Richtsatzsammlung 2025 und Pauschbeträge 2026 veröffentlicht
Die Finanzverwaltung hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025 und die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026 veröffentlicht.
Die Richtsätze wurden für einzelne Gewerbeklassen auf Basis von Betriebsergebnissen vieler geprüfter Unternehmen ermittelt. Für die Verwaltung sind sie ein Hilfsmittel, um Umsätze und Gewinne zu verproben und gegebenenfalls bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen.
Wurden die Buchführungsergebnisse formell ordnungsgemäß ermittelt, darf eine Schätzung in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von der Richtsatzsammlung abweichen. Ist die Buchführung nicht ordnungsgemäß, ist der Gewinn zu schätzen, unter Umständen unter Anwendung von Richtsätzen.
Fragen und Antworten zur Richtsatzsammlung 2025 und zu Pauschbeträgen 2026 – Stand: August 2026
Bei Fragen zu Ihrer persönlichen oder unternehmerischen Situation beraten wir Sie gerne individuell. Kontaktieren Sie uns.
Was ist die Richtsatzsammlung?
Die Richtsätze sind für die Finanzverwaltung ein Hilfsmittel, um Umsätze und Gewinne zu verproben und gegebenenfalls zu schätzen.
Wann darf eine Schätzung nicht allein auf die Richtsatzsammlung gestützt werden?
Wenn die Buchführungsergebnisse formell ordnungsgemäß ermittelt wurden, darf eine Schätzung in der Regel nicht allein auf Abweichungen von der Richtsatzsammlung gestützt werden.
Was gilt für Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben?
Sie ermöglichen es Steuerpflichtigen, Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Zu- und Abschläge zur Anpassung an individuelle Verhältnisse sind nicht möglich.