Immobilienbewertung bei Erbschaft- und Schenkungsteuer

Der Bundesfinanzhof hat die Bedeutung der Gutachterausschüsse bei der Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gestärkt. Danach sind die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise für Immobilien von der Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen grundsätzlich bei der Grundstücksbewertung heranzuziehen.

Die finanzgerichtliche Kontrolle der Vergleichspreise beschränkt sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten. Erst wenn solche vorliegen, muss das Finanzgericht den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufklären.

 

Im entschiedenen Fall ging es um eine geerbte Eigentumswohnung. Das Finanzamt hatte den Verkehrswert auf Basis von 20 Vergleichspreisen eines Gutachterausschusses auf 186.000 EUR festgestellt. Die Einwände der Erben gegen diese Bewertung wies der Bundesfinanzhof zurück.

Fragen und Antworten zur Immobilienbewertung bei Erbschaft und Schenkung – Stand: August 2026

Die folgenden Fragen und Antworten beziehen sich auf die Tax News Ausgabe 08 | 2026 und die dort dargestellte Entscheidung zur Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassungen können sich ändern. Die Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung und erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit.

 

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Welche Bedeutung haben Gutachterausschüsse bei der Immobilienbewertung?

Die von Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise sind grundsätzlich bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer heranzuziehen.

Die finanzgerichtliche Kontrolle beschränkt sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten. Erst wenn solche vorliegen, muss das Finanzgericht weiter aufklären.

Es ging um die Bewertung einer geerbten Eigentumswohnung, deren Verkehrswert vom Finanzamt auf Basis von 20 Vergleichspreisen eines Gutachterausschusses auf 186.000 EUR festgestellt wurde.