Tax News Juni 2026: Aktuelle Entwicklungen, wichtige Urteile und praktische Hinweise

Die aktuelle Ausgabe unserer Tax News für den Juni 2026 informiert Sie über wesentliche steuerliche Neuerungen und Entscheidungen, die für Unternehmen, Arbeitgeber*innen und Privatpersonen relevant sein können. Im Fokus stehen unter anderem das überraschende Aus der geplanten Entlastungsprämie, neue Förderansätze rund um Elektromobilität und Altersvorsorge sowie aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Europäischen Gerichtshofs.


Auch bei der betrieblichen Altersversorgung, dem Investitionsabzugsbetrag, dem Vorsteuerabzug und der Aktivrente ergeben sich wichtige Aspekte für die steuerliche Praxis. Ergänzt wird die Ausgabe durch Hinweise zu Betrugsmaschen im Namen von Behörden, zum neuen Minijob-Rechner sowie zu aktuellen Kassenkontrollen in Baden-Württemberg.

  • Die steuer- und beitragsfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 EUR ist am 8.5.2026 überraschend im Bundesrat gescheitert. Zugestimmt hat der Bundesrat demgegenüber der Reform der privaten Altersvorsorge. Darüber hinaus ist auf eine staatliche Prämie hinzuweisen, die Privatpersonen erhalten, wenn sie ein neues E-Auto kaufen. Grund genug, für einen Überblick.

 

  • Die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g des Einkommensteuergesetzes (EStG) setzt u. a. voraus, dass eine Gewinngrenze nicht überschritten wird. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass bei der Ermittlung bzw. der Bestimmung der Gewinngrenze auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen sind.

 

  • Das Europäische Gericht hat mit einer Entscheidung für Aufregung gesorgt, wonach einem Unternehmer der Vorsteuerabzug (abweichend von den bisherigen Regeln) mitunter früher zusteht. Dies sieht der erste Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof aber kritisch und hat eine Überprüfung vorgeschlagen. Am 26.3.2026 (C-167/26 RX) hat der Europäische Gerichtshof nun entschieden, das Urteil hinsichtlich des maßgeblichen Zeitpunkts für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug zu überprüfen. Es bleibt also spannend.

 

  • Ist bei einer betrieblichen Altersversorgung ein Wahlrecht zwischen Verrentung und Kapitalauszahlung vorgesehen und entscheidet sich der Steuerpflichtige nach Ablauf des Vertrags für eine einmalige Auszahlung des Kapitals, stellt sich die Frage, ob hier die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) greift („Vergütung für mehrjährige Tätigkeit“). Nachdem sich zuletzt mehrere Finanzgerichte mit dem Merkmal der „Außerordentlichkeit“ beschäftigt hatten, hat nun der Bundesfinanzhof entschieden, dass in derartigen Fällen regelmäßig keine außerordentlichen Einkünfte vorliegen.

 

  • Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann seinen Arbeitslohn seit 2026 bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei erhalten (es fallen aber weiterhin Sozialabgaben an). Zu dieser sogenannten Aktivrente hat das Bundesfinanzministerium nun einen Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) veröffentlicht (Stand: 16.3.2026, abrufbar unter: www.iww.de/s15439). Dabei werden sowohl Fragen für Arbeitnehmer als auch Sonderfragen für Arbeitgeber beantwortet.

 

  • Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat kürzlich darauf hingewiesen, dass verstärkt betrügerische E-Mails versendet werden, die den Anschein erwecken, vom BMJV oder vom Bundesamt für Justiz (BfJ) zu stammen.Die Minijob-Zentrale hat einen Minijob-Rechner veröffentlicht. Damit lassen sich die Abgaben für Minijobs im gewerblichen Bereich berechnen.

 

  • Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Corona-Sonderzahlungen sind bzw. waren auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Die Zahlungen mussten vom Arbeitgeber zweckbestimmt zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise gewährt werden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise war nicht erforderlich.

 

  • Für Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell kann nach Ansicht des Bundesfinanzhofs die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zulässig sein.

 

  • Das Finanzministerium Baden-Württemberg (Mitteilung vom 7.4.2026) hat darauf hingewiesen, dass bei gezielten Aktionstagen (zwischen dem 23. Februar und dem 27. März 2026) 162 Betriebe kontrolliert wurden (darunter befanden sich BarberShops, Tattoo- und Nagelstudios). Das Ergebnis: Mehr als jede zweite überprüfte Kasse wies Unregelmäßigkeiten auf.

Fragen und Antworten zu aktuellen Steuerinformationen – Stand: Juni 2026

Die folgenden Fragen und Antworten beziehen sich auf die Tax News Ausgabe 06 | 2026. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassungen können sich ändern. Die Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung und erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit.

 

Bei Fragen zu Ihrer persönlichen oder unternehmerischen Situation beraten wir Sie gerne individuell. Kontaktieren Sie uns.

Ist die steuer- und beitragsfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 EUR beschlossen?

Die aktuelle Ausgabe unserer Tax News für den Juni 2026 informiert Sie über wesentliche steuerliche Neuerungen und Entscheidungen, die für Unternehmen, Arbeitgeber*innen und Privatpersonen relevant sein können. Im Fokus stehen unter anderem das überraschende Aus der geplanten Entlastungsprämie, neue Förderansätze rund um Elektromobilität und Altersvorsorge sowie aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Europäischen Gerichtshofs.


Auch bei der betrieblichen Altersversorgung, dem Investitionsabzugsbetrag, dem Vorsteuerabzug und der Aktivrente ergeben sich wichtige Aspekte für die steuerliche Praxis. Ergänzt wird die Ausgabe durch Hinweise zu Betrugsmaschen im Namen von Behörden, zum neuen Minijob-Rechner sowie zu aktuellen Kassenkontrollen in Baden-Württemberg.

Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder bestimmter Fahrzeuge mit extern aufladbarem Hybridantrieb, wie Plug-in-Hybriden und Range-Extendern.

Die Förderung ist gestaffelt und kann bis zu 6.000 EUR betragen. Die Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 EUR zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren erhöht sich diese Grenze um jeweils 5.000 EUR. Bei Familien mit zwei oder mehr Kindern liegt sie damit bei maximal 90.000 EUR.

Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 1.1.2026 neu zugelassen werden. Förderanträge sind voraussichtlich erstmals im Laufe des Mai 2026 online möglich. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 1.1.2026.

Eine neue staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge wird die bisherige „Riester-Rente“ beziehungsweise das „Riester-Sparen“ ersetzen. Es wird zwei Produktkategorien geben: Altersvorsorgedepots einschließlich Standarddepot und Garantieprodukte. Die neuen Produkte können ab dem 1.1.2027 angeboten werden.
Ja. Für Riester-Verträge, die vor dem 1.1.2027 abgeschlossen wurden oder werden, gilt ein Bestandsschutz. Sparer können ihren bestehenden Riester-Vertrag wie gewohnt und mit der bisherigen steuerlichen Förderung weiterführen.
Sparer erhalten bis zu einem jährlichen Eigenbeitrag von 360 EUR für jeden gesparten EUR vom Staat 50 Cent als Grundzulage. Für weitere 1.440 EUR, die jährlich gespart werden, also von 361 EUR bis 1.800 EUR, gibt es 25 Cent pro gespartem EUR. Für jedes Kind erhält ein Elternteil zusätzlich eine Kinderzulage von 100 % auf jeden eingezahlten EUR. Der Höchstbetrag von 300 EUR pro Kind wird bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 300 EUR erreicht.
Ja. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass sich die Gewinngrenze nach dem steuerlichen Gewinn im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG richtet. Außerbilanzielle Korrekturen sind bei der Ermittlung der Gewinngrenze zu berücksichtigen.
Der Gewinn darf 200.000 EUR nicht überschreiten. Für die Bestimmung dieser Gewinngrenze sind nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen.
Der Europäische Gerichtshof hat am 26.3.2026 entschieden, das Urteil des Europäischen Gerichts hinsichtlich des maßgeblichen Zeitpunkts für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug zu überprüfen.
Regelmäßig nein. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei einer betrieblichen Altersversorgung mit Wahlrecht zwischen Verrentung und Kapitalauszahlung regelmäßig keine außerordentlichen Einkünfte vorliegen. Die ermäßigte Besteuerung scheitert an der Außerordentlichkeit der Einkünfte.
Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann seinen Arbeitslohn seit 2026 bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei erhalten. Sozialabgaben fallen weiterhin an.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz warnt vor betrügerischen E-Mails, die den Anschein erwecken, vom BMJV oder vom Bundesamt für Justiz zu stammen. Das BMJV fordert niemals per E-Mail zur Zahlung von Geldbeträgen auf. Betroffene sollten auf keine Links klicken, keine Anhänge öffnen und keine persönlichen Daten oder Bankverbindungen eingeben.
Für Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell kann die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zulässig sein. Eine Rückstellung kann auch für Arbeitnehmer gebildet werden, mit denen am Bilanzstichtag noch keine Freistellungsvereinbarung bestand und die sich noch nicht in der Freistellungsphase befunden haben, die aber nach dem Anstellungsvertrag einen Anspruch hatten.
Ja. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Corona-Sonderzahlungen auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei sind beziehungsweise waren. Voraussetzung ist, dass die Zahlungen zweckbestimmt zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise gewährt wurden. Eine konkrete individuelle Belastung der begünstigten Arbeitnehmer war nicht erforderlich.
Bei gezielten Aktionstagen zwischen dem 23. Februar und dem 27. März 2026 wurden 162 Betriebe kontrolliert, darunter Barber-Shops, Tattoo- und Nagelstudios. Mehr als jede zweite überprüfte Kasse wies Unregelmäßigkeiten auf. Kassen-Nachschauen finden ohne Ankündigung statt. Fallen größere Fehler auf, kann eine Betriebsprüfung eingeleitet werden.