Immobilienbewertung bei Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die finanzgerichtliche Kontrolle der Vergleichspreise beschränkt sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten. Erst wenn solche vorliegen, muss das Finanzgericht den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufklären.
Im entschiedenen Fall ging es um eine geerbte Eigentumswohnung. Das Finanzamt hatte den Verkehrswert auf Basis von 20 Vergleichspreisen eines Gutachterausschusses auf 186.000 EUR festgestellt. Die Einwände der Erben gegen diese Bewertung wies der Bundesfinanzhof zurück.
Fragen und Antworten zur Immobilienbewertung bei Erbschaft und Schenkung – Stand: August 2026
Die folgenden Fragen und Antworten beziehen sich auf die Tax News Ausgabe 08 | 2026 und die dort dargestellte Entscheidung zur Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassungen können sich ändern. Die Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung und erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit.
Bei Fragen zu Ihrer persönlichen oder unternehmerischen Situation beraten wir Sie gerne individuell. Kontaktieren Sie uns.
Welche Bedeutung haben Gutachterausschüsse bei der Immobilienbewertung?
Die von Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise sind grundsätzlich bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer heranzuziehen.
Wie weit reicht die finanzgerichtliche Kontrolle der Vergleichspreise?
Die finanzgerichtliche Kontrolle beschränkt sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten. Erst wenn solche vorliegen, muss das Finanzgericht weiter aufklären.
Worum ging es im entschiedenen Fall?
Es ging um die Bewertung einer geerbten Eigentumswohnung, deren Verkehrswert vom Finanzamt auf Basis von 20 Vergleichspreisen eines Gutachterausschusses auf 186.000 EUR festgestellt wurde.