beträgt aktuell 3% mit einer Laufzeit von 10 Jahren.


Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW.

ℹ️ Seit der vergangenen Woche stehen Unternehmen und Soloselbständigen auch „außerordentliche Corona-Hilfen“ zur Verfügung.


🖥 Eine kompakte Zusammenfassung der Voraussetzungen und Zuschüsse finden Sie in diesem Beitrag.


Sollten Sie Fragen zu den KfW-Schnellkrediten oder den Corona-Hilfen haben, beraten wir Sie gerne individuell.

🖥 Einen detaillierten Beitrag zum KfW-Sonderprogramm finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

Corona-Hilfen für November 2020: Bedingungen, Zuschüsse und Antragstellung

November 2020. Die Ministerien konnten sich über Details der Corona-Hilfen verständigen. Wir haben für Sie alle wichtigen Details zu den beschlossenen Hilfen zusammengefasst.


Die außerordentliche Wirtschaftshilfe soll maßgeblich Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind, unterstützen.

Folgende Rahmenbedingungen wurden festgelegt:


Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die durch die am 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen:

☑ „direkt betroffen“ sind, da sie ihren Geschäftsbetrieb einstellen mussten

☑ „indirekt betroffen“ sind, da sie 80 Prozent ihrer erzielten Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffene Unternehmen erzielen

☑ oder „verbundene Unternehmen“ (Unternehmen mit mehreren Tochterunternehmen oder Betriebsstätten), wenn mehr als 80% des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt.


Welche Förderungen werden angeboten?


✅ Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 (Obergrenze 1 Mio. Euro). Soloselbstständige können alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 anrechnen.

✅ Weitere staatliche Leistungen, die im Förderzeitraum November 2020 erhalten werden, werden angerechnet.

✅ Wenn im November 2020 trotz der Schließung Umsätze erzielt werden, werden diese bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet.


Für Restaurants gilt eine Sonderregelung für Speisen im Außerhausverkauf. Umsätze des Außerhausverkaufs werden während der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen


Wo und ab wann können Anträge gestellt werden?


Eine elektronische Antragstellung soll in den nächsten Wochen über das Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen können.

⚠️ Wichtig: Die elektronische Antragstellung muss durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen.


Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.


🖥 Eine Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums zu den Corona-Hilfen November 2020 finden Sie hier.



Download: Broschüre mit Steuertipps für Existenzgründerinnen und Existenzgründer

November 2020. Für Existenzgründerinnen und Existenzgründer bietet das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen aktuell eine sehr informative Broschüre mit vielen wertvollen Steuertipps zum kostenfreien Download an.


Die fast 70-seitige Broschüre enthält neben wichtigen steuerlichen Aspekten bei der Existenzgründung auch Informationen zum Gründungszuschuss und vermittelt praxisnahes Wissen wie die ordnungsgemäße Erstellung einer umsatzsteuerlichen Rechnung.


💾 Hier können Sie die Broschüre „Steuertipps für Existenzgründerinnen und Existenzgründer“ kostenfrei downloaden.



Ab November 2020: Weitere Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie

Oktober 2020. Durch die steigenden Infektionszahlen wurden gestern in einer Schaltkonferenz von Bund und Ländern neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 2. November bis Ende November beschlossen.

Unternehmen, Betrieben und Selbständigen wurden für diesen Zeitraum Hilfen vom Bund zugesichert.


Der Erstattungsbetrag soll bei Unternehmen bis 50 Mitarbeiter*innen pauschalisiert die Fixkosten abdecken und beträgt bis zu 75 Prozent der Umsätze des Vorjahresmonats. Details will die Bundesregierung in den kommenden Tagen bekannt geben.


🖥 Alle Informationen zu den Einschränkungen werden von offizieller Seite bereitgestellt.

📄 Ein kompaktes PDF mit den Maßnahmen können Sie hier ansehen und downloaden.



Download: Tax News für den November 2020

Oktober 2020. Die Tax News für den November 2020 mit vielen aktuellen Steuertipps stehen für Sie ab jetzt zum Download bereit.

In diesem Monat weisen wir Sie auf folgende wichtige Aspekte hin:


✅ Die von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von §65a Sozialgesetzbuch (SGB) V gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten stellt auch bei pauschaler Ausgestaltung keine die Sonderausgaben mindernde Beitragserstattung dar.

✅ Prozesskosten, die wegen Baumängeln bei der Errichtung eines selbst genutzten Eigenheims entstanden sind, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig.

✅ Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise für diese Leistungen angepasst. Der nun vorliegende Entwurf mit den Sachbezugswerten für 2021 bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

✅ Unternehmer benötigen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) für den Waren- oder Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat aktuell mitgeteilt, dass vermehrt Anträge auf Vergabe einer USt-IdNr. bzw. Mitteilung der dazu gespeicherten Daten eingehen.

✅ Leistungen von Eltern für den Unterhalt ihres in Ausbildung befindlichen Kindes, für das kein Anspruch auf Kindergeld (mehr) besteht, sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd zu berücksichtigen.

✅ Wird der Vorsteuerabzug wegen einer unvollständigen Rechnung in einer Betriebsprüfung versagt, kann dies zu hohen Nachzahlungszinsen führen.


📄 Hier können Sie die aktuelle Ausgabe der Tax News downloaden.

➡️ Alle Tax News auf einen Blick finden Sie hier.



Überbrückungshilfe Phase 2: Antragstellung ab jetzt möglich

Oktober 2020. Ab jetzt können kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler die Überbrückungshilfe Phase 2 für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 beantragen.

⚠️ Wichtig: Der Antrag auf Überbrückungshilfe wird digital gestellt und eingereicht. Anträge können nur in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, steuerberatenden Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden.


💻 Auf der offiziellen Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Antragstellung.

💾 Einen Leitfaden können Sie hier downloaden.

📋 Die Zugangsvoraussetzungen haben wir Ihnen in einem vorherigen Facebook-Beitrag kompakt zusammengefasst.


Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe

Oktober 2020. Die staatlich verordneten Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie trafen die Gastronomie und die Hotellerie besonders stark.

Mit der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe sollen Unternehmen, die in eine existenzielle Notlage geraten sind, effektiv unterstützt werden.

Zuletzt wurde von der Landesregierung der Förderzeitraum der Stabilisierungshilfe bis zum 31. Dezember verlängert sowie die Antragsfrist auf den 20. November ausgeweitet.


ℹ️ Unternehmen, die mindestens 30 Prozent ihres Umsatzes mit einer Tätigkeit im Hotel- oder Gaststättenwesen erwirtschaften können für einen bis zu dreimonatigen Förderzeitraum zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember unterstützt werden. Der Zuschuss erfolgt als Einmalzahlung und orientiert sich an der Betriebsgröße und dem Liquiditätsengpass im Betrieb. Die Angaben in der Liquiditätsberechnung müssen von einer nach § 3 Steuerberatergesetz befugten Person bescheinigt werden.


⚠️ Wichtig: Mit der Umsetzung dieser Beschlüsse wurden auch die Antragsverfahren angepasst. Die Formulare wurden in diesem Zuge aktualisiert.


🖥 Die aktualisierten Formulare sowie weitere detaillierte Informationen stehen auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums zur Verfügung.


Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

Ab Dezember 2020: Neue Regelungen des Wohnungseigentumsrechts

Oktober 2020. Im September wurde die Reform des Wohnungseigentumsrechts beschlossen. Das Gesetz wird voraussichtlich ab dem 1. Dezember 2020 in Kraft treten. 🏘

Die neue Reform soll individuelle Sanierungen und Modernisierungen vereinfachen. Auch Eigentümerversammlungen sollen zukünftig flexibler gestaltet werden können. Hierzu sollen die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung besser eingebunden und genutzt werden.


🖥 Alle neuen Regelungen finden Sie detailliert in diesem Beitrag.



Künstlersozialkasse: Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens für 2021

Oktober 2020. Künstler, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, müssen bis zum 1. Dezember 2020 ihr voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen für das Jahr 2021 melden. 📄✔️

Die Meldung kann digital über die Versicherungsnummer und einem per Post gesendeten Authentifizierungscode erfolgen.

🖥 Hier gelangen Sie zum Portal.


Sollten Sie Unterstützung bei der Ermittlung Ihres voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens 2021 benötigen, beraten wir Sie gerne persönlich.

Steuertipp: Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen

Oktober 2020. Steuerermäßigungen bei energetischen Maßnahmen sind Teil des Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030. 🏡🛠

Eigenheimbesitzer können beispielsweise für die Wärmedämmung, den Fensteraustausch oder die Erneuerung der Heizung je Objekt 20% der Kosten (maximal 40.000 Euro über drei Jahre) von der Steuer absetzen (sog. Sanierungsbonus).

Sowohl Einzelmaßnahmen als auch umfassende Gebäudesanierungen werden hierbei gefördert.

Wir haben die begünstigten Maßnahmen für Sie kompakt zusammengetragen:


✅ Wärmedämmung von Wänden

✅ Wärmedämmung von Dachflächen

✅ Wärmedämmung von Geschossdecken

✅ Erneuerung von Fenstern und Außentüren

✅ Erneuerung der Heizungsanlage (auch bei gesetzlicher Verpflichtung)

✅ Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

✅ Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, u.a. der Einbau digitaler Steuerungssysteme (Keine Endgeräte wie Tablets oder Computer)

✅ Optimierung bestehender Heizungsanlagen (müssen älter als zwei Jahre sein)

✅ Beratungsleistungen von Energieberatern für die Baubegleitung und Fachplanung (fachliche Qualifikation muss nachweisbar sein)


Wichtig: Die energetischen Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und die Anforderungen der „Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung“ erfüllen.


💾 Ein Faktenblatt der steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen können Sie hier ansehen und downloaden.

💾 Grundlegende Fragen werden hier beantwortet.

Download: Global Tax Insights Q3 2020

Oktober 2020. Ab jetzt bieten wir Ihnen die „Global Tax Insights Q3 2020“ zum kostenfreien Download an. 🌍📄💾

In der aktuellen Ausgabe finden Sie Gastbeiträge unserer internationalen Partner des Morison KSi Verbunds aus Großbritannien, Kanada, Australien, Indien, Nigeria und Taiwan.


💾 Hier können Sie die „Global Tax Insights Q3 2020“ downloaden.

Download: Tax News für den Oktober 2020

Oktober 2020. Die Tax News für den Oktober 2020 mit vielen aktuellen Steuertipps stehen für Sie ab jetzt zum Download bereit.

In diesem Monat weisen wir Sie auf folgende wichtige Aspekte hin:


✅ Die Bundesregierung hat einen 215 Seiten starken Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2020 vorgelegt, der vor allem Änderungen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer enthält. So soll z. B. die Steuerbefreiung der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld bis 31.12.2021 verlängert werden. Weitere Aspekte werden vorgestellt.

✅ Alleinerziehende Steuerpflichtige, die im gemeinsamen Haushalt mit ihrem Kind leben, erhalten auf Antrag einen Entlastungsbetrag nach § 24b Einkommensteuergesetz (EStG), der von der Summe der Einkünfte abgezogen bzw. im Lohnsteuerverfahren berücksichtigt wird.

✅ Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung sind nur anzuerkennen, wenn eine Einkünfteerzielungsabsicht besteht. Zu dem Kriterium der „ortsüblichen Vermietungszeit“ liefert die aktuelle Rechtsprechung neue Erkenntnisse.

✅ Die Fortführung einer freiberuflichen Tätigkeit in geringem Umfang ist für eine steuerbegünstigte Praxisveräußerung unschädlich, wenn die darauf entfallenden Umsätze in den letzten drei Jahren weniger als 10 % der gesamten Einnahmen ausmachten.

✅ Ein Dokument ist nur dann eine Rechnung und damit rückwirkend berichtigungsfähig, wenn es eine Leistungsbeschreibung enthält. Hierzu hat der Bundesfinanzhof nun klargestellt, dass eine ganz allgemein gehaltene Leistungsbeschreibung („Produktverkäufe“) nicht ausreicht.


Diese und viele weitere ausführliche Informationen finden Sie in der aktuellen Ausgabe.
📄 Hier können Sie die Tax News Oktober 2020 ansehen und downloaden.

🖥 Hier finden Sie alle Ausgaben der Tax News.

Antragsfrist für Überbrückungshilfe Phase 1 bis zum 9. Oktober 2020 verlängert

September 2020. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe Phase I wurde bis zum 9. Oktober 2020 verlängert.

Anträge für die 1. Phase, die die Fördermonate Juni bis August 2020 umfassen, müssen somit bis spätestens 9. Oktober 2020 gestellt werden.

⚠️Wichtig: Nach dem 9. Oktober 2020 ist es rückwirkend nicht mehr möglich einen Antrag für Phase I zu stellen.

Die 2. Phase umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die Überbrückungshilfe Phase II können voraussichtlich ab Mitte Oktober gestellt werden.


🖥 Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.

Ende Corona-Überbrückungshilfe Phase 1: Änderungsanträge bis 30. Oktober

September 2020. Am 30. September 2020 endet Phase I der Überbrückungshilfe I für kleine und mittlere Unternehmen. Eine Fortführung durch Phase II für den Zeitraum September bis Dezember 2020 ist bereits beschlossen.


⚠️ Wichtig: Nach dem 30. September ist es nicht mehr möglich einen Antrag rückwirkend zu stellen.


Für Phase I kann noch ein geänderter Antrag gestellt werden, falls sich folgende Punkte verändert haben:

✅ Umsatzeinbruch fällt wesentlich höher aus als im Antrag prognostiziert oder aufgrund neuer Erkenntnisse nach Antragstellung

✅ und/oder durch Erhöhung der Billigkeitsleistung (u.a. höhere förderfähige Fixkosten)


Änderungsanträge können bis einschließlich 30. Oktober 2020 gestellt werden.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung der bereits gestellten Anträge für Phase 1 und der Antragstellung der Überbrückungshilfen Phase 2.


🖥 In diesem Beitrag finden Sie die Änderungen der Phase II der Überbrückungshilfe kompakt zusammengefasst.

E-Rechnung: Ab 27. November 2020 Pflicht bei Geschäften mit öffentlichen Auftraggebern

September 2020. Ab dem 27. November 2020 ist jeder Unternehmer, der Geschäfte mit öffentlichen Auftraggebern des Bundes macht, dazu verpflichtet eine elektronische Rechnung zu stellen. Dies ist für Unternehmer ein weiterer Impuls die Rechnungsstellung zukünftig komplett zu digitalisieren.

Die Digitalisierung lässt sich nicht mehr aufhalten. Die Pflicht zur E-Rechnung wird in absehbarer Zeit nach und nach folgen.

Eine Umstellung schafft jedoch auch neue Potenziale in der Optimierung von Prozessen und ermöglicht langfristig Kosteneinsparungen.


🖥 Einen Überblick zum Thema E-Rechnung finden Sie in diesem Beitrag.

📺 Ein kurzes Informationsvideo zum Thema finden Sie hier.


Wir beraten Sie gerne bei der Umstellung auf eine digitale Rechnungsstellung und Archivierung.

Autokauf: Förderung beim Kauf eines Elektroautos

September 2020. Sollten Sie den Kauf eines neuen Autos planen, haben wir für Sie die aktuellen Förderungen für Elektroautos kompakt zusammengefasst.


✅ Reine E-Autos werden mit bis zu 9.000 Euro gefördert.

✅ Plug-in-Hybride werden mit bis zu 6.750 Euro gefördert.

✅ Der Zuschuss wurde bis Ende 2021 verlängert.

✅ Bis Ende 2020 kann von der gesenkten Mehrwertsteuer profitiert werden.


Bei einem Kauf bis Ende 2020 ist das Elektroauto für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.


🖥 Einen ausführlichen Beitrag zur Förderung beim Kauf eines Elektroautos finden Sie hier.

Corona-Krise: Überbrückungshilfe verlängert und angepasst

September 2020. Wir berichteten bereits, dass die Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Soloselbstständige und Freiberufler in den Monaten September bis Dezember 2020 fortgesetzt wird. Das Förderprogramm soll in Phase 2 ausgeweitet und vereinfacht werden. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie kompakt zusammengefasst.

Die Zugangsvoraussetzungen wurden wie folgt angepasst:

✅ Nachweislicher Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten

✅ oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.


Die Fördersätze wurden wie folgt erhöht:

✅ 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (zuvor 80 Prozent der Fixkosten)

✅ 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent (zuvor 50 Prozent der Fixkosten) und

✅ 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (zuvor mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch)

✅ Erhöhung der Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten auf 20 Prozent

✅ Unternehmen können bis zu 200.000 Euro erhalten


ℹ️ Voraussetzung:

Das Antragsverfahren muss über einen prüfenden Dritten erfolgen.

Gerne prüfen wir für Sie, ob Sie die Bedingungen für ein Antragsverfahren erfüllen und übernehmen bei Antragsberechtigung die Antragstellung für Sie.


🖥 Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite.

Steuertipp: Verkauf von mehreren Immobilien

September 2020. Beim Verkauf einer Immobilie ist die dem Verkauf zugrundeliegende Einkunftsart maßgeblich für die steuerliche Einordnung. Unterschieden wird hier zwischen privaten Veräußerungsgeschäften und gewerblichen Einkünften.

Gewerblicher Grundstückshandel wird durch die Drei-Objekt-Grenze geprüft.

Diese wird vom Steuerpflichtigen verlassen wenn:

✅ innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte verkauft werden und

✅ zwischen Kauf oder Bau des einzelnen Objekts und dem Verkauf nicht mehr als fünf Jahre liegen.

ℹ️ Wurden Objekte länger als zehn Jahre vermietet wird laut eines Erlasses der Finanzverwaltung die Veräußerung der privaten Vermögensverwaltung zugeordnet.

Wichtig: Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung wird zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel je nach Einzelfall gesondert entschieden. Sollten Sie Fragen zu einem möglichen Risiko der Gewerblichkeit beim Verkauf Ihrer Immobilien haben, prüfen wir dies für Sie gerne individuell.

🖥 Praxisbeispiele finden Sie in diesem Beitrag.

🖥 Einen ausführlichen Beitrag zum Thema finden Sie in diesem Beitrag unserer Morison KSi Partner DIERKES & PARTNER in Hamburg.

Steuertipp: Privater Verkauf von Immobilien

September 2020. Beim Verkauf einer Immobilie können private Veräußerungsgewinne entstehen. Diese Gewinne sind steuerpflichtig und müssen in das zu versteuernde Einkommen einbezogen werden.

Eine Immobilie kann steuerfrei verkauft werden wenn:

✅ die 10-jährige Spekulationsfrist abgelaufen ist oder

✅ die Immobilie im Jahr der Veräußerung und in den beiden Vorjahren vom Verkäufer bewohnt wurde.


ℹ️ Praxistipp:

Bei einem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist muss der Verkäufer

✅ im Jahr des Verkaufs mindestens einen Tag,

✅ das gesamte Jahr vor dem Verkaufsjahr und

✅ zwei Jahre vor Verkauf ebenfalls mindestens einen Tag in der Immobilie gewohnt haben.


Auch eine Zwischenvermietung im Jahr der Veräußerung ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs möglich.

Wichtig: Wurde nur ein Teil der Immobilie vom Verkäufer selbst bewohnt und ein anderer Teil vermietet, ist nur der Gewinn für den selbst bewohnten Anteil steuerfrei. Für den vermieteten Teil der Immobilie muss der Veräußerungsgewinn anteilig versteuert werden.

Sie haben Fragen zum Verkauf einer Immobilie und wollen sich im Vorfeld steuerlich absichern? Wir beraten Sie gerne persönlich.


🖥 Das Urteil zur Zwischenvermietung können Sie hier nachlesen.

🖥 Weitere Details zu „privaten Veräußerungsgeschäften“ finden Sie in diesem Beitrag.

Corona-Krise: Corona-Kinderbonus wird ab heute ausgezahlt

September 2020. Im Juni 2020 wurde zusammen mit dem Konjunkturpaket auch ein Bonus für Eltern verabschiedet. Ab heute (7. September 2020) wird der sogenannte Corona-Kinderbonus zur Unterstützung von Familien in der Corona-Krise ausgezahlt.
Kompakt für Sie zusammengefasst:

✅ Der Kinderbonus muss nicht beantragt werden und wird ab heute schrittweise automatisch ausgezahlt. (gesamt: 300 Euro)

✅ Der Auszahlungstermin richtet sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer.

✅ Im September werden 200 Euro und im Oktober noch einmal 100 Euro überwiesen.

✅ Die Sonderzahlung wird nicht auf Hartz IV oder andere Sozialleistungen angerechnet.

✅ Bei Haushalten mit hohem Einkommen wird der Kinderfreibetrag (für 2020 5.172 Euro) verrechnet.

In Deutschland sind rund 18 Millionen Kinder anspruchsberechtigt.


🖥 Einen aktuellen Artikel zum Thema finden Sie hier.

🖥 Die Auszahlungstermine finden Sie in diesem Beitrag.

Steuerfahndung: Airbnb muss Daten von Vermietern übermitteln

September 2020. Private Vermieter von Ferienwohnungen, die diese über die Plattform Airbnb anbieten, geraten ins Visier der Steuerfahndung. Airbnb ist erstmals dazu verpflichtet Daten über Vermietungen an deutsche Steuerfahnder zu übermitteln. Dies wurde durch eine Sondereinheit der Hamburger Steuerfahndung gemeinsam mit anderen Bundes- und Landesbehörden in einem mehrjährigen internationalen juristischen Verfahren erreicht.


Einnahmen aus Vermietungen müssen versteuert werden wenn:

✅ sie 520 Euro jährlich übersteigen und

✅ das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag (für 2020 9.408 Euro für Singles) liegt.

ℹ️ Bei einer Steuerhinterziehung drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Bei besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren Es stehen zudem Nachzahlungen der hinterzogenen Steuern der vergangenen zehn Jahre inklusive eines Verzugszinses von 6 % pro Jahr an.

Download: Tax News für den September 2020 abrufbar

September 2020. Die Tax News für den September 2020 mit vielen aktuellen Steuertipps stehen für Sie ab jetzt zum Download bereit. 📄✅

📄 Hier können Sie die Tax News für den September 2020 ansehen und downloaden.

🖥 Alle Tax News auf einen Blick finden Sie hier.

Überbrückungshilfen: Fiktiver Unternehmerlohn in BW erweitert

August 2020. Im Rahmen der Überbrückungshilfe ist es ab jetzt möglich den fiktiven Unternehmerlohn durch die Ergänzungsförderung des Landes Baden-Württemberg für mehrere im Unternehmen tätige Inhaberinnen und Inhaber von Personengesellschaften zu beantragen. Das Antragsformular wurde bereits entsprechend angepasst.

Sollten Sie Fragen zu den Corona-Überbrückungshilfen haben, beraten wir Sie gerne ausführlich und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

🖥 Hier gelangen Sie zur offiziellen Übersichtsseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.



Corona-Krise: Neue Beschlüsse im Überblick

August 2020. Nach achtstündigen Verhandlungen konnte sich die Koalition auf weitere Maßnahmen für die deutsche Wirtschaft in der Corona-Krise einigen. Wir haben diese für Sie kompakt zusammengestellt.

✅ Das Kurzarbeitergeld wird bis 31.12.2021 verlängert.

✅ Sozialversicherungsbeiträge werden Unternehmen bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet. Vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 zur Hälfte.

✅ Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Betriebe werden bis 31.12.2020 verlängert.

✅ Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer sollen bis Ende 2021 erleichterten Zugang zur Grundsicherung erhalten.

🖥 Einen ausführlichen Überblick der Beschlüsse finden Sie hier.

🖥 Ausführliche Informationen zum Thema „Kurzarbeitergeld“ finden Sie hier.



Corona-Krise: Hilfsangebote und Steuererleichterungen für Unternehmer

August 2020. Um sicher durch die Corona-Krise zu gelangen, sollten Unternehmer Hilfsangebote sowie Steuererleichterungen kennen. Diese ermöglichen ein effektives Handeln. Der folgende Beitrag bietet einen kompakten Überblick und wichtige Details zu diesen Themen:

✅ Konjunkturpaket

✅ Kurzarbeitergeld

✅ Förderprogramme

✅ Steuererleichterungen

✅ Arbeitsrecht und Organisation

✅ DATEV-Unterstützungsangebote

✅ Der DATEV-Podcast zum Thema

🖥 Hier gelangen Sie zum Beitrag im Trialog-Magazin.

DATEV bietet auch digitale Tools und informative Lernvideos für Unternehmer. Sollten Sie an diesem erweiterten Angebot interessiert sein, beraten wir Sie gerne.

Steuertipp: Steuerfreibetrag für Alleinerziehende angepasst

August 2020. Für Alleinerziehende wird der steuerliche Entlastungsbetrag in den Jahren 2020 und 2021 deutlich angehoben. Statt 1908 Euro beträgt der Steuerfreibetrag nun 4008 Euro im Jahr.

🖥 Eine gute Grundlage bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf dieser Seite.

Download: Mandanten-Merkblatt zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz aus der Sicht des Unternehmers

August 2020. Aus Sicht eines Unternehmers bietet das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz zahlreiche Steuererleichterungen. Damit Sie den Überblick bewahren, bieten wir Ihnen jetzt ein neues Mandanten-Merkblatt zum kostenfreien Download an. 📋💾

Das Merkblatt beinhaltet relevante Neuregelungen, diverse Praxisbeispiele und wichtige Hinweise für Unternehmer:

✅ Investitionsabzugsbetrag – Verlängerung des Investitionszeitraums

✅ Reinvestitionsrücklage – Verlängerung des Investitionszeitraums

✅ Wiedereinführung der degressiven Abschreibung

✅ Höhere Gewerbesteueranrechnung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

✅ Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag nach § 8 Nr. 1 GewStG – höherer Freibetrag ab 2020

✅ Steuerliche Vergünstigung für reine Elektrofahrzeuge wird ausgeweitet

💾 Hier können Sie das „Mandanten-Merkblatt zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz aus der Sicht des Unternehmers“ downloaden.

Download: Tax News Ausgabe August 2020

August 2020. Die Tax News für den August 2020 stehen für Sie ab jetzt zum Download bereit. In dieser Ausgabe nimmt das „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“ einen Sonderteil ein. Im Beitrag finden Sie diverse Beispiele aus der Praxis, auf die Sie achten sollten.

Weitere wichtige Aspekte dieser Ausgabe sind:

✅ Entfernungspauschale: Berechnung bei Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Arbeitstagen

✅ Kurzfristige Beschäftigung: Erhöhte Zeitgrenzen bis zum 31.10.2020 und die Folgen

✅ Vergebliche Prozesskosten können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden

✅ Umsatzsteuer: Übernommene Umzugskosten durch den Arbeitgeber

🖥 Hier können Sie die neueste Ausgabe der Tax News lesen.

Corona-Krise: Landesregierung beschließt weitere Hilfen

August 2020. Die Landesregierung entschied am 28. Juli über ein Corona-Hilfsprogramm für Unternehmen und Selbständige des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie des Taxigewerbes in Form eines Tilgungszuschusses.

Auszug aus der Pressemitteilung zum „Tilgungszuschuss Corona“:

„Der Tilgungszuschuss Corona fördert von der Jahrestilgungsrate 2020 des antragstellenden Unternehmens einmalig die Hälfte mit einem Satz von 80 Prozent. Förderfähig sind dabei die nach den Regeltilgungsplänen im Jahr 2020 anfallenden Tilgungsraten ab Bewilligung von Krediten. Die maximale Förderung mit dem Tilgungszuschuss beträgt 150.000 Euro je Antragsteller. Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg aus den Wirtschaftsbereichen der Schausteller und Marktkaufleute, Veranstaltungs- und Eventbranche und Taxiunternehmen. Das Programm ist kumulierbar mit der Überbrückungshilfe des Bundes und der Landesaufstockung mit dem fiktiven Unternehmerlohn.“

🖥 Hier können Sie die Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg lesen.

Überbrückungshilfen Corona: Antragsfrist verlängert

August 2020. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfen Corona wurde von der Bundesregierung um einen Monat bis zum 30. September 2020 verlängert.

Seit dem 10. Juli können Unternehmen und Soloselbständige die Überbrückungshilfe beantragen.

📋 Alle Informationen und eine Checkliste zur Antragstellung finden Sie auf der offiziellen Seite.

Datensicherheit: Ihre Logins bei DATEV

Juli 2020. In Zeiten von Homeoffice und der Vermeidung von Präsenztreffen ist der digitale Austausch noch wichtiger geworden. Unsere Smartphones oder Notebooks sind unlängst zu einer Art Schaltzentrale geworden. Alle Daten, die darauf verwaltet werden und alle Login-Vorgänge, die darauf ausgeführt werden, müssen vor Cyberkriminellen geschützt werden. DATEV zeigt in einem neuen Informationsvideo wie Ihre Logins gesichert sind. 🖥📱

📺 Hier können Sie das Informationsvideo ansehen.

Steuertipp: Energetische Sanierungen

Juli 2020. Für die energetische Sanierung Ihres Hauses können Sie nicht nur nachhaltig Energiekosten einsparen, Sie können auch einen Teil der Umbaukosten von der Steuer absetzen.

ℹ️ Bei energetischen Maßnahmen, die zwischen 2020 und 2029 beginnen und in diesem Zeitraum auch abgeschlossen werden, erstattet das Finanzamt 20 Prozent der Sanierungskosten bei einem Höchstbetrag von 40.000 Euro pro Immobilie. Die Erstattung erfolgt über drei Jahre verteilt. Wichtig: Die Immobilie darf ausschließlich selbst genutzt werden und muss mindestens zehn Jahre alt sein.

💾 Weitere Vorgaben und Details finden Sie in diesem ausführlichen Beitrag.

Anstieg der kontaktlosen Bezahlvorgänge

Juli 2020. Während der Corona-Pandemie haben kontaktlose Bezahlvorgänge einen Schub vollzogen. 2018 wurden noch nahezu 80% aller Zahlungen im Geschäft mit Bargeld beglichen. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) gab bekannt, dass der Anteil der kontaktlosen Bezahlvorgänge an allen Kartenzahlungen im Dezember 2019 bei 36 Prozent lag und während des Ausbruchs der Corona-Pandemie im April 2020 auf 50 Prozent gestiegen ist. Zu dieser Zeit waren noch viele Geschäfte geschlossen. Durch die Verbreitung von mobilen und digitalen Zahlungsarten durch Corona wird Experten zufolge die Anzahl der Bargeld-Transaktionen weiter zurückgehen. Schneller als ursprünglich angenommen.

🖥 Weitere Informationen finden Sie in diesem Beitrag der Wirtschaftswoche.

Corona-Krise: Erste Ergebnisse der „Corona-BUND-Studie“

Juli 2020. Erste Teilergebnisse einer interdisziplinären Studie unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums wurden jetzt veröffentlicht. 📊📄 ℹ️ Das ifo Institut berichtet, dass 66 Prozent der Selbständigen während der Corona-Krise Umsatzrückgänge verzeichnen mussten. 80 Prozent der Arbeiter, Angestellten und Beamten mussten beim Gehalt hingegen keine Einbußen durch die Coronakrise hinnehmen. Trotz der Einbußen fällt die Akzeptanz für die von der Regierung gewählten Maßnahmen mit 65 Prozent aller Bürgerinnen und Bürger hoch aus. Im Rahmen der ersten Ergebnisse des Befragungsteils der BMG-„Corona-BUND-Studie“ finden Sie zudem Daten über die Beschäftigung der Bürger mit dem Thema „Corona“, die Bedenken einer zweiten Infektionswelle und den Umgang mit den Einschränkungen.

💾 Das PDF mit den Auszügen der ersten Ergebnisse können Sie hier downloaden.

Mittelständische Unternehmen: Mit Innovation gegen die Krise

Juli 2020. Mittelständische Unternehmen kontern der Corona-Krise mit Innovation. 💡 Die KfW berichtet, dass 43 % aller Unternehmen ihre Produkte, Prozesse oder Geschäftsmodelle verbesserten oder Maßnahmen planen. Das ergab eine aktuelle Sondererhebung auf Basis des KfW-Mittelstandspanels.Unternehmen, die unter starken Umsatzeinbußen leiden, zeigten sich laut Erhebung besonders innovativ (41 %).

💾 Die Publikation „Innovationen in der Corona-Krise: Not macht erfinderisch“ können Sie hier als PDF ansehen und downloaden.

Download: Internationale Expertenstimmen in den Global Tax Insights Q2 2020

Juli 2020. Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Schutzmaßnahmen haben seit März starken Einfluss auf die Weltwirtschaft. 🌍

Mit den Global Tax Insights bekommen Sie jetzt wichtige Informationen über die steuerlichen Entwicklungen der einzelnen Länder von unseren hochgeschätzten internationalen Partnern des Morison ksi Verbunds.

💾 Die Ausgabe für das Quartal 2 2020 der Global Tax Insights können Sie hier downloaden.

Ausbildung und Erststudium: Sonderausgaben statt Werbungskosten

Juli 2020. Nach Angaben des Deutschen Studentenwerks sollen Eltern zwischen 600 und 1.250 Euro pro Monat für das Leben und Studium ihrer Kinder einkalkulieren.

Im vergangenen November 2019 wurde beschlossen, dass die Ausgaben für eine Lehre oder ein Erststudium steuerlich nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können. Die Finanzämter unterscheiden seither strikt zwischen einer Erst- und Zweitausbildung, und somit zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten.

In individuellen Fällen gibt es legale Gestaltungsmodelle für den Sonderausgabenabzug.

🖥 In diesem Artikel werden Beispiele aus der Praxis und ein aktueller Musterprozess dargestellt.

Sollten Sie Fragen zu Sonderausgaben und Werbungskosten haben, beraten wir Sie gerne persönlich.

Informationsvideo: Kündigungsschutz

Juli 2020. Im neuesten Informationsvideo von DATEV wird das Kündigungsschutzgesetz anschaulich und kompakt erklärt. 📺✅

In diesem kurzen Clip erfahren Sie mehr über die Ausnahmeregelungen für Kleinbetriebe, die Berechnung der Zahl der Vollzeitmitarbeiter, den Bestandsschutz und allgemein gültige Regeln zum Kündigungsschutz.



Überbrückungshilfe Corona: Antragstellung für Unternehmen und Soloselbständige ab 10. Juli

Juli 2020. Nachdem wir bereits über die Überbrückungshilfe Corona des Bundes und die Aufstockung durch das Land Baden-Württemberg berichteten, steht jetzt ein Datum für die Antragstellung fest.

Ab 10. Juli können Unternehmen und Soloselbständige die Überbrückungshilfe beantragen. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer können sich bereits jetzt auf der Antragsplattform für ihre Mandanten registrieren.

🖥 Die offizielle Pressemitteilung können Sie hier nachlesen.

📋 Alle Informationen und eine Checkliste zur Antragstellung finden Sie auf der offiziellen Seite.

Sollten Sie Fragen zur Antragstellung der Überbrückungshilfe Corona haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ferienjobs: Neue Vorgaben für kurzfristige Beschäftigungen und Minijobs

Juli 2020. Viele Schüler und Studenten nutzen die Ferien, um mit einem 450-Euro-Minijob oder mit einem kurzfristigen Minijob Geld zu verdienen. Der Vorteil eines kurzfristigen Minijobs (auch kurzfristige Beschäftigung genannt) ist, dass weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer Sozialversicherung zahlen müssen. Bislang galt dies für eine Tätigkeit, die auf höchstens drei Monate am Stück oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristet war.

Wichtig: Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Zeitgrenze vom 1. März bis 31. Oktober 2020 auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage verlängert.

Die Besteuerung von Minijobs kann:

✅ pauschal über 25% Lohnsteuer zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Pauschalkirchensteuer oder

✅ individuell über die Steuerkarte erfolgen.

Über die Steuerkarte können Schüler und Studenten sich in der Regel im darauffolgenden Jahr die gesamten abgezogenen Steuern wieder zurückholen.

🖥 Hier finden Sie einen ausführlichen Beitrag zum Thema „Minijobs“.

🖥 Beratung zum Thema „Arbeitsrecht im Minijob“ finden Sie auf dieser Seite der Arbeitsagentur.

Überbrückungshilfe in Baden-Württemberg: Weiteres Maßnahmenpaket in der Corona-Krise

Juli 2020. Das Landeskabinett hat ein weiteres Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen. Die Überbrückungshilfe des Bundes wird um eine landesspezifische Förderkomponente ergänzt. Wie schon bei der Soforthilfe Corona wird auf Antrag ein fiktiver Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat berücksichtigt und ausbezahlt. Mit dieser Maßnahme soll vor allem die Existenz von Soloselbständigen gesichert werden.

🖥 Weitere Details des Maßnahmepakets des Landesregierung finden Sie hier.

🖥 Die Voraussetzungen der Überbrückungshilfen finden Sie hier.

Wir informieren Sie bei neuen Entwicklungen.

Stabilisierungshilfe Corona für Hotel- und Gaststättenbetriebe in Baden-Württemberg

Juni 2020. Ab dem 1. Juli können Hotel- und Gaststättenbetriebe in Baden-Württemberg Anträge auf die Stabilisierungshilfe Corona stellen. Betriebe erhalten für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 3.000 Euro zuzüglich 2.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).

Die Hilfen sollen schnell bei den betroffenen Betrieben ankommen. Die L-Bank und die Kammern werden hierfür eingebunden. Das Land rechnet mit einem Bedarf von insgesamt 330 Millionen Euro.

ℹ️ Für die Beantragung muss das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular gemeinsam mit einer Liquiditätsplanung und einem Bescheid des Steuerberaters auf dem Portal der Kammern hochgeladen werden. Das Portal soll ab Mittwoch offen sein.

🖥 Ausführliche Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite.

Download: Merkblatt zur Umsatzsteuersenkung 2020

Juni 2020. Um die Wirtschaft wieder anzukurbeln, wurde von der Bundesregierung ein umfangreiches steuerliches Konjunkturpaket beschlossen. Ein zentraler Teil dieser Maßnahmen ist die vom 01.07. bis 31.12.2020 befristete Absenkung der gesetzlichen Umsatzsteuer im Rahmen des Regelsteuersatzes von derzeit 19 % auf 16 % und beim ermäßigten Steuersatz von 7 % auf 5 %.

Für die Buchführung und die Rechnungsstellung/-prüfung in Ihrem Unternehmen stellt die Neuerung schon allein aufgrund der extrem kurzen Vorlaufzeit für die Umstellung eine Herausforderung dar. Wir haben in einem Merkblatt die wichtigsten Aspekte der Umsatzsteuersenkung für Sie zusammengestellt.

Dieses klärt die Fragen:

✅ Welcher Steuersatz gilt wann?

✅ Wie ordnen Sie die Steuersätze zeitlich richtig zu?

✅ Welche Spezialfälle sind zu beachten?

✅ Muss die Steuersatzminderung an Kunden weitergegeben werden?

Das Merkblatt bietet zudem Handlungsempfehlungen und eine Checkliste zur Umsetzung der Steuersatzänderung.

📄 Hier können Sie das Merkblatt ansehen und downloaden.

🖥 Weitere Merkblätter finden Sie hier auf unserer Website.

Wir beraten Sie gerne.

Corona-Krise: Überbrückungshilfen für den Mittelstand

Juni 2020. Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen.

Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschuss­programm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro. Die Regelung muss nun in ein Gesetz gegossen und dann noch einmal vom Kabinett und vom Bundestag beschlossen werden. Wir haben für Sie alle wichtigen Details zusammengetragen.

Diese Kosten sind förderfähig:

✅ Miete oder Pacht

✅ Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen

✅ Leasingraten

✅ Ausgaben für Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung

✅ Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen

✅ Betriebliche Lizenzgebühren

✅ Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben

✅ Kosten für Auszubildende

✅ Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die durch die Beantragung der Überbrückungshilfen anfallen


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie informiert in diesem offiziellen Schreiben ausführlich über die Antragsberechtigung, alle förderfähigen Kosten und die zu erbringenden Nachweise. Wir informieren Sie bei neuen Entwicklungen der angekündigten Überbrückungshilfen.

Von FOCUS-Money zum 9. Mal in Folge zum „TOP-Steuerberater“ ausgezeichnet

Juni 2020. Gerade eben wurde uns von der Redaktion des Magazins FOCUS-MONEY mitgeteilt, dass unsere Kanzlei erneut als TOP-Steuerberater ausgezeichnet wurde. Nach der Wahl der renommierten Wirtschaftszeitschrift Handelsblatt zu den besten Steuerberatern 2020 freut uns die Auszeichnung von FOCUS-MONEY besonders, da wir sie zum 9. Mal in Folge erhielten.

Wir sind sehr stolz, dass wir uns bereits seit fast 10 Jahren zu den besten Steuerberatern Deutschlands zählen dürfen. Diese Kontinuität freut uns sehr.

Ohne den Einsatz und die Leidenschaft unseres Teams wäre diese Kontinuität nicht möglich. Wir bedanken uns deshalb bei all unseren Mitarbeitern für ihr tägliches Engagement und bei unseren Mandanten für die langjährige Zusammenarbeit in guten wie in turbulenten Zeiten. 

Ihre Kanzlei Wangler

Senkung des Umsatzsteuersatzes: Wichtige Informationen für Ihre Buchhaltung

Juni 2020. Das in der vergangenen Woche verabschiedete Konjunkturpaket gegen die Corona-Krise beinhaltet die Senkung des Umsatzsteuersatzes vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19% auf 16% (für den ermäßigten Satz von 7% auf 5%).

Aus wirtschaftlicher Perspektive ist die Senkung sicherlich eine erfreuliche Maßnahme, die jedoch gleichzeitig mit vielen neuen Herausforderungen einhergeht.

Wichtig ist, dass für alle bis zum 30.06.2020 ausgeführten Umsätze der Regelsteuersatz von 19% gilt. Für alle Leistungen, die ab dem 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 erbracht werden gilt der Regelsteuersatz von 16%.

Die Übergänge erfolgen jedoch projekt- und leistungsbedingt nicht immer nahtlos. Der Haufe-Verlag erklärt in diesem ausführlichen Beitrag anhand diverser branchenübergreifender Praxisbeispiele auf was Sie bei Ihrer Buchhaltung achten müssen.

Sollten Sie individuelle Fragen zur Handhabung des neuen Umsatzsteuersatzes haben, beraten wir Sie gerne persönlich.

Video: Unsere Zukunft zu Besuch in unserer Kanzlei

Juni 2020. Heute wäre der Tag unseres jährlichen Mandanten-Eventles im Tollhaus in Karlsruhe. Obwohl wir bereits alles organisiert hatten, mussten wir das sommerliche Zusammensein mit unseren Mandanten in diesem Jahr leider pandemiebedingt absagen. In Zeiten des Abstands haben wir uns überlegt, dass wir die Nähe zu unseren Mandanten, die ein fester Bestandteil unserer Philosophie ist, unbedingt über einen anderen Weg erhalten möchten. Deshalb nehmen wir Sie in diesem Video einfach mit in unseren Arbeitsalltag in der Kanzlei und teilen mit Ihnen noch einmal die schönen Momente unseres letzten Events im Tollhaus.

All diese Eindrücke erfolgen durch die Augen unserer Zukunft. Vor nicht allzu langer Zeit war die kleine Sarah in unserer Kanzlei zu Besuch und beobachtete sehr genau was täglich in unseren Räumlichkeiten so vor sich geht. Vielen Dank liebe Sarah für den Blick durch Deine Augen und Deinen tollen Erlebnisbericht.

Unser Sommerevent wurde bereits für das nächste Jahr angekündigt. Auf dieses persönliche Wiedersehen mit Ihnen freuen wir uns ganz besonders.

Bleiben Sie gesund.

Ihre Kanzlei Wangler



Corona-Krise: Konjunkturpaket für Deutschland verabschiedet

Juni 2020. Die Regierung konnte sich gestern auf ein umfangreiches Konjunkturpaket gegen die Corona-Krise einigen. Es umfasst ein Volumen von 130 Milliarden Euro.

Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:

✅ Absenkung der Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer wird von 19% auf 16% (für den ermäßigten Satz von 7% auf 5%) gesenkt. Mit einer Laufzeit vom 01.07. bis 31.12.2020.

✅ Kinderbonus für Familien

Eltern erhalten einmalig 300 Euro pro Kind. Für Alleinerziehende werden Freibeträge verdoppelt.

✅ Entlastung bei den Stromkosten

Die EEG-Umlage soll ab 2021 über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt gesenkt werden.

✅ Stärkung der Kommunen

Gewerbeausfälle der Kommunen werden zur Hälfte ausgeglichen und der Öffentliche Nahverkehr sowie der Gesundheitssektor sollen gestärkt werden. Der Anteil an den Kosten für die Unterkunft von Bedürftigen wird erhöht.

✅ Zukunftspaket: 50 Milliarden Euro werden u.a. in die steuerliche Forschungsförderung für die Entwicklung von Quantencomputing und Künstlicher Intelligenz, in die verstärkte Nutzung von Wasserstoffenergie und in die Förderung von Elektrofahrzeugen investiert.

🖥 Weitere Informationen und Videos der Ansprachen von Angela Merkel und Olaf Scholz finden Sie hier.

Corona-Krise: Förderangebot zur Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen

Mai 2020. Das Kabinett hat einem Förderangebot zur Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen zugestimmt. Die L-Bank wird zu dem bestehenden Liquiditätskredit einen Tilgungszuschuss bis zu 300.000 Euro gewähren. Der bereits bestehende Liquiditätskredit von bis zu fünf Millionen Euro wird somit um einen Tilgungszuschuss mit Eigenkapitalcharakter von bis zu zehn Prozent ergänzt.

Voraussetzung für den Liquiditätskredit für Unternehmen:

☑️ ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell

☑️ einen prognostizierten krisenbedingten Umsatzrückgang von 15 Prozent in diesem Jahr aufweisen


Es wird mit einem Kreditvolumen in Höhe von 800 Millionen Euro gerechnet.

🖥 Weitere Informationen finden Sie in diesem Beitrag.

Corona-Krise: Stabilisierungshilfe für Hotel- und Gaststättengewerbe

Mai 2020. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat eine Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe beschlossen.

Im Anschluss an die Soforthilfe des Landes und des Bundes soll die Stabilisierungshilfe die Überbrückung von Liquiditätsengpässen für weitere drei Monate gewähren. Es wird mit einem Bedarf von 330 Millionen an Haushaltsmitteln gerechnet.

🖥 Einen Beitrag mit O-Tönen von Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und Tourismusminister Guido Wolf finden Sie hier.

Corona-Krise: Geschäftsklima und Exporterwartungen für Mai 2020

Mai 2020. Aktuellen Auswertungen des Münchner Ifo-Instituts zufolge erholt sich nach einem starken Einbruch in den vergangenen zwei Monaten das Geschäftsklima in Deutschland langsam. Die Erwartungen für die nächsten Monate sind ebenfalls positiver als zuvor. Auch die Stimmung unter den deutschen Exporteuren erholt sich etwas.

🖥 Das ifo Geschäftsklima für den Mai 2020 können Sie hier als PDF ansehen und downloaden.
🖥 Die ifo Exporterwartungen für den Mai 2020 können Sie hier als PDF ansehen und downloaden.

Corona-Krise: Zweites Hilfspaket für Baden-Württemberg

Mai 2020. Die Haushaltskommission hat sich auf ein zweites Hilfspaket im Umfang von 1,5 Milliarden Euro für Baden-Württemberg geeinigt.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann über das Hilfspaket: „Damit werden wir Existenzen sichern, Insolvenzen verhindern, Arbeitsplätze erhalten und Strukturen bewahren.“ […] „Wir nehmen weitere 775 Millionen Euro Landesmittel in die Hand, um die finanziellen Direkthilfen für kleinere Unternehmen und Solo-Selbständige aller Branchen fortzuführen.“

🖥 Details und eine Übersicht des Corona-Schutzplans finden Sie in diesem Beitrag.

Corona-Krise: Europäische Maßnahmen zum Schutz der Wirtschaft

Mai 2020. Wie reagiert Europa auf die Corona-Krise? Der soeben veröffentlichte BMF-Monatsbericht Mai 2020 fasst die europäischen Maßnahmen und die Folgen detailliert zusammen.

Europa-Staatssekretär Jörg Kukies berichtet zudem über die internationale Zusammenarbeit während der Krise und wie die europäische Wirtschaft solidarisch wieder angekurbelt werden soll.

Des Weiteren gibt es viele nationale Statistiken und Analysen u.a. zu den Steuer­ein­nah­men im April 2020, der Ent­wick­lung des Bun­des­haus­halts und dem Kli­ma­schutzprogramm 2030.

📰 Hier können Sie den Bericht online lesen.

💾 Hier können Sie den Bericht als PDF downloaden.

Coronavirus: Maßnahmen für persönliche Termine in unserer Kanzlei

Mai 2020. Wir freuen uns Sie endlich wieder persönlich in unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen. Damit Besprechungen in unserer Kanzlei für uns alle entspannt und sicher ablaufen können, bitten wir Sie folgendes zu beachten:

✅ Bitte kommen Sie pünktlich. Spontane Verschiebungen oder Terminabsagen erschweren die Besprechungsorganisation. Für den Schutz unserer Mandanten und Mitarbeiter treffen wir bereits im Vorfeld des Termins Hygienemaßnahmen. Aus diesem Grund möchten wir sicherstellen, dass für alle Besprechungen ein desinfiziertes und gelüftetes Besprechungszimmer zur Verfügung steht.

✅ Bitte kommen Sie mit den Personen, die vorab angemeldet sind. Wir planen anhand der Personenanzahl den erforderlichen Raum, da wir in unseren Besprechungszimmern die Abstandsregeln einhalten.

✅ Wir bitten Sie beim Eintreten und beim Verlassen der Kanzlei einen Mundschutz zu tragen. Unser Personal wird Sie am Eingang mit Mundschutz empfangen.

✅ Am Eingang haben wir für Sie Desinfektionsspender bereitgestellt. Wir bitten Sie diese zu Ihrem und unserem Schutz zu benutzen.

✅ Sowohl Sie als auch unsere Mitarbeiter haben individuelle Sicherheitsbedürfnisse. Diese sind uns sehr wichtig. Ob die Besprechung selbst mit oder ohne Mundschutz durchgeführt werden soll, vereinbaren Sie bitte vorab mit Ihrem Berater oder Sachbearbeiter.

✅ Sollte es die Besprechung erfordern, dass die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, weil beispielsweise Unterlagen gemeinsam angesehen werden müssen, ist das Tragen eines Mundschutzes erforderlich.

✅ Bei Personen, die an der Besprechung teilnehmen und nicht Mandanten der Kanzlei sind, nehmen wir aufgrund der vorgegebenen Rückverfolgung die Kontaktdaten über ein Formular auf. Wir vernichten die Daten nach dem Ablauf von 4 Wochen.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung zu unserem gemeinsamen Schutz.

Ihre Kanzlei Wangler

Corona-Krise: Beteiligungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen

Mai 2020. Die Landesregierung Baden-Württemberg will den Fortbestand kleiner und mittlerer Unternehmen über die Corona-Krise hinaus sichern. Mit einem Beteiligungsfonds in Höhe von einer Milliarde Euro soll das Eigenkapital kleiner und mittlerer Unternehmen gestärkt und so auch zukünftig Liquidität ermöglicht werden.

Voraussetzung für die Beantragung des Beteiligungsfonds:

☑️ ein ausgewiesener Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr

☑️ Laufzeit des Beteiligungsfonds richtet sich nach von der EU-Kommission vorgegebenen Fristen

☑️ Unternehmen sollen insbesondere einen Beitrag zur Stabilisierung von Produktionsketten und zur Sicherung von Arbeitsplätzen leisten

☑️ richtet sich gezielt an baden-württembergische Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitern.


🖥 Weitere Informationen finden Sie in dieser offiziellen Pressemitteilung.

Corona-Krise: Förderprogramm für Start-ups

Mai 2020. Mit dem Förderprogramm „Start-up BW Pro-Tect“ unterstützt das Land Baden-Württemberg Nachwuchsunternehmen und Start-ups während der Corona-Krise.

„Start-up BW Pro-Tect“ richtet sich an Start-ups, die die erste Phase bereits hinter sich haben, jedoch aufgrund der Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind.

Es gilt Liquiditätsengpässe bis zur nächsten Finanzierungsrunde zu überbrücken. Vorausgesetzt wird, dass die Start-ups nicht älter als fünf Jahre sind. Betroffene Start-ups können den rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 200.000 Euro bei den Pre-Seed-Partnern des Wirtschaftsministeriums beantragen.
Auf unserer Sonderseite haben wir Ihnen die Voraussetzungen zusammengetragen.

Corona-Soforthilfen: Weiterführung von Unterstützungen in Baden-Württemberg

Mai 2020. Die Weiterführung von Unterstützungen und Soforthilfen besonders betroffener Branchen in Baden-Württemberg wird jetzt von offizieller Seite angekündigt.

„Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut will ein Sonderprogramm für das Gastgewerbe auf den Weg bringen, die Soforthilfe Corona weiterführen und zusätzliche Bedarfe besonders hart getroffener Branchen prüfen.“

Die Liquiditätsfrage bleibe akut, da trotz der Lockerung der Einschränkungen für viele Branchen die Umsätze weit hinter dem Normalen zurückblieben. Die seit März laufenden Soforthilfen sollen somit auch über Ende Mai hinaus weitergeführt werden. Weitere Unterstützungen sind im Gespräch.

Details finden Sie auf dieser Seite.

Wir informieren Sie bei weiteren Entwicklungen.

Wichtige Grundlagen finden Sie auch auf unserer Sonderseite zur Corona-Krise.

Corona-Schutzschild: Weitere Maßnahmen und Beschlüsse

April 2020. Die Koalition hat am Freitag weitere Maßnahmen zur Hilfe in der Corona-Krise beschlossen und veröffentlicht. Diese haben wir für Sie kompakt zusammengestellt:

☑️ Kurz­ar­bei­ter­geld in der Co­ro­na­-Kri­se Im Koalitionsausschuss wurde eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Die Erhöhungen sind abhängig von der Dauer der Kurzarbeit und gelten maximal bis Ende des Jahres.

➡️ Details finden Sie auf dieser Seite

☑️ Steuerliche Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte Unternehmen, die durch die Pandemie in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, können eine Liquiditätshilfe erhalten und weitere steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen. In diesem Jahr sind für Beschäftigte Bonuszahlungen ihrer Arbeitgeber bis 1.500 Euro steuerfrei.

➡️ Details finden Sie auf dieser Seite

☑️ Liquiditätshilfe für Handel, Kultur und kleine Unternehmen Unternehmen, die aufgrund der Pandemie in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, erhalten eine Liquiditätshilfe. Ab sofort können neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019 gezahlte Beträge bei dem zuständigen Finanzamt beantragt werden. Die Grundlage ist ein pauschal ermittelter Verlust für das aktuelle Jahr. Mit dieser Maßnahme soll für kleine Unternehmen und Selbständige im Handel, in der Kultur und im Gastrobereich die notwendige Liquidität geschaffen werden.

➡️ Details finden Sie auf dieser Seite

Wir informieren Sie bei neuen Entwicklungen.
Auf unserer Corona-Sonderseite finden Sie eine Übersicht wichtiger Informationen und Beschlüsse zur Corona-Krise.

Corona-Krise: Überschreiten der Verdienstgrenze für Minijobs möglich

April 2020. Eine wichtige Anpassung für Minijobs wurde jetzt aufgrund der Corona-Krise vorgenommen.

Aktuell beschäftigen Arbeitgeber 450-Euro-Minijobber teilweise in einem größeren Umfang als ursprünglich vereinbart. Die monatliche Verdienstgrenze von 450 Euro kann dadurch überschritten werden.

Für eine Übergangszeit vom 1. März bis 31. Oktober 2020 ist ein fünfmaliges Überschreiten der Verdienstgrenze für Minijobs möglich.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in diesem Artikel.
Diese und weitere aktuelle Informationen finden Sie auch auf unserer Corona-Sonderseite.

Kanzlei Wangler zu Deutschlands besten Steuerberatern 2020 gekürt

April 2020. Wir sind sehr stolz auf unser Team, das sich gerade täglich tatkräftig einbringt, um die gewohnt hohe Qualität unserer Leistungen für unsere Mandanten auch unter den veränderten Bedingungen zu gewährleisten. Deshalb freuen wir uns ganz besonders über eine bundesweite Auszeichnung für genau diese tagtäglich erbrachten Leistungen, die uns gerade erreichte.
Das renommierte Handelsblatt kürte unsere Kanzlei Wangler bundesweit zu den „Besten Steuerberatern 2020“.
Wir sind stolz, dass wir diese Auszeichnung bereits zum dritten Mal in Folge erhielten. Das freut uns besonders, denn es beweist die gleichbleibend hohe Qualität in unseren Leistungen und dem Service für unsere Mandanten im nationalen Vergleich. Genau das ist unsere Anforderung an unsere Arbeit für Sie.
Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich bei unseren engagierten Mitarbeitern und unseren Mandanten für die tolle und sehr menschliche Zusammenarbeit über die Jahre. Vielen Dank. Ihre Kanzlei Wangler

Corona-Krise: KfW-Schnellkredit 2020 für kleine bis mittlere Unternehmen

April 2020. Eine rasche Liquiditätshilfe für kleine bis mittlere Unternehmen ist durch ein zusätzliches Kreditprogramm beschlossen worden. Die Bundesregierung führt den „KfW-Schnellkredit 2020“ ein.

Den Rahmen und die Voraussetzungen haben wir für Sie zusammengefasst:
✅ mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten

✅ mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv

✅ Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis 25 % des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.

✅ Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein

✅ Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre KfW-Darlehen in Höhe von drei Monatsumsätzen bis zu einem Höchstbetrag von 800.000 Euro

✅ Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW


Auf dieser Seite der KfW finden Sie detaillierte Informationen.

Corona-Krise: Steuerliche Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte

April 2020. Steuerliche Erleichterungen erzeugen ein neues positives Signal in der Corona-Krise. Das Bundesfinanzministerium bietet steuerliche Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte in der Corona-Pandemie an.

Bonuszahlungen der Arbeitgeber (zusätzlich zum Arbeitslohn) bis zu ingesamt 1.500 Euro sind in diesem Jahr steuerfrei.
Auf dieser Seite des Bundesfinanzministeriums finden Sie detaillierte Informationen.

Soforthilfen in der Corona-Krise: Kalkulatorischer Unternehmerlohn im Liquiditätsbedarf

April 2020. Zum Ende der Woche gibt es eine neue positive Meldung für alle Solo-Selbständigen und Unternehmen in Baden-Württemberg zum Erhalt von Soforthilfen im Zuge der Corona-Krise.
Bei der Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg ist es möglich einen kalkulatorischen Unternehmerlohn von € 1.180,00 pro Monat in den Liquiditätsbedarf einzuberechnen. Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien des Landes und auf unserer Website.
Gestern wurde in „ARD extra: Die Corona-Lage“ ein Beitrag über den Karlsruher Einzelhandel und das Portal „shop@home“ ausgestrahlt. Hier wurde ebenfalls auf den kalkulatorischen Unternehmerlohn hingewiesen.

Corona-Krise: Soforthilfen des Landes Baden-Württemberg ohne Prüfung des privaten Vermögens

März 2020. Positive Nachrichten im Zusammenhang mit der Soforthilfe zum Start in die neue Woche für alle Solo-Selbständigen und Unternehmen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg entschied am gestrigen Sonntag, dass die Corona-Soforthilfen des Landes Baden-Württemberg ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt werden. Dies gelte auch rückwirkend für alle Anträge seit dem Start der Soforthilfe.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Auf unserer Website informieren wir Sie unter https://www.kanzlei-wangler.de/coronavirus/ über die aktuellen Entwicklungen. Die Seite wird von uns fortlaufend aktualisiert.

Corona-Krise: Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg online

März 2020. Das Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg während der Corona-Krise ist ab jetzt online.

Bitte beachten Sie die Soforthilfe ist nur zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für Unternehmen in existenzbedrohender Situation resultierend aus der Corona-Epidemie.
Details entnehmen Sie bitte den FAQ’s.

Hilfe und Beratung bieten die Industrie- und Handelskammern Baden-Württemberg:

Die Kontaktdaten finden Sie in diesem PDF.

Den digitalen Antrag finden Sie auf dieser Seite.

Corona-Krise: Soforthilfen von Bundeskabinett beschlossen

März 2020. Soforthilfen gegen die Corona-Krise sind ab heute offiziell. Das Bundeskabinett hat hierfür neue Maßnahmen beschlossen und diese in der heutigen Pressekonferenz mitgeteilt. Hier sehen Sie einen Ausschnitt der PK von Olaf Scholz und Peter Altmaier:



Baden-Württemberg konkretisiert ebenfalls sein Soforthilfeprogramm.

Informationen finden Sie hier.
Sobald es weitere Einzelheiten und Formulare gibt informieren wir Sie wieder.

Coronavirus: Wirtschaftliche und steuerrechtliche Auswirkungen, Maßnahmen und Unterstützungen (PDF)

März 2020. Das wichtigste Gut ist unsere Gesundheit, die es aktuell mit allen Mitteln zu schützen gilt. Die hierfür getroffenen Maßnahmen nehmen Einfluss auf unsere Wirtschaft.
Die Zukunft wird für uns durch diese völlig neue Situation schwer planbar. Und diese Unsicherheit schafft wirtschaftliche und somit existenzielle Sorgen für jeden von uns.

In diesen dynamischen Zeiten möchten wir, dass Sie wissen, dass wir Ihnen zur Seite stehen. Sollten Sie finanzielle Einbußen aufgrund der momentanen Situation erwarten, unterstützen wir Sie bei Ihren Maßnahmen.
Hierfür verfolgen wir die neuesten Entwicklungen hinsichtlich staatlicher Förderungen der Bundesregierung sowie der Arbeitsagentur und der Finanzbehörden sehr genau.
In einem PDF-Dokument haben wir für Sie zusammengetragen, was wir aktuell in Erfahrung bringen konnten und für Sie in Ihren Entscheidungen wichtig sein kann.
Das PDF können Sie hier ansehen und downloaden.

Auf unserer Website und auf unserem Facebook-Profil informieren wir Sie fortlaufend bei steuerrechtlichen Entwicklungen und verfügbaren Informationen zur aktuellen Situation.
Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien und Ihren Mitarbeitern viel Ruhe und Gesundheit in diesen turbulenten Zeiten. Wir stehen an Ihrer Seite.
Ihre Kanzlei Wangler

Coronavirus (SARS-CoV-2): Maßnahmen zum Schutz in der Kanzlei

Der persönliche Kontakt mit unseren Mandanten ist uns sehr wichtig und Teil der Philosophie unserer Kanzlei.

Leider können wir aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) und der damit verbundenen Maßnahmen aktuell keine persönlichen Mandantentermine in unserer Kanzlei vereinbaren. Bereits bestehende Termine, die ursprünglich als persönliche Treffen vereinbart wurden, sind in Telefontermine umgewandelt worden.

Wir bieten Ihnen in dieser Zeit den Kontakt über Telefon (0721 / 98559-0) oder über E-Mail (info@kanzlei-wangler.de) an.

Ein Großteil der Mitarbeiter der Kanzlei arbeitet gerade im Homeoffice für Sie. Unser Ziel ist es den Betrieb unserer Kanzlei weiterhin so normal wie möglich für Sie zu gestalten. Sollte es bei vereinzelten Anfragen und Bearbeitungen zu Verzögerungen kommen, bitten wir Sie aufgrund der veränderten Allgemeinsituation um Ihr Verständnis. Vielen Dank.
Unterlagen können wir zu unserem gemeinsamen Schutz leider nicht mehr persönlich entgegennehmen.

Sie können Ihre Unterlagen:

– in den Briefkasten einwerfen

– per Post an uns verschicken

– eingescannt per E-Mail an uns senden.


Unterlagen, die zur Abholung für Sie fertiggestellt wurden und bereitstehen, werden wir mit der Post an Sie versenden. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und freuen uns auf den nächsten persönlichen Kontakt mit Ihnen.

Bleiben Sie gesund. Ihr Team der Kanzlei Wangler

Alle Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick:

Kanzlei Wangler

Kriegsstraße 133

D-76135 Karlsruhe

Telefon: 0721 / 98559-0

E-Mail: info@kanzlei-wangler.de

Coronavirus (SARS-CoV-2): Wichtige Informationen und Vorsorgemaßnahmen

Aufgrund der aktuellen Ausbreitung der Lungenerkrankung (COVID-19), die durch den Coronavirus verursacht wird, empfehlen wir Ihnen folgende Links mit Vorsorgemaßnahmen und stetig aktualisierten Informationen zum Schutz vor einer Infektion und einer weiteren Ausbreitung.

– Informationen über COVID-19, die Erreger, Symptome, Risikogebiete und eine häusliche Isolation bei Verdachtsfällen oder Infektionen finden Sie hier auf der Seite des örtlichen Gesundheitsamtes.
– Informationen über die bundesweite Entwicklung und Empfehlungen finden Sie hier auf dieser Seite des Robert Koch-Instituts.
– Arbeitsrechtliche Informationen und empfohlene Vorsorgemaßnahmen in Unternehmen stellt die IHK Karlsruhe hier zur Verfügung.
– Selbstständige, denen Quarantäne verordnet wird, erhalten eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall. Informationen zum zu stellenden Antrag finden Sie hier auf der Seite der IHK Karlsruhe.

Kanzlei Wangler auf Karlsruher Stadtportal meinKA.de

März 2020. Die Wahl des richtigen Steuerberaters ist sicherlich keine einfache.

Welche Leistungen bietet eine Kanzlei, wie hoch ist der Service und wie stark ist die Verfügbarkeit für die Mandanten? Und ganz wichtig: Passen diese Kriterien zum individuellen Profil meiner Person oder meines Unternehmens?

Das Stadtportal meinka.de verfasste einen ausführlichen Artikel über Steuerberater in Karlsruhe und führt die Schwerpunkte und besonderen Merkmale der einzelnen Berater und Kanzleien auf.

Auch über unsere Kanzlei Wangler wird berichtet.
Das Profil unserer Kanzlei wurde sehr schön und vor allem authentisch wiedergegeben.

Hier gelangen Sie zum Beitrag über unsere Kanzlei Wangler.

 

Coronavirus: Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

März 2020. Der Coronavirus breitet sich aktuell in Deutschland aus und beeinflusst somit auch die Arbeitswelt. Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

In diesem Artikel beantwortet ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wichtige grundlegende Fragen.

Dauerhaft aktualisierte Informationen zu COVID-19 finden Sie auf folgenden Seiten des Robert Koch-Instituts:

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus

Aktuelle Risikobewertungen zu COVID-19

Aktuelle Fallzahlen in Deutschland und weltweit

 

DATEV Unternehmen online: Rechnungen über DATEV Upload Mail

Februar 2020. Wir haben eine tolle digitale Neuerung für unsere Mandanten zu verkünden. Wenn Sie Nutzer von DATEV Unternehmen online sind, können Sie ab jetzt Ihre digitalen Rechnungsbelege direkt per E-Mail in das System übertragen.

Bekommen Sie eine Rechnung als Anhang via Mail gesendet, können Sie diese direkt weiterleiten. Ganz ohne Zwischenspeichern an Ihrem Rechner, über Ihr Smartphone oder Ihr Tablet.

Hier finden Sie nähere Informationen zu dieser neuen digitalen Handhabung Ihrer Rechnungsbelege.

Bei Fragen zu DATEV Upload Mail oder DATEV Unternehmen online stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

 

Einkommensteuer: Für Rentner doppelt so hoch wie vor zehn Jahren

Februar 2020. Deutsche Rentner haben im Jahr 2019 doppelt so viel Einkommensteuer als noch im Jahr 2009 bezahlt.

So zahlten deutsche Rentner 2019 ingesamt 40,82 Milliarden Euro Einkommensteuer. Die Tendenz ist weiter steigend.

Für das Jahr 2020 sollen es knapp 43 Milliarden Euro Einkommensteuer werden. Aus diesem Grund fordern Kritiker aktuell eine Steuerreform für Rentenempfänger.

Gerne beraten wir Sie ausführlich und individuell zum Thema „Rentenbesteuerung“.

Grundlagen zum Thema finden Sie hier.

 

Neuerungen: Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

Februar 2020. Durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes werden zukünftig die Rechte der einzelnen Eigentümer gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft gestärkt. Dies liegt unter anderem der Förderung der Elektromobilität zugrunde.

Während im September 2019 225.000 Elektrofahrzeuge (inkl. Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge) zugelassen waren, sollen 2025 bereits 1,7 bis 3,1 Millionen E-Fahrzeuge im Verkehr teilnehmen.

Um die Infrastruktur für Auflademöglichkeiten zu sichern, sollen einzelne Wohnungseigentümer eine Ladestation an ihrem Pkw-Stellplatz errichten können ohne Blockademöglichkeiten durch die erforderliche Zustimmung aller Wohnungseigentümer.

Weitere wichtige Punkte finden Sie in diesem Artikel.

 

Märkte: Investments in deutsche Startups auf Rekordhoch

Januar 2020. In einer vorherigen News berichteten wir, dass unser Standort Karlsruhe für Startups sehr attraktiv ist und die Innovationsfähigkeit der Stadt gerade in einem bundesweiten Vergleich bestätigt wurde.

Startups stehen jedoch nicht nur für Innovation, sondern auch für das Potenzial der Erschließung neuer, sehr profitabler Märkte.

2019 wurde aufgrund dieses Potenzials eine Rekordsumme in deutsche Gründer investiert. Jungunternehmer erhielten im vergangenen Jahr 6,2 Milliarden Euro von Investoren. Das sind 36 Prozent mehr als im Vorjahr 2018.

Global ist bei der Finanzierung von Startups ein leichter Rückgang von rund 17 Prozent zu vermelden (224 Milliarden Euro 2019). Die Bundesregierung plant Startups auch weiterhin zu fördern und initiierte hierfür bereits einen Zukunftsfonds.

Wir beobachten den Markt der jungen Unternehmen sehr genau und beraten Startups von der Gründungsphase bis zur erfolgreichen Expansion.

 

Bankkarten: Tipps gegen Missbrauch und Datendiebstahl

Januar 2020. Wir benutzen Sie täglich, doch wie sicher sind unsere Bankkarten und die damit verbundenen Daten wirklich?

Wir haben für Sie aktuelle Statistiken zum Missbrauch und Datendiebstahl von Bankkarten zusammengetragen und bieten Ihnen mit einem ausführlichen Beitrag auf unserer Facebook-Seite Tipps für Ihre persönliche Sicherheit.

 

Entwicklungen im Handwerk: Neujahrsempfang der Handwerkskammer Karlsruhe 2020

Januar 2020. Da wir stets aktiv die Entwicklungen im Handwerk verfolgen, war unsere Kanzlei am gestrigen Dienstag auf dem Neujahrsempfang der Handwerkskammer Karlsruhe im Kurhaus Baden-Baden vertreten.

Nach der Eröffnungsrede über den Status der Branche von Joachim Wohlfeil (Präsident der Handwerkskammer Karlsruhe) hielt der 17-jährige Unternehmer Charles Bahr einen spannenden Vortrag über die „Generation Z“.

Er zeigte anhand diverser Beispiele die Bedürfnisse und die Mediennutzung seiner Generation und wie Unternehmen in dieser jungen Welt stattfinden können.

Der Abend wurde durch die Hochschule für Musik Karlsruhe stimmungsvoll untermalt und fand anschließend bei interessanten Gesprächen im Foyer einen angenehmen Ausklang.

Wir wünschen unseren Mandanten des Handwerks ein erfolgreiches Jahr 2020.

 

Wichtige Gesetzesänderungen 2020 und deren Auswirkungen

Januar 2020. Im Jahr 2020 gibt es wieder eine Vielzahl an Gesetzesänderungen, die vor allem Unternehmer kennen sollten, um frühzeitig reagieren zu können.

Neben Gesetzesänderungen rund um die E-Mobilität, erfolgen Än­de­run­gen bei den So­zial­ver­siche­rungs­beiträgen und der Melde­pflicht für Mo­del­le zur Steu­er­ge­stal­tung, darüber hinaus tritt eine Erhöhung des Mindestlohns für Azubis in Kraft und vieles mehr.

Mit diesem Artikel verschaffen Sie sich einen kompakten Überblick.

Sehr gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch welche Neuerungen für Sie relevant sind und welche Handlungen daraus resultieren sollten.

 

Internationales Netzwerk: Morison KSi Konferenz in Dubai

Januar 2020. Vom 11. bis 14. November des vergangenen Jahres 2019 war unsere Kanzlei in Dubai auf der Morison KSi International and Asia Pacific Annual Conference vertreten.

Auf den Morison KSi Konferenzen tauschen wir uns mit unseren weltweit agierenden Partnern kontinuierlich über internationale Entwicklungen, Trends und Innovationen im Steuer- und Finanzbereich aus. Diese Impulse aus erster Hand lassen wir umgehend in die Arbeit für unsere Mandanten einfließen.

Memoria Lewis (CEO von Morison KSi) und ihr Team organisierten neben den Inhalten der Konferenz auch diesmal wieder ein atemberaubendes Rahmenprogramm, das wir Ihnen mit diesem kurzen Clip präsentieren möchten.

 

 

Kontroverses Jubiläum: Die Betriebsprüfung wird 100 Jahre

Dezember 2019. Für viele Unternehmer und Unternehmen ein Fluch, für das Steuerrecht und dessen Einhaltung ist sie jedoch unabdingbar. Während im nächsten Jahr ein neues Jahrzehnt beginnt, feiert dieses Jahr ein kontroverses Instrument der Finanzbehörden rundes Jubiläum. Die Betriebsprüfung wird 100 Jahre alt.

Im Laufe der Zeit vollzog sie durch diverse Einflussfaktoren wie die fortschreitende Digitalisierung, die Pönalisierung und neue Instrumente einen starken Wandel. Auch wenn sie einen schlechten Ruf genießt und von vielen gefürchtet ist hilft sie bei der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten bis hin zu wirtschaftskriminellen Geschäftsaktivitäten im großen Stil.

Im Jahr 2017 wurden durch Betriebsprüfungen Steuermehreinnahmen von 17,5 Milliarden Euro generiert. Dabei wurden von den 7.816.301 erfassten Betrieben 188.826 Betriebe geprüft. 13.651 Prüferinnen und Prüfer waren hierfür im Einsatz.

Gerne bereiten wir Sie auf eine mögliche Betriebsprüfung vor und begleiten Sie während dieses komplexen Vorgangs.

 

Urlaubsrecht: 5 häufige Fragen beantwortet

Dezember 2019. Die Urlaubszeit ist die schönste Zeit innerhalb eines Arbeitsjahres.

Bei vielen Arbeitgebern und -nehmern herrscht jedoch beim Urlaubsrecht oftmals Unklarheit. Unser Tipp: Schaffen Sie sich eine Wissensbasis zu diesem Thema.

In diesem Artikel werden folgende fünf grundlegenden Fragen beantwortet:

– Dürfen Arbeitnehmer während ihres Urlaubs arbeiten?

– Müssen Urlaubstage zusammenhängend gewährt werden?

– Haben Arbeitnehmer Anspruch auf „halbe Urlaubstage“?

– Können Urlaubstage verfallen?

– Muss der Arbeitgeber nichtgenommene Urlaubstage auszahlen?

 

Betriebsprüfungen: Nutzung der Payback-Karte kann ausgewertet werden

Dezember 2019. Payback Deutschland wirbt damit, dass ein aktiver Kunde durch einen getätigten Kauf basierend auf einem Bonuspunkte- und Couponsystem sich unterschiedlich ausfallende Prämien sichern kann. Durch dieses System können Kunden sowie Händler profitieren – doch nicht nur. Auch Betriebsprüfungsdienste der Finanzverwaltung nutzen dieses System. Im Visier: Gewerbliche Kunden.

Der Hintergrund: Betreiber von Gaststätten, Kiosken oder Tankstellenshops beziehen Waren nicht nur aus dem Großhandel, sondern teilweise auch direkt bei Lebensmittel- und Getränkemärkten. Das ist steuerrechtlich völlig legitim. Ein Wareneinkauf ohne Buchung kann nicht nachvollzogen werden. Ein anschließender Warenverkauf taucht unter Umständen nicht in der Kalkulation auf und ist somit steuerlich nicht erfasst. Personen, die auf diese Weise an der Steuer vorbei ihre Waren verkauften, begingen jedoch vermehrt den Fehler bei Ihren Wareneinkäufe das Payback-System zu nutzen. Die gesammelten Punkte können bei Betriebsprüfungen inklusive des Ortes und des exakten Zeitpunktes des Warenkaufs durch die Verwendung der Payback-Karte ausgewertet werden.

In Nordrhein-Westfalen sollen so bereits hunderte Betriebe ins Visier der Finanzverwaltungen geraten sein. Doch nicht nur das System von Payback dient als Datenquelle für verdeckte Wareneinkäufe, auch Aktivitäten mit der DeutschlandCard können überprüft werden.

Wichtig: Auch bei ehrlichen Unternehmern können erfolgte Käufe unter Verwendung der Payback-Karte überprüft werden. Deshalb sollte eine Beweisvorsorge getroffen und die Verwendungen von Einkäufen vermerkt werden. In Zukunft können Betriebsprüfer diesbezüglich verstärkt nachfragen.

Sehr gerne beraten wir Sie wie Sie bei Ihrer Dokumentation strukturiert und zeitsparend vorgehen.

 

Wissenswerte Fakten über die Arbeit im Homeoffice

Dezember 2019. Das Arbeiten im Homeoffice nimmt weiter zu. Deshalb haben wir heute einige wissenswerte Fakten zum Thema „Homeoffice“ für Sie zusammengetragen. Bereits jeder vierte Betrieb in Deutschland bietet die Möglichkeit des mobilen Arbeitens. Jeder neunte Beschäftigte wünscht sich Homeoffice, kann oder darf jedoch nicht.

Die Vorteile des Angebots von Homeoffice sind:
– Steigerung der Produktivität
– Stärkung der Vertrauenskultur innerhalb des Unternehmens
– Höhere Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter

In Zeiten des akuten Fachkräftemangels wirkt sich das Angebot zudem auch positiv auf die Arbeitgebermarke des Unternehmens aus. Doch es bestehen auch Nachteile und Hürden. So erhöht sich der Organisationsaufwand und die Anforderungen an die Datensicherheit und IT-Infrastruktur steigen.

Wichtig: Die Auswahl der Mitarbeiter im Homeoffice ist entscheidend. Zwei Drittel der Arbeitnehmer, die nicht von zu Hause arbeiten, möchten dies auch gar nicht. Zudem beklagen einige, dass die Trennung zwischen Arbeit und Privatem sich für sie sehr schwierig gestaltet.

Hier können Sie eine aktuelle Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zum Thema Homeoffice ansehen.

 

Medien: Interview und Bericht über Kanzlei Wangler auf Baden TV

November 2019. Im TV-Format „Bernd unterwegs“ von Baden TV besucht Moderator Bernd regelmäßig Events und Highlights im Raum Karlsruhe.

Dass unser jährlich stattfindender Mandanten-Infoabend unlängst zu den Highlights in einem Karlsruher Kalenderjahr gehört, hat sich bereits bis zum lokalen TV-Sender rumgesprochen.

Wir freuen uns, dass das Team von Baden TV uns in der IHK Karlsruhe besuchte und bedanken uns für den unterhaltsamen Beitrag.
Geschäftsführer Bernhard Wangler stand hierbei Bernd bei einem kurzweiligen Gespräch Rede und Antwort. So wurde über die kreative Wahl der Abendgarderobe, das außergewöhnliche Engagement der Mitarbeiter bis hin zur jüngsten bundesweiten Auszeichnung der Kanzlei gesprochen.

 

Mandanten-Informationsabend 2019 in der IHK Karlsruhe

November 2019. Es war uns wieder eine Ehre unsere Mandanten und Geschäftsfreunde im Rahmen unseres jährlichen Mandanten-Infoabends empfangen zu dürfen. Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihr Erscheinen und den schönen und genussvollen Abend mit Ihnen. Wir bedanken uns auch bei Stefan Verra für dessen erfrischend inspirierenden Vortrag über unsere Körpersprache. Es ist wunderbar, wenn Wissen so unterhaltsam vermittelt wird. Für die kulinarischen Köstlichkeiten des Abends möchten wir uns bei Sven Hemmann und dem Team des Kessselhauses bedanken. Ihre kreative Kochkunst begeistert uns immer wieder.
Auch Baden TV wollten sich einmal selbst von unseren schönen Events überzeugen und schauten kurzerhand vorbei!
In dieser Fotostrecke auf unserer Facebook-Seite haben wir kleine Impressionen des Mandanten-Infoabends 2019 für Sie festgehalten.
Wir freuen uns auf die nächste gemeinsame Zeit mit Ihnen.

 

Fachkräftemangel in Deutschland: Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern im Rentenalter

November 2019. Die deutsche Wirtschaft leidet unter einem anhaltenden Fachkräftemangel. Gleichzeitig bricht in Unternehmen kostbares implizites Wissen weg, wenn ein Mitarbeiter in den Ruhestand wechselt.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vereinfacht jetzt unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern im Rentenalter.
Informationen zu den arbeitsrechtlichen Vorgaben für die Weiterbeschäftigung finden Sie im diesem Beitrag.

 

Homeoffice: Versicherung ist eine wichtige Voraussetzung

November 2019. Homeoffice wird in unserem digitalen Zeitalter branchenübergreifend immer beliebter.
Das Arbeiten von zuhause kann die Produktivität und Zufriedenheit von Unternehmern und Beschäftigten erhöhen und gleichzeitig die CO2-Bilanz positiv beeinflussen.
Falls Sie Homeoffice selbst nutzen oder es Mitarbeitern erlauben sollten sie sich rechtlich und steuerlich absichern. Die Versicherung ist im Homeoiffice elementar wichtig und sollte mit einem Rechtsbeistand für Ihren individuellen Fall geklärt werden.
Hier finden Sie einen Artikel, der mit Beispielen aus der Praxis einen Einblick in das komplexe Thema bietet.

 

Internationales Netzwerk: Morison ksi International and Asia Pacific Conference in Dubai

November 2019. Palmen und Urbanität erzeugen die beeindruckende Kulisse der diesjährigen Morison ksi International and Asia Pacific Conference in Dubai.
Unsere Kanzlei wird in diesem Jahr durch Holger Fessler vor Ort vertreten.
Im engen Kontakt mit Delegierten und Geschäftspartnern werden Erfahrungswerte ausgetauscht, weltweite Trends benannt und gemeinsam neue Strategien entwickelt. Memoria Lewis, die neue CEO von Morison KSi, hat mit ihrem Team wieder eine Reihe an spannenden und wissenswerten Vorträgen initiiert.
Wir freuen uns schon die vielen neuen aufgenommenen Impulse in unsere Arbeit für Sie einfließen zu lassen.
Auf unserer Facebook-Seite finden Sie Impressionen der diesjährigen Conference.

 

Alternative Geldanlagen: Tipps für einen geplanten Verkauf von privaten Wertgegenständen

November 2019. Auf der Suche nach profitablen Geldanlagen erwägen viele Anleger die Investition in Sachwerte wie Schmuck, Gold, Silber oder Kryptowährungen wie Bitcoins.
Bei einer Wertsteigerung dieser Sachwerte wird keine Kapitalertragsteuer fällig. Das macht diese Geldanlagen auf der einen Seite sehr attraktiv, auf der anderen sind diese jedoch spekulativ und teilweise mit hohem Risiko verbunden.
Wichtig: Wer Sachwerte zu schnell wieder abstößt, muss bei erzieltem Gewinn die Einkommenssteuer zahlen. Bei einer Regelmäßigkeit wird zudem von gewerbsmäßigem Handel ausgegangen. Hier verlangt das Finanzamt die Umsatz- und Gewerbesteuer.
In diesem Artikel finden Sie fünf Fallstricke, die sie bei einem geplanten Verkauf von privaten Wertgegenständen beachten sollten.
Wir beraten Sie zur Vermeidung dieser Fallstricke sehr gerne bereits im Vorfeld Ihrer Aktivitäten.

 

Finanzplanung: Tipps für Paare in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Oktober 2019. Für die Lebensform der Ehe ist juristisch nahezu alles geklärt. Für Paare in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen andere Regelungen zum Tragen. Die einhergehenden rechtlichen und finanziellen Risiken sind den Partnern meist nicht bewusst.
Unverheiratete Partner verfügen ohne Testament über keinerlei Erbansprüche und in einem Streitfall kann kein geordneter Ausgleich erfolgen. Die gemeinsame Finanzplanung ist deshalb eine wichtige Lebensgrundlage für ein Zusammenleben ohne Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft.
In diesem Beitrag erfahren Sie sieben wichtige Tipps für Ihre gemeinsamen Planungen. Gerne unterstützen wir Sie und Ihren Partner dabei.

 

Strategien für den Ruhestand: Die Auszahlungsphase

Oktober 2019. Bis zum Ruhestand wird viel Zeit und Energie in die Bildung von Rücklagen investiert. Tritt der Ruhestand ein beginnt die sogenannte Auszahlungsphase. Diese wichtige, meist vernachlässigte Phase muss rechtzeitig geplant werden, da unmittelbar nach Beginn der Rente weniger Geld (bei Angestellten und Beamten) oder sogar gar keines mehr (bei Selbständigen) eintrifft.
In den folgenden drei Artikeln werden drei Strategien zur Abschöpfung des Vermögens mit jeweils unterschiedlichen Renditen vorgestellt:
Teil 1: Die Zinsstrategie
Teil 2: Die Versicherungsstrategie
Teil 3: Die Etappenstrategie
Nutzen Sie diese Impulse für die Planungen und Vorbereitungen Ihres Ruhestandes. Sehr gerne begleiten wir Sie auf diesem Weg.

 

Studie: Schwerpunkte der Betriebsprüfung

Oktober 2019. Betriebsprüfungen sind nicht ohne Grund negativ belegt. Für drei von vier Unternehmen, die sich einer Betriebsprüfung unterziehen müssen, endet diese mit einer Mehranpassung. In der aktuellen Studie „Betriebsprüfung 2018“ von PricewaterhouseCoopers (PwC) wurden Zahlen erhoben und die aktuellen Schwerpunkte der Betriebsprüfung zusammengetragen.
Die fünf wichtigsten Prüfungsschwerpunkte sind der Studie zufolge:
1. Rückstellungen
2. Die Bewertung von Anlage- oder Umlaufvermögen
3. Die Prüfung von Bewirtungskosten und Aufwendungen für Geschenke
4. Die Prüfung von internationalen Verrechnungspreisen, insbesondere von Dienstleistungen
5. Verdeckte Gewinnausschüttungen
Gerne beraten wir Sie individuell zu den einzelnen Prüfungsschwerpunkten und bereiten Sie auf eine Betriebsprüfung vor.
Hier können Sie die Studie ansehen.

 

Steuergrundlagen für Berufsanfänger und Eltern

September 2019. Im August und September startete das neue Ausbildungsjahr. Für viele ehemalige Schülerinnen und Schüler beginnt somit ein ganz neuer Lebensabschnitt.
Berufsanfängern und Eltern empfehlen wir als Orientierung die zusammengetragenen Steuergrundlagen für Auszubildende in diesem Beitrag.

 

Stiftung Warentest: 10 Irrtümer zu Steuern

September 2019. Gerade im Steuerrecht treten immer wieder weit verbreitete Irrtümer auf. Das gefährliche Halbwissen kann zu falschen Annahmen führen. Stiftung Warentest hat jetzt zehn Irrtümer zusammengetragen.
In diesem aktuellen Beitrag finden Sie wichtige Hinweise zu den Themen Eltern- und Kindergeld, Steuerklassen von Ehepaaren, Steuern im Alter, Fristen für Ihre Steuererklärung und vieles mehr.
Falls Sie Fragen zu einem bestimmten Thema haben, beraten wir Sie sehr gerne persönlich.

 

Steuertipps: Doppelte Haushaltsführung

September 2019. In unserem modernen Arbeitsalltag kann der Ort der Arbeitsstelle meist weit entfernt vom Wohnort liegen.
Um tägliches Pendeln zu vermeiden kann für die Arbeitszeit unter der Woche eine Zweitwohnung bezogen werden. Diese Kosten sind bis zu einer gewissen Höhe steuerlich absetzbar. Durch ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs gibt es jetzt sogar weitere Vorzüge.
In diesem Beitrag finden Sie Beispiele und steuerliche Möglichkeiten einer doppelten Haushaltsführung.
Gerne beraten wir Sie in einem gemeinsamen Gespräch ausführlich zu diesem Thema.

 

Bewirtungskosten: Vermeiden von formellen Mängeln

September 2019. Laden Sie Geschäftsfreunde oder Kunden im Restaurant ein, können Bewirtungskosten zu 70% als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Der Umgang mit Bewirtungsbelegen erfordert jedoch Disziplin, da Steuerprüfer gezielt Belege heraussuchen, bei denen der Teilnehmerkreis und der Anlass nicht vermerkt wurden. So kann der Betriebsausgabenabzug entfallen und die Vorsteuererstattung rückgefordert werden.
Den Teilnehmerkreis und den Anlass der Bewirtung können Sie nach einem aktuellen Urteil nachträglich erbringen. Wir empfehlen Ihnen von Grund auf einen sorgfältigen Umgang mit Bewirtungsbelegen. Das spart Ihnen Zeit und Kosten.
Gerne beraten wir Sie, damit Sie zukünftig bei Bewirtungen einfach und strukturiert vorgehen können.
Hier finden Sie einen Artikel zum Thema.

 

Unser Standort Karlsruhe: Seit 50 Jahren Vorreiter der Digitalisierung

August 2019. Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einkehr in unseren privaten und beruflichen Alltag.
Unser Standort Karlsruhe ist bereits seit 50 Jahren ein Vorreiter der Digitalisierung. Im ZKM (Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe) kann der Röhrenrechner Z 22 aus dem Jahr 1957 bestaunt werden. 12 Jahre später wurde an der Universität Karlsruhe bereits der Studiengang Informatik eingeführt.
Wir freuen uns, dass die erfolgreiche Teilnahme des KIT am Exzellenz-Wettbewerb der Universitäten die Innovationsfähigkeit unseres Standorts Karlsruhe im deutschlandweiten Vergleich untermauert und diese auch zukünftig weiter gestärkt wird.
Einen Beitrag zum Thema finden Sie hier.

 

Ungewöhnliche Steuertipps: Vom Besuch des Fitnessstudios bis zu einer Feier mit Kollegen

August 2019. Steuern sparen beim Besuch des Fitnessstudios, bei der Anschaffung einer Allergiematratze oder der Feier mit Kollegen?
Das klingt vielleicht erst einmal unwahr, ist in individuellen Fällen jedoch möglich und somit richtig.
Im diesem Artikel finden Sie 26 ungewöhnliche Steuertipps.
Wir beraten Sie gerne über Ihre individuellen Steuermöglichkeiten.

 

Prüffelder 2019: Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen zeigt Transparenz

August 2019. Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, sollten wissen, dass es Bereiche gibt, die Finanzämter strenger prüfen als andere.
Die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen zeigt sich hier transparenter als andere Bundesländer und veröffentlicht jährlich eine Liste der Prüffelder. Falls Sie sich bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung unsicher sind, beraten wir Sie gerne ausführlich.
Die Liste möglicher Prüffelder am Beispiel von Nordrhein-Westfalen können Sie hier als PDF von offizieller Seite ansehen.

 

Steuererklärung 2018: Fristen und kompakte Steuertipps

August 2019. Das Magazin FOCUS Money, das unsere Kanzlei als „TOP-Steuerberater 2019“ auszeichnete, stellt in einem aktuellen Artikel wissenswerte Tipps für Ihre Steuererklärung 2018 zusammen.
Wichtig: Für die Steuererklärung gelten für das abgelaufene Jahr 2018 diesmal großzügigere Abgabefristen. Ihre durch uns bearbeitete Steuererklärung für 2018 muss dem Finanzamt bis zum 2. März 2020 vorliegen.
Bei Fragen zu Ihrer Steuererklärung 2018 können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen

 

Ferienjobs: Steuerrechtliche Grundlagen und Tipps als PDF-Download

August 2019. Ferienjobs sind bei Schülerinnen, Schülern und Studierenden gerade im Sommer oder zwischen den Semestern sehr beliebt. Die Finanzämter Baden-Württemberg stellen jetzt ein PDF mit wichtigen Tipps zu Aushilfstätigkeiten von Schülerinnen, Schülern und Studierenden zum Download zur Verfügung.
Das 10-seitige Dokument bietet Eltern eine empfehlenswerte Grundlage.
Hier können Sie das PDF downloaden.

 

Produkte aus dem Urlaub: Wichtige Informationen über anfallende Zollgebühren

August 2019. Die Urlaubszeit ist die schönste Zeit des Jahres. Diese Zeit des Ausgleichs soll am besten noch lange anhalten und nicht unerwartet enden. Achten Sie deshalb bei der Rückreise darauf, welche Produkte Sie nach Deutschland einführen dürfen und auf welche Sie Abgaben bezahlen müssen.
Im folgenden Artikel erfahren Sie kompakt für welche Produkte Zoll anfällt und worauf Sie achten müssen.
Hier gelangen Sie zu dem Artikel auf Presseportal.de.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website Zoll.de.

 

Steuertipp: Reise­kosten richtig und sicher abrechnen

August 2019. Wann ist eine Reise eigentlich eine Dienstreise und welche Kosten lassen sich abrechnen?
Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Reisenebenkosten können Sie als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.
Hier erfahren Sie alle Basics und wichtige Details für Ihre Reisekostenabrechnung.

 

Hinweis: Am 1. und 2. August 2019 Einschränkungen durch IT-Umstellung

Juli 2019. Wir rüsten unsere IT für die Zukunft!
Um Ihnen zukünftig noch mehr Schnelligkeit und Sicherheit beim Umgang Ihrer Daten zu gewähren, führen wir am Donnerstag (01.08.2019) und Freitag (02.08.2019) zukunftsweisende Umstellungen unserer Hardware und Software durch. Aus diesem Grund können wir an diesen Tagen nicht auf unsere DATEV-Umgebung zugreifen. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass wir Donnerstag und Freitag für Auskünfte nur eingeschränkt zur Verfügungen stehen können. Unseren Mitarbeiter haben wir ab Donnerstagmittag während der technischen Umsetzung zum überwiegenden Teil freigegeben. Unser Sekretariat bleibt für Sie natürlich weiterhin besetzt.
Ab Montag (05.08.2019) sind wir mit optimierter IT-Performance wieder voll und ganz für Sie im Einsatz und erreichbar. Vielen Dank.

 

Internationale Entwicklungen im Blick: Kanzlei Wangler auf Morison KSi European Conference 2019

Juni 2019. Um globale wirtschaftliche Herausforderungen für unsere Mandanten in Chancen zu verwandeln, waren Delegierte unserer Kanzlei diesmal auf Zypern. Vom 9. bis 11. Mai fand in Limassol die diesjährige Morison KSi European Conference 2019 statt. An der Konferenz nahmen 124 Delegierte aus 27 Ländern teil.
Von den Auswirkungen der globalen Wirtschaftskrise auf die Finanzmärkte, der Bekämpfung betrügerischer Handlungen und dem Potenzial digitaler Innovationen wie der Blockchain-Technologie bot das dreitägige Event eine Vielzahl inspirierender Themenfelder. Ein toller Ausgleich wurde durch das gemeinsame Erbauen von Booten und dem Verkosten verschiedener traditioneller zypriotischer Speisen in der Gemeinschaft (das sog. „Mezé“) geschaffen.
Wir bedanken uns herzlich bei den Veranstaltern und unseren internationalen Partnern bei Morison KSi für diese schönen und ereignisreichen Tage.
Hier können Sie ein Video zur Morison KSi Conference ansehen.

 

Steuertipp: Steuern sparen mit dem Dienstfahrrad

Juni 2019. Gerade ist Karlsruhe zur fahrradfreundlichsten Stadt Deutschlands gekürt worden.
Wir haben hierzu einen passenden Steuertipp für alle Arbeitgeber.
Sparen Sie Steuern mit dem privat genutzten Dienstfahrrad.
Im folgenden Video erfahren Sie wie. Wir beraten Sie sehr gerne ausführlich.
Hier können Sie das Video ansehen.

 

Video & Bilder: Mandanten-Eventle 2019 im Tollhaus, Karlsruhe

Mai 2019. Wir bedanken uns bei unseren Mandanten und Geschäftsfreunden, die mit uns gemeinsam das 11. Mandanten-Eventle zu einem wundervollen Ereignis werden ließen.
Es war wieder einmal schön mit Ihnen gemeinsam zu staunen und zu lachen, kulinarische Köstlichkeiten zu genießen und den Abend bei angenehmen Gesprächen stimmungsvoll ausklingen zu lassen.
Wir freuen uns bereits auf das nächste gemeinsame Ereignis mit Ihnen.
Video des Mandanten-Eventles 2019 ansehen
Bilder des Mandanten-Eventles 2019 ansehen

 

Studie: Steuerberater sind wichtige Impulsgeber für die Digitalisierung im Handwerk

Mai 2019. Eine aktuelle Studie belegt, dass Handwerksbetriebe, die mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, zu 70 Prozent moderne digitale Lösungen nutzen. Betriebe ohne regelmäßige Zusammenarbeit mit einem Steuerberater sind digital deutlich schwächer aufgestellt. Moderne Technik ergänzt Ihre traditionelle Arbeit. Nutzen Sie uns als Impulsgeber für Ihre Digitalisierung. Wir bieten unseren Mandaten wertvolle Anregungen zur Digitalisierung im kaufmännischen Bereich. Treten Sie mit uns gerne in Kontakt und nutzen Sie das Potenzial gegenüber Ihren Mitstreitern. Hier können Sie die Studie ansehen.

 

Von FOCUS-Money wiederholt zum „TOP-Steuerberater 2019“ ausgezeichnet

Mai 2019. Wir sind glücklich und dankbar, dass unsere Kanzlei von FOCUS-Money zum wiederholten (8.) mal in Folge als TOP-Steuerberater ausgezeichnet wurde. Damit schließt sich FOCUS-Money dem renommierten Handelsblatt in seiner Beurteilung an. Es macht uns stolz, denn es zeigt die kontinuierlich hohe Qualität unserer Leistungen. Der Dank gilt insbesondere unseren Mitarbeitern, die mit viel Engagement und Herzblut täglich diesen Anspruch erfüllen, und unseren Mandanten, die uns diese Leistung erst ermöglichen.

 

Von Handelsblatt zu den „Besten Steuerberatern 2019“ ausgezeichnet

April 2019. Nachdem die Kanzlei Wangler bereits von Focus Money prämiert wurde, gibt es jetzt eine weitere nationale Auszeichnung. Stolz verkünden wir, dass wir vom Handelsblatt erneut zu den „Besten Steuerberatern 2019“ gekürt wurden. Wir bedanken uns herzlich bei unseren Mandanten und unserem gesamten Team an leidenschaftlich engagierten Mitarbeitern.
Einen ausführlichen Artikel finden Sie in der Printausgabe vom 11.04.2019 des Magazins.
Hier können Sie den Online-Artikel lesen.

 

Regionale Alternative zu Google Maps: Hochwertige Kartendaten für Unternehmen

April 2019. Ab sofort ermöglicht das Geoportal Baden-Württemberg den einfachen Zugriff auf hochwertige Kartendaten des Landes und der Kommunen. Die verfügbaren Karten können in den eigenen Webauftritt eingefügt werden. Zudem bietet das Geoportal nützliche Daten für Unternehmen. Hier finden Sie unsere Kanzlei.

 

Mehr Sicherheit für Ihre Daten

April 2019. Sind Ihre Daten sicher? Falls Sie sich nicht sicher sind, haben wir jetzt einen wichtigen Tipp für Sie! Im Internet werden heutzutage immer mehr gestohlene E-Mail-Adressen, Passwörter und Logins gehandelt. Selbst das regelmäßige Ändern des Passworts wird von Experten skeptisch gesehen. Doch was tun? Über das Hasso-Plattner-Institut können Sie jetzt Ihre E-Mail-Adresse prüfen, ob diese kompromittiert ist. Sollte das so sein, sollten Sie Ihr Passwort ändern. Einen ausführlichen Artikel über Datendiebstahl und den empfohlenen Umgang mit Passwörtern finden Sie hier.

 

Innovation und Gründergeist an unserem Standort Karlsruhe

März 2019. Unser Standort Karlsruhe ist seit Langem auch über die Stadtgrenzen hinaus kein Geheimtipp mehr. Immer wieder gibt es tolle Entwicklungen in unserer Stadt. Wir beraten unsere Mandanten in völlig unterschiedlichen Phasen. Vom Weltmarktführer über Neugründungen. Erst vor kurzem berichteten wir auf unserer Facebook-Seite über den ersten studentischen Venture Capital Fonds für Gründer aus dem universitären Umfeld. In diesem Artikel wird erklärt, weshalb Karlsruhe ein hervorragender Gründerstandort ist. Und das sogar mit geschichtlichem Hintergrund!

 

Abrechnung des Privatanteils bei Ihren Geschäftsreisen

März 2019. Wenn Sie bei der Abrechnung des Privatanteils bei Ihren Geschäftsreisen nicht korrekt vorgehen, riskieren Sie Probleme mit dem Finanzamt. Erst vor kurzem wurde hier steuerrechtlich nachjustiert. Unternehmer können seither auch für Geschäftsreisen mit Privatanteil Kosten anteilig steuermindernd geltend machen. Geschäftsreisen von Mitarbeitern sind ebenfalls gesondert zu betrachten. Wichtig ist, dass Sie oder Ihre Mitarbeiter während Geschäftsreisen Vorgänge und betriebliche Aktivitäten sorgfältig dokumentieren. Wir beraten Sie welche Nachweise erbracht werden müssen und wie Sie während Ihrer Geschäftsreise am besten vorgehen. Hier finden Sie einen Beitrag zum Thema.

 

Gekonntes Liquiditätsmanagement stärkt die Finanzkraft

Februar 2019. Finanzielle Handlungsfähigkeit ist die Grundlage für Ihre Geschäfte. Ihr Liquiditätsmanagement muss deshalb fortlaufend sicherstellen, dass zu jedem Zeitpunkt finanzielle Mittel verfügbar sind und diese nicht verschwendet werden. Aus einer exakten Liquiditätsprognose können Sie effektive Maßnahmen ableiten. Wir empfehlen: Nutzen Sie dieses Potenzial! Mit unserer Expertise und dem Einsatz innovativer Tools unterstützen wir Sie gerne ohne komplizierte Berechnungen, zeitnah und verständlich. Hier finden Sie einen ausführlichen Artikel zum Thema.

 

Steuerfachkraft

Dezember 2018. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Steuerfachkraft (m/w/d).
Die vollständige Stellenanzeige finden Sie hier: Karriere

 

Neues Erklärvideo:
Kassenkauf: 4 Fragen, die Sie vor dem Kassenkauf klären sollten

November 2018. Elektronische Kassen, Waagen, Taxameter und Wegstreckenzähler müssen spätestens seit 2017 jeden Vorgang einzeln aufzeichnen können. 2020 kommen durch das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ weitere technische Anforderungen dazu. Wenn Sie eine Kasse kaufen, soll die natürlich nicht nur den aktuellen Vorschriften genügen, sondern auch nach 2020 noch nutzbar sein.
Worauf Sie beim Kassenkauf achten müssen, erklärt das Video „Kassenkauf: 4 Fragen, die Sie vor dem Kassenkauf klären sollten“. Auf vier Fragen kommt es dabei an. Schauen Sie sich das Video hier an: Video-Tipps

 

Morison KSi Asia Pacific Newsletter

November 2018. Hier finden Sie die erste Ausgabe des Morison KSi Asia Pacific Newsletter.
Wir empfehlen den Artikel „Surviving those ‚curveball‘ questions“ auf Seite 17.

 

IT-Systemadministrator gesucht

November 2018. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n) IT-Systemadministrator (m/w/d).
Die vollständige Stellenanzeige finden Sie hier: Karriere

 

MorisonKSi in San Francisco

Oktober 2018. Vom 21. bis 24. Oktober trafen sich die Mitglieder des Morison KSi Verbundes zum brancheninternen Networking und Wissensaustausch in San Francisco.
Holger Fessler und Bernhard Wangler nahmen an diesem großartigen Event unseres internationalen Netzwerkes teil und tauschten Erfahrungen mit Kollegen aus allen Kontinenten aus.
Die offizielle Pressemitteilung zum Event finden Sie hier: https://www.morisonksi.com/news/story/329

 

Jagd auf Airbnb-Vermieter

August 2018. Die deutschen Finanzbehörden haben bei der irischen Steuerbehörde ein Auskunftsersuchen gestellt, um die Namen der deutschen Airbnb-Vermieter zu erfahren. Diese Daten werden laut Pressemitteilung auch in Kürze dem deutschen Fiskus zur Verfügung gestellt. Sollten die Einkünfte aus dieser Vermietung bisher nicht ordnungsgemäß in der Steuererklärung angegeben worden sein, droht die Entdeckung. Unseres Erachtens besteht dringender Handlungsbedarf, um eine eventuelle Strafanzeige noch zu vermeiden. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an: Kontakt.

 

Global Tax Insight

Juli 2018. Druckfrisch können Sie hier den neuesten Newsletter „Global Tax Insights“ unseres internationalen Netzwerks Morison KSi kostenlos herunterladen.
Der Newsletter erscheint quartalsweise und behandelt aktuelle internationale Steuerfälle aber auch Änderungen einzelner Länder, die Auswirkungen auf international tätige Mandanten haben.

 

Steuerberater gesucht

Juni 2018. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n) Steuerberater/Steuerberateranwärter (m/w).
Die vollständige Stellenanzeige finden Sie hier: Karriere

 

Neues Erklärvideo auf unserer Webseite
Vermietung an Angehörige: So erkennt das Finanzamt günstige Gestaltungen an

Juni 2018. Sie haben eine Immobilie als Geldanlage, die Sie vermieten? Dann können Sie durch die Vermietung an Angehörige mehrere Vorteile nutzen: Sie haben einen Mieter, dem Sie vertrauen können und Ihr Angehöriger kann von einer günstigen Miete profitieren. Nicht zuletzt können Sie auch Steuern sparen.
Das funktioniert sowohl bei der Vermietung von Wohnraum als auch von Geschäftsräumen. Beispiele dafür sehen Sie in unserem neuen Video Vermietung an Angehörige: So erkennt das Finanzamt günstige Gestaltungen an.
Für die Steuervorteile muss das Mietverhältnis allerdings so gestaltet sein, wie es unter fremden üblich ist. Dabei geht es um die Höhe der Miete, aber auch weitere Punkte. Im Video werden die zentralen Voraussetzungen erläutert.
Schauen Sie sich das Video auf unserer Webseite an: Video-Tipps.

 

Assistent(in) / Sekretär(in) gesucht

Juni 2018. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n) Assistent(in) / Sekretär(in).
Die vollständige Stellenanzeige finden Sie hier: Karriere

 

Steuerfachkraft gesucht

April 2018. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Steuerfachkraft (m/w) für Steuerrecht und Family Office.
Die vollständige Stellenanzeige finden Sie hier: Karriere

 

Top Steuerberater 2018

April 2018. Die Kanzlei Wangler zählt erneut zu den besten Steuerberatern Deutschlands. Das ist das Ergebnis einer Umfrage unter rund 10.000 Steuerberatern. Die Zeitschrift FOCUS-MONEY initiierte den Test gemeinsam mit Projektleiter Ulf Hausmann und Betriebsprüfern und veröffentlichte die Ergebnisse der Untersuchung in ihrer Ausgabe 17/2018.

Gefordert waren unter anderem Angaben zu Qualifikation, Spezialisierung, Erfolg und insbesondere fachlichem Know-how. Wir sind sehr stolz, dass unsere Kanzlei erneut in diese Liste der besten Steuerberater Deutschlands aufgenommen wurde. Sie finden uns in der Ausgabe 17/2018 von FOCUS-MONEY regional geordnet in der Kategorie „Große Kanzleien“, oder Sie können den Beitrag „Beratung erster Klasse“ hier herunterladen.

 

Deutschlands beste Steuerberater 2018 – Wir sind dabei!

März 2018. Im Auftrag des Handelsblatts hat das Hamburger Marktforschungsunternehmen S.W.I. Finance Deutschlands Top-Steuerberater 2018 ermittelt. Rund 3700 Sozietäten beteiligten sich an der Studie, 592 davon schafften es in die Bestenliste. Mehr als 23.000 Steuerberater hatten eine Einladung zur Teilnahme erhalten.
 
Hier finden sie den Test: Das sind Deutschlands beste Steuerberater

 

Automatisierung der vorbereitenden Buchhaltung durch Künstliche Intelligenz

Februar 2018. Ab sofort sind wir CANDIS Partner-Kanzlei.
CANDIS automatisiert Ihre vorbereitende Buchhaltung. Sie verknüpfen Bankkonten, Kreditkarten und PayPal-Konten, leiten Dokumente an CANDIS weiter und profitieren ohne umständliches Setup von Echtzeit-Übersichten zu offenen Verbindlichkeiten und fehlenden Belegen. Mit wenigen Klicks können Sie Rechnungen freigeben und bezahlen. Am Ende stehen uns die Daten zur finalen Buchhaltung zur Verfügung. CANDIS wurde von Mandanten für Mandanten entwickelt, um Buchhaltungsprozesse in Unternehmen zu verbessern und die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater zu erleichtern.
 
Weitere Informationen zu CANDIS finden Sie hier: CANDIS oder in der Mandanten-Broschüre

 

Steuerfachkraft (m/w) gesucht

Februar 2018. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Steuerfachkraft (m/w) in Vollzeitanstellung.
Die vollständige Stellenanzeige finden Sie hier: Karriere

 

Neues Erklärvideo auf unserer Webseite:
Doppelte Haushaltsführung: So machen Sie Kosten für einen zweiten Wohnsitz steuerlich geltend

Januar 2018. Sie haben eine Zweitwohnung am Arbeitsort? Dann können Sie wahrscheinlich Kosten für eine sogenannte Doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Dadurch winkt oft eine hohe Steuererstattung. Das Finanzamt berücksichtigt neben den Kosten für die Zweitwohnung noch weitere, u.a. für Familienheimfahrten, für den Umzug und für die ersten drei Monate sogar Verpflegungskosten. Das sind schnell mehrere tausend Euro pro Jahr.
Allerdings müssen Sie einige Voraussetzungen für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung erfüllen. Insbesondere muss Ihr Lebensmittelpunkt weiterhin am ersten Wohnort liegen.
Achten Sie darauf, rechtzeitig entsprechende Nachweise für entstandene Kosten und dafür, dass eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, zu sammeln. Dabei hilft Ihnen unser neues Video „Doppelte Haushaltsführung: So machen Sie Kosten für einen zweiten Wohnsitz steuerlich geltend“. Schauen Sie sich das Video auf unserer Webseite an: Video-Tipps

 

Global Tax Insight

Dezember 2017. MorisonKSi hat die Ausgabe Q3/Q4 seines Steuernewsletters Tax Insights veröffentlicht. Sie können den Newsletter hier herunterladen: Global Tax Insights (Englisch).

 

Freiberufler: Steuern sparen durch Betriebsausgaben

Dezember 2017. Es ist mal wieder so weit. Das Jahr neigt sich dem Ende zu und da stellt sich oft die Frage:
„Soll ich noch schnell etwas kaufen, um Steuern zu sparen?“
Ausgaben für sein Unternehmen darf man steuerlich geltend machen – das ist klar. Aber ist es wirklich sinnvoll, den Gewinn durch Ausgaben zu drücken?
Was zum Jahresende wirklich sinnvoll ist zu investieren und was nicht, erfahren Sie hier: Steuern sparen durch Betriebsausgaben

 

Assistent(in)/Sekretär(in) gesucht

November 2017. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine menschlich und fachlich überzeugende Vollzeitkraft als Assistent(in)/Sekretär(in):

Sie unterstützen mit Ihrer effizienten und exakten Arbeitsweise ein Beraterteam! Sie erledigen selbständig administrative Aufgaben. Die zahlreichen in- und externen Kontakte setzen Kommunikationsgewandtheit und eine mandantenorientierte Einstellung voraus.
Erforderlich ist Berufserfahrung im Sekretariat sowie ein sicherer Umgang mit allen gängigen Microsoft-Office-Produkten, DATEV-Kenntnisse sind von Vorteil. Zudem sind Sie engagiert, effizient, verantwortungsbewusst und stilsicher in der deutschen Sprache. Haben Sie außerdem gepflegte Umgangsformen, ein Faible für Planung und Organisation und verfügen über eine freundliche Wesensart, dann passen Sie bestens in unser Team.
Wir bieten Ihnen einen schönen Arbeitsplatz, moderne Informationssysteme, leistungsgerechte Bezahlung und noch einiges mehr.

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Neues Erklärvideo auf unserer Webseite:
„Die neue Kassen-Nachschau – Das sind Ihre Rechte und Pflichten“

Oktober 2017. Vor allem für elektronische Kassen hat der Gesetzgeber die Anforderungen deutlich verschärft. Insbesondere die Aufzeichnung jedes einzelnen Geschäftsvorfalls und die Speicherung in einer nachträglich unveränderlichen und für das Finanzamt lesbaren Form müssen spätestens seit Anfang dieses Jahres gewährleistet sein. Aber auch bei Kassen ohne Elektronik muss in der Regel jeder Vorfall aufgezeichnet werden.

Um Kassenführung und Aufzeichnungen noch besser kontrollieren zu können, bekommen die Prüfer des Finanzamts ab 2018 zusätzliche Rechte. Die sogenannte Kassen-Nachschau erlaubt dann kurzfristige, unangekündigte Kontrollen in Ihren Geschäftsräumen. Sie müssen also jederzeit damit rechnen, dass ein Prüfer bei ihnen auftaucht – unabhängig davon ob Sie eine elektronische oder manuelle Kasse haben.

Gut, wenn Sie darauf vorbereitet sind und wissen, welche Unterlagen bzw. Daten der Prüfer von Ihnen verlangen darf und wo die Grenzen sind. Das Video „Die neue Kassen-Nachschau – Das sind Ihre Rechte und Pflichten“ gibt Ihnen dafür einen Überblick. Schauen Sie sich das Video auf unserer Webseite an: Video-Tipps

Wichtig ist natürlich auch, dass Ihr (elektronisches) Kassensystem die aktuellen rechtlichen Anforderungen erfüllt und Ihre Kassenaufzeichnungen einwandfrei sind. Das sollten Sie jetzt intensiv prüfen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

 

NEU: Merkblätter

Oktober 2017. Ab sofort stellen wir auf unserer Homepage zahlreiche Merkblätter zu unterschiedlichen Themen zum Download bereit. Sie finden diese unter Service – Merkblätter.

 

Neues Erklärvideo auf unserer Webseite:
Scheinselbstständigkeit: Die Kriterien und die finanziellen Konsequenzen

September 2017. Scheinselbstständigkeit – für Selbstständige ohne Angestellte, die auch noch überwiegend für einen Auftraggeber arbeiten, eine ständige Bedrohung. Noch viel mehr für die Auftraggeber, denn sie laufen Gefahr, Sozialabgaben nachzahlen zu müssen – oft über mehrere Jahre!
Das Video „Scheinselbstständigkeit: Die Kriterien und die finanziellen Konsequenzen“ zeigt Ihnen, welche Kriterien die Sozialversicherungen für eine Scheinselbstständigkeit ansetzen. Das Video können Sie ab sofort auf unserer Webseite abrufen: Video-Tipps
Gerne beraten wir Sie dazu auch individuell und beantragen mit Ihnen ggf. eine Statusfeststellung, mit der Sie eine gesicherte Beurteilung der Sozialversicherung bekommen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

 

Neues Erklärvideo auf unserer Webseite:
Geschenke an Mitarbeiter und Geschäftspartner: So sichern Sie den Steuerabzug

August 2017. Wenn Sie Geschäftspartner beschenken, müssten diese den Wert der Geschenke eigentlich versteuern. Um das zu verhindern, können Sie als Schenker eine Pauschalsteuer in Höhe von 30 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer übernehmen. Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass dies dann als „Steuergeschenk“ ebenfalls zum Wert der Zuwendung gehört.

Achtung: Diese Neuregelung kann zur Steuerfalle werden. Denn Geschenke an Geschäftspartner dürfen Sie nur bis zu einem Wert von 35 Euro pro Jahr und Beschenktem als Betriebsausgaben geltend machen. Da Sie dabei neben dem eigentlichen Geschenk jetzt aber auch noch die Steuer berücksichtigen müssen, sinkt die Grenze effektiv auf 26,16 Euro! Wird die Wertgrenze überschritten, entfällt der Betriebsausgabenabzug komplett.

Informieren Sie sich mit unserem aktuellen Video Geschenke an Mitarbeiter und Geschäftspartner: So sichern Sie den Steuerabzug, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um den Betriebsausgabenabzug für Geschenke zu erhalten: Video-Tipps

 

Neues Erklärvideo auf unserer Webseite:
Was das Finanzamt über Sie weiß

Juni 2017. Wie jeder Steuerpflichtige in Deutschland haben auch Sie eine persönliche Steuer ID. Damit kann das Finanzamt zahlreiche Informationen direkt Ihnen zuordnen. Die Daten bekommt das Finanzamt aus Ihren Steuererklärungen, aber auch aus vielen weiteren Quellen. Von Krankenversicherungen, Banken, der Arbeitsagentur und anderen. Mit elektronischen Auswertungen fahnden die Beamten nach Ungereimtheiten und können gezielt nach Steuerquellen suchen.

Nicht immer sind die Daten vollständig und korrekt. Deshalb sollten die beim Finanzamt gespeicherten Daten kritisch geprüft und falsche Daten korrigieren werden. Das Video „Was das Finanzamt über Sie weiß“ zeigt, woher das Finanzamt Daten bekommt, wie man sie prüft, und wie sie korrigiert werden. Schauen Sie das Video hier an:

Video-Tipps

Überlassen Sie es nicht dem Zufall, welche Informationen das Finanzamt über Sie bekommt. Wir erstellen für Sie Steuererklärungen mit höchster Sorgfalt und sorgen dafür, dass falsche Daten des Finanzamts korrigiert werden.

 

Neues Erklärvideo auf unserer Webseite:
Rechnungen: Diese Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben

Mai 2017. Rechnungen sind zentrale Belege für den Fiskus. Vor allem, wenn Sie umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer sind. Denn mit Rechnungen belegen Sie Ihre gezahlte Umsatzsteuer – die sogenannte Vorsteuer – und lassen sie sich erstatten. Das Finanzamt akzeptiert dafür aber nur Rechnungen, die alle vorgeschriebenen Angaben enthalten. In unserem Video „Rechnungen: Diese Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben“ wird detailliert erklärt, welche Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug erfüllt sein müssen. Schauen Sie sich das Video hier an: Video-Tipps

Wichtig zu wissen: Die Anforderungen an Rechnungen haben sich durch das gerade verabschiedete „Zweite Bürokratieentlastungsgesetzes“ geändert. Die Grenze für sogenannte Kleinbetragsrechnungen wurde von 150 € auf 250 € angehoben. Bei Kleinbetragsrechnungen sind weniger Angaben erforderlich als bei Rechnungen über höhere Beträge. Es genügen einfache Quittungen. Sie sparen also Aufwand beim Ausstellen bzw. bei der Kontrolle erhaltener Kleinbetragsrechnungen.

 

Morison KSi Konferenz in Athen

Mai 2017. Vom 04. – 06. Mai fand die jährliche Europakonferenz von Morison KSi in Athen statt.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung.

 

Top Steuerberater 2017

April 2017. Die Kanzlei Wangler zählt erneut zu den besten Steuerberatern Deutschlands. Das ist das Ergebnis einer Umfrage unter rund 10.000 Steuerberatern. Die Zeitschrift FOCUS-MONEY initiierte den Test gemeinsam mit Projektleiter Ulf Hausmann und Betriebsprüfern und veröffentlichte die Ergebnisse der Untersuchung in ihrer Ausgabe 18/2017.

Gefordert waren unter anderem Angaben zu Qualifikation, Spezialisierung, Erfolg und insbesondere fachlichem Know-how. Wir sind sehr stolz, dass unsere Kanzlei erneut in diese Liste der besten Steuerberater Deutschlands aufgenommen wurde. Sie finden uns in der Ausgabe 18/2017 von FOCUS-MONEY regional geordnet in der Kategorie „Große Kanzleien“, oder Sie können den Beitrag „Berater statt Roboter“ hier herunterladen.

 

Morison KSi hat ein Unternehmensvideo veröffentlicht!

März 2017. Sie finden das Video auf unserer Homepage im Bereich Kanzlei -> Mitgliedschaften -> Morison
oder direkt hier: https://vimeo.com/209929503

 

Neues Erklärvideo auf unserer Webseite:
Künstlersozialabgabe: Diese Abgabe muss fast jeder Selbstständige zahlen

Februar 2017. Bei der Künstlersozialabgabe wird fälschlicherweise oft angenommen, dass nur Verlage, Fernseh- und Radiosender und ähnliche sie zahlen müssen. Aber tatsächlich muss fast jeder Selbstständige Künstlersozialabgabe zahlen, der Leistungen von Künstlern oder Journalisten etc. einkauft. Seit einiger Zeit wird im Rahmen der regelmäßigen Sozialversicherungsprüfung intensiv unter die Lupe genommen, ob Aufzeichnungs- und Abgabepflichten erfüllt werden. Wenn nicht, drohen Nachzahlungen und sogar Bußgelder.
Schon ein Auftrag im Jahr an einen Kunstschaffenden kann genügen, damit Sie bzw. Ihr Unternehmen abgabepflichtig werden. Kunstschaffende sind z.B. auch Webdesigner, Texter, Grafiker, Fotografen oder DJs. Haben Sie 2016 mehr als 450 Euro für künstlerische oder publizistische Leistungen ausgegeben, sollten Sie jetzt mit uns prüfen, ob Sie eine Meldung an die Künstlersozialkasse senden und die Abgabe zahlen müssen. Denn das müssen Abgabepflichtige unaufgefordert bis zum 31.3. erledigt haben!
In unserem neuen Video „Künstlersozialabgabe: Diese Abgabe muss fast jeder Selbstständige zahlen“, erfahren Sie
• nach welchen Kriterien beurteilt wird, ob Sie abgabepflichtig sind und
• wie Sie alle Pflichten rund um die Künstlersozialabgabe erfüllen,
• aber auch, welche Befreiungsmöglichkeiten Sie nutzen können.
Schauen Sie sich das Video auf unserer Webseite an: Video-Tipps.

 

Flyer

Februar 2017. Unseren neuen Flyer gibt es jetzt auch als
Online-Version: Flyer Online
und als PDF: Flyer PDF.

 

Morison KSi Auszeichnungen

Januar 2017. Die Mitglieder von Morison KSi erhielten auch im vergangenen Jahr wieder viele Auszeichnungen. Eine Liste der wichtigsten können Sie hier ansehen: Member Awards and Appointments. Auf Seite 2 sind wir auch enthalten.

 
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