Stellenausschreibung: Steuerberater (m/w/d) in unserer Kanzlei Wangler
Juni 2022. Wir sind eine der führenden mittelständischen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien mit Sitz in Karlsruhe.
Unsere Kanzlei Wangler bietet Ihnen ein angenehmes und hochmodernes Arbeitsumfeld in einem Team von 40 Mitarbeitenden in stilvollen Altbau-Räumlichkeiten in der Südweststadt in Karlsruhe.
Das leidenschaftliche Engagement, die Fähigkeit jedes Einzelnen und die gegenseitige Hilfsbereitschaft unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prägen unsere Kanzlei Wangler.
Verstärken Sie uns mit Ihren Fähigkeiten und werden Sie Teil unseres Teams.
Wir suchen eine/n Steuerberater/in (m/w/d).
📄 Hier können Sie die Stellenausschreibung mit allen Informationen als PDF ansehen und downloaden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Download: Tax News für den Juni 2022
Juni 2021. Die Tax News für den Juni 2022 mit vielen aktuellen Steuertipps stehen für Sie ab jetzt zum Download bereit. 📄✅
In diesem Monat weisen wir Sie auf folgende wichtige Aspekte hin:
✅Erfreuliche Nachrichten kommen vom Bundesfinanzhof. Danach sind nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern.
✅ Nach § 8b Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bleiben Bezüge (insbesondere Gewinnausschüttungen), die eine Kapitalgesellschaft aus Beteiligungen an einer anderen Kapitalgesellschaft erzielt, bei der Ermittlung des Einkommens grundsätzlich außer Ansatz. Nach § 8b Abs. 4 KStG sind Gewinnausschüttungen aber nur dann körperschaftsteuerfrei, wenn die Beteiligung zu Beginn des Jahres mindestens 10 % betragen hat. Diese Regelung bzw. die Rückbeziehungsfiktion (der Erwerb einer Beteiligung von mindestens 10 % gilt als zu Beginn des Kalenderjahrs erfolgt) führt immer wieder zu Diskussionen. Aktuell ist auf zwei anhängige Verfahren vor dem Bundesfinanzhof hinzuweisen.
✅ Selbstständige Tagesmütter und -väter dürfen für jedes Kind, das sie betreuen, entweder die tatsächlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Betreuung als Betriebsausgaben abziehen oder es wird eine Betriebsausgabenpauschale je Kind im Monat abgezogen. Der Abzug der Betriebsausgabenpauschale kann auch bei eingeschränkter Betreuung wegen der Coronapandemie beansprucht werden.
✅ Für energetische Maßnahmen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude ist eine Steuerermäßigung möglich. Ab 2021 können auch Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes isoliert vorgenommen und gefördert werden. Darauf hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein hingewiesen.
✅ Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem Unternehmen unterstützt werden sollen, die von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffen sind.
✅ Unter gewissen Voraussetzungen kann Betriebsvermögen bei der Erbschaftbzw. Schenkungsteuer steuerbegünstigt übertragen werden. In der Folge müssen dann bestimmte Lohnsummen (oder vereinfacht: Arbeitsplätze) erhalten bleiben. Wird gegen die Lohnsummenregelung verstoßen, muss der ursprünglich begünstigte Erwerb (anteilig) nachversteuert werden. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich nun auf Billigkeitsmaßnahmen verständigt, sofern die Mindestlohnsumme ausschließlich coronabedingt unterschritten wurde.
✅ Das Finanzgericht Niedersachsen hält die Abgeltungsteuer für verfassungswidrig und hat sie dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.
✅ Die in § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) geregelte Steuerfreiheit von Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschlägen verlangt keine konkret (individuell) belastende Tätigkeit des Arbeitnehmers. Demzufolge beurteilte der Bundesfinanzhof die Fahrten von Profisportlern im Mannschaftsbus zu Auswärtsspielen als begünstigte Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit.
✅ Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Müllentsorgungs- und Abwassergebühren nicht unter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen fallen. Letztlich entscheiden muss aber der Bundesfinanzhof, da die Revision eingelegt wurde.
✅ Nach Angaben des Finanzministeriums Thüringen haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in der privaten Wohnung nicht zu einkommensteuerlich relevanten Einkünften führt.
📄 Hier können Sie die aktuelle Ausgabe der Tax News downloaden.
➡️ Alle Tax News auf einen Blick finden Sie hier.
Fristverlängerungen: Steuererklärungen 2020 bis 2024
Mai 2022. Nach dem Einsatz der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) folgte der Deutsche Bundestag dem Votum des Finanzausschusses und verlängert die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen in beratenen Fällen für die Jahre 2020 bis 2024.
Die Fristverlängerungen wurden im Zuge des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes auf den Weg gebracht.
Für beratene Steuerpflichtige sind ab jetzt folgende Fristen verpflichtend:
▪️ Steuererklärung 2020: 31. August 2022
▪️ Steuererklärung 2021: 31. August 2023
▪️ Steuererklärung 2022: 31. Juli 2024
▪️ Steuererklärung 2023: 31. Mai 2025
▪️ Steuererklärung 2024: 30. April 2026
📄 Den ausführlichen „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz)“ können Sie hier als PDF ansehen und laden.
Erleichterter Zugang zu Kurzarbeit verlängert
März 2022. Am 11. März wurde die Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld durch das „Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen“ beschlossen.
Wir haben für Sie die wichtigsten Eckpunkte der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes kompakt zusammengefasst. 📋✅
◽ Der Hintergrund der Verlängerung:
Unternehmen sollen angesichts der schwer abschätzbaren Entwicklung der Pandemie auch weiterhin Planungssicherheit haben.
Die Sonderregeln wären Ende März 2022 ausgelaufen. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde jetzt bis Ende Juni 2022 verlängert.
◽ Der Rahmen:
Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind.
Folgende Regelungen gelten bis Ende Juni 2022:
▪️ Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben herabgesetzt.
▪️ Auf den Aufbau von Minusstunden wird verzichtet.
▪️ Einkommen aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
▪️ Ab dem vierten beziehungsweise siebten Bezugsmonat gelten erhöhte Leistungssätze.
Maximale Bezugsdauer und Sozialversicherungsbeiträge:
▪️ Die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird befristet bis zum 30. Juni 2022 von 24 auf 28 Monate verlängert.
▪️ Den Arbeitgebern werden die Sozialversicherungsbeiträge nach dem 31. März 2022 weiter zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird.
💡 Wichtig: Leiharbeitnehmer erhalten künftig (ab 31.03.2022) kein Kurzarbeitergeld mehr.
◽ Die Höhe des Kurzarbeitergeldes:
Arbeitnehmer*innen, die von einem Arbeitsausfall mit Entgeltausfall von mindestens 50 Prozent betroffen sind, erhalten stufenweise
▪️vom 1. bis 3. Monat 60% (67% für Eltern),
▪️vom 4. bis 6. Monat 70% (77% für Eltern) und
▪️ab dem 7. Monat 80% (87% für Eltern)
des Lohnausfalls bzw. des entfallenen Nettogehalts.
📄 Die offizielle Pressemitteilung zur Verlängerung der Sonderregelungen finden Sie auf dieser Seite.
🖥️ Detaillierte Informationen zur Erleichterung beim Kurzarbeitergeld finden Sie auf dieser Seite.
Wir informieren Sie über neue Entwicklungen rund um das Thema „Corona-Hilfen“ auf unseren Profilen oder auf unserer Website.
Anpassung des Mindestlohns
März 2022. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass der der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Oktober 2022 auf 12 Euro angehoben wird.
Die Entgeltgrenze für Minijobs wird ebenfalls auf 520 Euro erhöht und dynamisch ausgestaltet, so dass künftig eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn ermöglicht wird.
Zugleich werden Maßnahmen zur Förderung der Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung getroffen.
Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich wird von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben.
Der Übergang aus einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird geglättet. Dadurch sollen Anreize geschaffen werden, um über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein.
Der Arbeitgeberbeitrag wird oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze (Einkommenshöhe, unterhalb deren keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden) zunächst auf die für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträge in Höhe von 28 Prozent angeglichen und gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen.
🖥️ Die offizielle Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können Sie hier lesen.
Steuertipp: Musizierender DJ ist nicht gewerblich tätig
März 2022. Mit dem zweiten Öffnungsschritt der Corona-Regelungen sind ab heute deutschlandweit wieder die Diskotheken und Clubs unter Einhaltung der 2G-Plus Regel geöffnet.
In diesem Kontext gibt es auch eine wichtige steuerrechtliche Entscheidung.
Das Finanzgericht Düsseldorf entschied, dass ein Discjockey (DJ) als Künstler einzustufen ist.
Damit erzielt er Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und muss keine Gewerbesteuer zahlen. Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbeordnung und somit auch nicht der Gewerbesteuer.
ℹ️ Die Grundlage der Entscheidung:
Ein moderner DJ erzeugt durch die Kombination von Songs, Samples, Beats und Effekten ein neues Klangerlebnis. Für die Einordnung als Künstler ist es hierbei irrelevant, auf welcher Art von Veranstaltung der DJ auftritt.
Entscheidend ist, dass er ähnlich wie eine Live-Band mithilfe von „Instrumenten“ Tanzmusik unterschiedlicher Genres aufführt.
📄 Das Urteil vom 12.08.2021 können Sie hier nachlesen.
📄 Diesen und weitere wichtige Steuertipps finden Sie übrigens auch in der aktuellen Ausgabe unserer Tax News.
🖥️ Mehr Informationen zu den bundesweiten Öffnungsschritten der Corona-Regelungen finden Sie auf dieser Seite.
TV-Beitrag: Kanzlei Wangler Drehort für ZDF-Sendung „37 Grad“
Februar 2022. Unsere Kanzlei Wangler war der Drehort zur aktuellen Sendung „37 Grad“ von ZDF, die am vergangenen Dienstag ausgestrahlt wurde.
Der Dreh hatte einen sehr ernsten Hintergrund und macht auf ein wichtiges Thema aufmerksam. Nach Auswertungen des Statistischen Bundesamtes waren 2019 61.000 Menschen in Deutschland ohne Krankenversicherung. Um zurück in den normalen Versicherungsschutz zu gelangen, müssen die Betroffenen die vollen Beiträge der vergangenen Jahre nachzahlen. Eine fatale Spirale aus Schulden, Strafzinsen und Versäumniszuschlägen entsteht.
Im vergangenen Jahr stellten wir Herrn Wittenborn als Auszubildenden zum Fachinformatiker in unserer Kanzlei ein. Seitdem unterstützt uns Herr Wittenborn tatkräftig im Support und in der Sicherung unserer IT-Infrastruktur.
Durch eine schwere Erkrankung und den Verlust seiner Arbeitsstelle war er zuvor selbst in diese Spirale geraten.
Als wir von seinem Schicksal erfuhren, sahen wir es als unsere Pflicht an Herrn Wittenborn zu helfen.
Unsere Kanzlei, vertreten durch Herrn Fessler, vermittelte zwischen Herrn Wittenborn und der Versicherung und handelte eine beidseitig sehr gute Lösung aus.
Wir freuen uns sehr, da die von Herr Fessler erzielte Lösung Herrn Wittenborn zukünftig medizinische Sicherheit und eine neue Perspektive bietet.
📺 Die Sendung „37 Grad“ von ZDF vom 22.02.2022 können Sie hier ansehen.
Download: Tax News für den März 2022
Februar 2022. Die Tax News für den März 2022 mit vielen aktuellen Steuertipps stehen für Sie ab jetzt zum Download bereit. 📄✅
In diesem Monat weisen wir Sie auf folgende wichtige Aspekte hin:
✅ Die von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65a Sozialgesetzbuch (SGB) V gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten kann eine die Sonderausgaben mindernde Beitragserstattung darstellen. Eine erfreuliche Vereinfachung hat nun das Bundesfinanzministerium geschaffen.
✅ Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2022 veröffentlicht.
✅ In der Praxis ist die „Steuerfalle“ der anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz [EStG]) zu beachten. Denn Investitionen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung können, wenn sie 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen, nicht mehr im Jahr der Zahlung, sondern nur über die Gebäudeabschreibung (regelmäßig 50 Jahre) als Werbungskosten abgezogen werden. In diesem Zusammenhang ist auf ein wenig erfreuliches Urteil des Finanzgerichts Münster hinzuweisen, wonach Mieterabfindungen bei Entmietung wegen Renovierungsarbeiten einzubeziehen sind.
✅ Finanziert ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer seine Pensionszusage mittels Entgeltumwandlung, ist die Erdienbarkeit der Zusage kein Kriterium für die steuerliche Anerkennung. Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf somit nicht vor. Obwohl diese Entscheidung auf der Linie der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs liegt, hat das Finanzamt gegen die nicht zugelassene Revision Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
✅ Die Vermietung und der Verkauf von Grundstücken sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Doch die Möglichkeit der Option zur Steuerpflicht und der daran anknüpfende Vorsteuerabzug bieten Gestaltungsmöglichkeiten. Ändern sich die Verhältnisse und soll die beim Erwerb eines Grundstücks ausgeübte Option später widerrufen werden, war das bislang faktisch nicht möglich. Doch nun gibt es positive Nachrichten vom Bundesfinanzhof.
✅ Das Finanzgericht Düsseldorf hat jüngst (rechtskräftig) entschieden, dass ein moderner – mithilfe von Hard- und Software musizierender – Discjockey (DJ) als Künstler einzustufen ist. Damit erzielt er Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und muss keine Gewerbesteuer zahlen.
✅ Ein Gebäude wird nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es Eltern einem volljährigen Kind unentgeltlich überlassen, für das kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht. Damit gilt die Ausnahmeregelung, die ein privates Veräußerungsgeschäft vermeidet, nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen in diesen Fällen nicht.
✅ Unter gewissen Voraussetzungen sind Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Einkommensteuergesetz (EStG) abziehbar (in 2022 bis zu 9.984 EUR). Eine Voraussetzung ist die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers im Sinne des § 1602 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In diesem Zusammenhang musste nun das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entscheiden, wie hoch das eigene Vermögen des Unterhaltsempfängers sein darf.
📄 Diese und viele weitere ausführliche Informationen finden Sie in der aktuellen Ausgabe.
➡️ Alle Tax News auf einen Blick.
Corona-Krise: Verlängerung verfahrensrechtlicher Steuererleichterungen
Februar 2022. Durch die Corona-Pandemie entstehen weiterhin beträchtliche wirtschaftliche Schäden.
Zur Vermeidung unbilliger Härten werden jetzt vom Bundesministerium der Finanzen die verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen verlängert.
Wir haben für Sie die wichtigsten verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen kompakt zusammengetragen.
1. Stundung im vereinfachten Verfahren
▪️ Betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. März 2022 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zum 31. März 2022 fälligen Steuern stellen.
▪️ Die Stundungen werden längstens bis zum 30. Juni 2022 gewährt.
▪️ Es können über den 30. Juni 2022 hinaus Anschlussstundungen für die bis zum 31. März 2022 fälligen Steuern im Zusammenhang mit einer angemessenen, längstens bis zum 30. September 2022 dauernden Ratenzahlungsvereinbarung gewährt werden.
2. Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen (Vollstreckungsaufschub) im vereinfachten Verfahren
▪️ Bei Vollstreckungsschuldnerinnen und -schuldnern, die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, wird bis zum 30. Juni 2022 von Vollstreckungsmaßnahmen bei bis zum 31. März 2022 fällig gewordenen Steuern abgesehen.
▪️ Dem Finanzamt muss bis zum 31. März 2022 durch die Vollstreckungsschuldnerin oder den Vollstreckungsschuldner informiert werden.
▪️ Die im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2022 entstandenen Säumniszuschläge sollen in diesen Fällen grundsätzlich erlassen werden.
▪️ Bei Vereinbarung von Ratenzahlung ist in den Fällen eine Verlängerung des Vollstreckungsaufschubs für die bis zum 31. März 2022 fälligen Steuern längstens bis zum 30. September 2022 einschließlich des Erlasses der bis dahin insoweit entstandenen Säumniszuschläge möglich.
3. Anpassung von Vorauszahlungen im vereinfachten Verfahren
▪️ Bis zum 30. Juni 2022 können nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffene Steuerpflichtige unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 und 2022 stellen.
4. Stundung, Vollstreckungsaufschub und Anpassung von Vorauszahlungen in anderen Fällen
▪️ Für Anträge auf (Anschluss-)Stundung oder Vollstreckungsaufschub in weiteren Fällen gelten die allgemeinen Grundsätze und Nachweispflichten.
▪️ Dies gilt auch für Ratenzahlungsvereinbarungen über den 30. September 2022 hinaus.
📄 Ausführliche Informationen finden Sie im offiziellen Schreiben des BMF vom 31. Januar 2022.
Wir informieren Sie über neue Entwicklungen rund um das Thema „Corona-Hilfen“ auf unseren Profilen oder auf unserer Website.
Download: Checkliste für die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung 2021
Februar 2022. Um Ihnen die Zusammenstellung Ihrer Unterlagen für die Einkommensteuererklärung 2021 zu erleichtern, stellen wir Ihnen ab jetzt unsere aktuelle Einkommensteuercheckliste zum kostenfreien Download bereit.
Unsere Checkliste ist eine hilfreiche Grundlage:
✅ Sie bewahren den Überblick und sparen jede Menge Zeit bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen.
✅ Handeln Sie aktiv, statt zu reagieren. Die frühzeitige Vorbereitung Ihrer Steuererklärung ermöglicht Ihnen mehr Planungssicherheit und gleichzeitig mehr Flexibilität für steuersmarte Handlungen. So können Sie früher über Ihr Erstattungsguthaben verfügen und mögliche Nachzahlungen bereits frühzeitig einkalkulieren.
✅ Das Ausfüllen unserer Checkliste unterstützt zudem die Optimierung Ihrer Steuerstrategie und schafft mehr Effizienz in unserer individuellen Beratung für Sie.
📋 Hier können Sie unsere Einkommensteuercheckliste 2021 downloaden.
Sie haben Fragen oder weiteren Bedarf?
Unsere Einkommensteuersachbearbeiter*innen stehen Ihnen jederzeit telefonisch, per Videokonferenz oder unter Einhaltung unserer Corona-Maßnahmen auch persönlich für Rückfragen oder zur Klärung individueller Anliegen zur Verfügung.
Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Mitarbeit und Ihr Engagement.
Höhere Pauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten
Februar 2022. Soziale Einrichtungen, Volkshochschulen, Sport- und Freizeitvereine sind in den meisten Fällen auf das tatkräftige Engagement von Übungsleiter*innen, Ausbilder*innen, Betreuer*innen, Erzieher*innen oder ehrenamtlichen Mitarbeitenden angewiesen. Dieses gesellschaftliche Engagement wird steuerlich gefördert.
Das Entgelt ist in Höhe der folgenden Pauschalen steuerfrei.
Die Freibeträge wurden im vergangenen Jahr angepasst und sind für die Einkommensteuererklärung 2021 wichtig.
▪️ Übungsleiterpauschale:
Seit 2021 steigt die Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro auf 3.000 Euro.
▪️ Ehrenamtspauschale:
Seit 2021 steigt die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro.
💡 Tipp: Beide Freibeträge können kombiniert werden. Nicht für dieselbe Tätigkeit, jedoch bei verschiedenartigen Tätigkeiten auch innerhalb eines Vereins oder einer Einrichtung.
Überbrückungshilfe IV: Ausnahme bei freiwilliger Schließung verlängert
Februar 2022. Im Rahmen der Überbrückungshilfe IV wurde die Ausnahme bei freiwilliger Schließung verlängert.
Freiwillige Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs beeinträchtigen die Förderberechtigung der Überbrückungshilfe IV ausnahmsweise nicht.
Diese Ausnahme gilt auch für den Februar 2022, wenn eine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs wegen Corona-Zutrittsbeschränkungen (3G, 2G, 2G Plus) unwirtschaftlich wäre.
Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte jetzt eine aktualisierte FAQ-Seite zur „Corona-Überbrückungshilfe IV“ (von Januar 2022 bis März 2022).
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck stellte unterdessen eine Verlängerung der Corona-Hilfen für Unternehmen in Aussicht. In einem Beschlusspapier zu den Beratungen mit den Regierungschefs der Länder vom 24. Januar wird erklärt, dass die Bundesregierung eine Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen und der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld über den März hinaus prüfen wolle.
📲 In diesem Beitrag auf Facebook haben wir für Sie die wichtigsten Eckpunkte kompakt zusammengetragen.
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Neustarthilfe 2022: Antragstellung ab jetzt möglich
Januar 2022. Ab jetzt können Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten die Neustarthilfe 2022 zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beantragen.
Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte kompakt zusammengetragen. 📋✅
Der Rahmen:
▪️ Für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 wird ein Vorschuss (Betriebskostenpauschale) wie bei der Neustarthilfe Plus von maximal 4.500 Euro für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften angeboten.
▪️ Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften werden bis zu 18.000 Euro gewährt.
Die Antragstellung:
▪️ Natürliche Personen (Soloselbständige mit und ohne Personengesellschaften, kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten sowie unständig Beschäftigte) können die Neustarthilfe 2022 über das Portal beantragen.
▪️ Wenn die Tätigkeit über eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ausgeübt wird, muss der Antrag über eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten gestellt werden.
💡 Wichtig: Nach Ablauf des Förderzeitraums sind Direktantragstellende dazu verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2022 eine Endabrechnung zu erstellen.
Die Frist für Endabrechnungen für Anträge, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, läuft bis zum 31. Dezember 2022.
Eine etwaig anfallende Rückzahlung für die Neustarthilfe 2022 kann im Endbescheid mitgeteilt werden.
🖥️ Ausführliche Informationen zur Neustarthilfe 2022 finden Sie auf dieser offiziellen Seite.
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Neue Gesetze und Regelungen im Jahr 2022
Januar 2022. Mit dem neuen Jahr kommen auch wieder viele neue Gesetze, die neue Pflichten mit sich bringen, aber auch neue Chancen und Potenziale bieten.
Diese sollten Sie kennen, um daraus die richtigen strategischen Handlungen abzuleiten.💡
Wir empfehlen aus diesem Grund den folgenden Artikel, in dem die neuen Gesetze und Regelungen ausführlich dargestellt werden. 📋✅
Von den Corona-Sonderregeln, neuen Fördermöglichkeiten über Neuerungen im Arbeitsrecht bis hin zu den neuen Gesetzen im Bereich Steuern werden Sie hier umfassend informiert.
Sollten Sie Fragen zu den Neuerungen im Bereich der Steuern und den daraus resultierenden Möglichkeiten für Ihre individuelle Steuerstrategie haben, beraten wir Sie gerne persönlich.
Video: Grundsteuerreform – Was sich ändert und wie viel Sie künftig zahlen müssen
Januar 2022. Mit dem 1. Januar 2022 startete die Grundsteuerreform.
ℹ️ Das Ziel der Grundsteuerreform ist es Grundstücke in gleicher Lage und mit gleicher Größe zukünftig gleich zu besteuern. Aus diesem Grund werden alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Diese Neuermittlung umfasst rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes.
Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer dann in Kraft treten.
💡 Wichtig: Grundstückseigentümer*innen müssen nicht bereits zum 1. Januar 2022 aktiv werden. Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Ab 1. Juli 2022 können die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Nach derzeitigem Stand läuft die Abgabefrist bis zum 31. Oktober 2022.
🖥️ Ausführliche Informationen finden Sie auf dieser offiziellen Seite.
📺 Die Grundlagen der Grundsteuerreform werden auch kompakt in unserem neuesten Video-Tipp erklärt.
🖥️ Alle Video-Tipps finden Sie hier auf unserer Website.
Überbrückungshilfe IV: Antragstellung ab jetzt möglich
Januar 2022. Ab jetzt können von der Pandemie betroffene Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler aller Branchen die Überbrückungshilfe IV für den Zeitraum Januar bis März 2022 beantragen.
Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte kompakt zusammengetragen. 📋✅
Die Voraussetzungen:
▪️ Berechtigt sind Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent.
▪️ Die Umsatzgrenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche.
Der Rahmen:
▪️ Fixkosten können bis zu 90 Prozent erstattet werden.
▪️ Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen.
▪️ Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat, insgesamt bis zu 300.000 Euro).
▪️ Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet vom 1. bis 31. Januar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen.
Die Antragstellung:
▪️ Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden.
▪️ Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.
🖥️ Ausführliche Informationen zur Überbrückungshilfe IV finden Sie auf dieser offiziellen Seite.
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Corona-Hilfen: Fiktiver Unternehmerlohn in BW verlängert
Januar 2022. Die Landesregierung Baden-Württemberg verlängert den fiktiven Unternehmerlohn als Ergänzung zur Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022. 🗓️✅
Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte kompakt zusammengefasst. 📋
◾️ Der Rahmen:
Baden-Württemberg gewährt im Rahmen der Überbrückungshilfe IV einen fiktiven Unternehmerlohn pauschal mit einem Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für den Zeitraum Januar bis März 2021.
◾️ Die Antragstellung:
Erfolgt im Rahmen der Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV auf der Platform des Bundes.
🖥 Ausführliche Informationen finden Sie in dieser Pressemitteilung.
💡 Auch der Tilgungszuschuss Corona wird bis März 2022 verlängert.
Für die Fortführung bis März 2022 wird der Zugang erleichtert. Der zur Antragstellung qualifizierende Umsatzrückgang wird von bisher 60 auf 50 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum im Jahr 2019 abgesenkt.
🖥 Ausführliche Informationen zum Tilgungszuschuss Corona finden Sie auf dieser offiziellen Seite.
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Rückmeldeverfahren für Soforthilfe Corona soll verlängert werden
Januar 2022. Die Frist des Rückmeldeverfahrens der Soforthilfen Corona soll über den 16. Januar 2022 hinaus verlängert werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat angekündigt bei den Corona-Soforthilfen ein Rückforderungsmoratorium auf den Weg zu bringen.
Die Frist zur Schlussabrechnung der Länder mit dem Bund soll demnach bis Ende des Jahres 2022 verlängert werden.
In einer Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg wird die Situation wie folgt geschildert:
„Angesichts der sich wieder dramatisch verschärfenden Infektionslage erreichen das Ministerium aus den Reihen der vom Rückmeldeverfahren Beteiligten dringende Bitten um die Gewährung eines Aufschubs, da die sich teilweise ergebenden Rückzahlungsbedarfe zu neuerlichen Existenzängsten führten, zumal diese angesichts der aktuellen Einnahmesituation kurzfristig kaum zu erfüllen seien.“
ℹ️ Der Hintergrund:
Die L-Bank versendet seit Mitte Oktober 2021 an alle Empfänger und Empfängerinnen der Soforthilfe Corona Anschreiben mit der Bitte um Angabe von zusätzlichen Daten.
Für die Erfassung der zusätzlichen Daten stehen Unternehmerinnen und Unternehmern eine Online-Anwendung zur Verfügung. Für das Rückmeldeverfahren können prüfende Dritte hinzugezogen werden und die Ermittlung und Übermittlung dieser Angaben vornehmen.
📄 Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg.
🖥️ Das Online-Portal „Soforthilfe Corona: Rückmeldeverfahren“ der L-Bank erreichen Sie über diesen Link.
🖥️ Informationen zum Rückmeldeverfahren und eine Berechnungshilfe finden Sie auf dieser offiziellen Seite.