Tax News Juni 2026: Aktuelle Entwicklungen, wichtige Urteile und praktische Hinweise
Die aktuelle Ausgabe unserer Tax News für den Juni 2026 informiert Sie über wesentliche steuerliche Neuerungen und Entscheidungen, die für Unternehmen, Arbeitgeber*innen und Privatpersonen relevant sein können. Im Fokus stehen unter anderem das überraschende Aus der geplanten Entlastungsprämie, neue Förderansätze rund um Elektromobilität und Altersvorsorge sowie aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Europäischen Gerichtshofs.
Auch bei der betrieblichen Altersversorgung, dem Investitionsabzugsbetrag, dem Vorsteuerabzug und der Aktivrente ergeben sich wichtige Aspekte für die steuerliche Praxis. Ergänzt wird die Ausgabe durch Hinweise zu Betrugsmaschen im Namen von Behörden, zum neuen Minijob-Rechner sowie zu aktuellen Kassenkontrollen in Baden-Württemberg.
- Die steuer- und beitragsfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 EUR ist am 8.5.2026 überraschend im Bundesrat gescheitert. Zugestimmt hat der Bundesrat demgegenüber der Reform der privaten Altersvorsorge. Darüber hinaus ist auf eine staatliche Prämie hinzuweisen, die Privatpersonen erhalten, wenn sie ein neues E-Auto kaufen. Grund genug, für einen Überblick.
- Die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g des Einkommensteuergesetzes (EStG) setzt u. a. voraus, dass eine Gewinngrenze nicht überschritten wird. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass bei der Ermittlung bzw. der Bestimmung der Gewinngrenze auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen sind.
- Das Europäische Gericht hat mit einer Entscheidung für Aufregung gesorgt, wonach einem Unternehmer der Vorsteuerabzug (abweichend von den bisherigen Regeln) mitunter früher zusteht. Dies sieht der erste Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof aber kritisch und hat eine Überprüfung vorgeschlagen. Am 26.3.2026 (C-167/26 RX) hat der Europäische Gerichtshof nun entschieden, das Urteil hinsichtlich des maßgeblichen Zeitpunkts für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug zu überprüfen. Es bleibt also spannend.
- Ist bei einer betrieblichen Altersversorgung ein Wahlrecht zwischen Verrentung und Kapitalauszahlung vorgesehen und entscheidet sich der Steuerpflichtige nach Ablauf des Vertrags für eine einmalige Auszahlung des Kapitals, stellt sich die Frage, ob hier die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) greift („Vergütung für mehrjährige Tätigkeit“). Nachdem sich zuletzt mehrere Finanzgerichte mit dem Merkmal der „Außerordentlichkeit“ beschäftigt hatten, hat nun der Bundesfinanzhof entschieden, dass in derartigen Fällen regelmäßig keine außerordentlichen Einkünfte vorliegen.
- Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann seinen Arbeitslohn seit 2026 bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei erhalten (es fallen aber weiterhin Sozialabgaben an). Zu dieser sogenannten Aktivrente hat das Bundesfinanzministerium nun einen Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) veröffentlicht (Stand: 16.3.2026, abrufbar unter: www.iww.de/s15439). Dabei werden sowohl Fragen für Arbeitnehmer als auch Sonderfragen für Arbeitgeber beantwortet.
- Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat kürzlich darauf hingewiesen, dass verstärkt betrügerische E-Mails versendet werden, die den Anschein erwecken, vom BMJV oder vom Bundesamt für Justiz (BfJ) zu stammen.Die Minijob-Zentrale hat einen Minijob-Rechner veröffentlicht. Damit lassen sich die Abgaben für Minijobs im gewerblichen Bereich berechnen.
- Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Corona-Sonderzahlungen sind bzw. waren auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Die Zahlungen mussten vom Arbeitgeber zweckbestimmt zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise gewährt werden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise war nicht erforderlich.
- Für Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell kann nach Ansicht des Bundesfinanzhofs die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zulässig sein.
- Das Finanzministerium Baden-Württemberg (Mitteilung vom 7.4.2026) hat darauf hingewiesen, dass bei gezielten Aktionstagen (zwischen dem 23. Februar und dem 27. März 2026) 162 Betriebe kontrolliert wurden (darunter befanden sich BarberShops, Tattoo- und Nagelstudios). Das Ergebnis: Mehr als jede zweite überprüfte Kasse wies Unregelmäßigkeiten auf.
Fragen und Antworten zu aktuellen Steuerinformationen – Stand: Juni 2026
Die folgenden Fragen und Antworten beziehen sich auf die Tax News Ausgabe 06 | 2026. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassungen können sich ändern. Die Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung und erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit.
Bei Fragen zu Ihrer persönlichen oder unternehmerischen Situation beraten wir Sie gerne individuell. Kontaktieren Sie uns.
Ist die steuer- und beitragsfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 EUR beschlossen?
Die aktuelle Ausgabe unserer Tax News für den Juni 2026 informiert Sie über wesentliche steuerliche Neuerungen und Entscheidungen, die für Unternehmen, Arbeitgeber*innen und Privatpersonen relevant sein können. Im Fokus stehen unter anderem das überraschende Aus der geplanten Entlastungsprämie, neue Förderansätze rund um Elektromobilität und Altersvorsorge sowie aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Europäischen Gerichtshofs.
Auch bei der betrieblichen Altersversorgung, dem Investitionsabzugsbetrag, dem Vorsteuerabzug und der Aktivrente ergeben sich wichtige Aspekte für die steuerliche Praxis. Ergänzt wird die Ausgabe durch Hinweise zu Betrugsmaschen im Namen von Behörden, zum neuen Minijob-Rechner sowie zu aktuellen Kassenkontrollen in Baden-Württemberg.
Wer kann die neue E-Auto-Prämie erhalten?
Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder bestimmter Fahrzeuge mit extern aufladbarem Hybridantrieb, wie Plug-in-Hybriden und Range-Extendern.
Wie hoch ist die Förderung für ein neues E-Auto und welche Einkommensgrenzen gelten?
Ab wann sind Fahrzeuge für die E-Auto-Förderung förderfähig?
Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 1.1.2026 neu zugelassen werden. Förderanträge sind voraussichtlich erstmals im Laufe des Mai 2026 online möglich. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 1.1.2026.