Reform der gesetzlichen Krankenversicherung: Wichtige Änderungen ab 2027 und 2028

Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 30.7.2026 in Kraft getreten. Einige Regelungen gelten allerdings erst ab 2027 bzw. ab 2028.

Wichtige Aspekte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen insbesondere die Beitragsbemessungsgrenze, gewerbliche Minijobs und die beitragsfreie Familienversicherung.

 

Die Rechengrößen der Sozialversicherung werden gemäß der Lohnentwicklung turnusgemäß angepasst und jährlich mittels Verordnung festgelegt. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags berücksichtigt werden. Für darüber hinausgehendes Einkommen sind keine Beiträge zu zahlen.

 

2026 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 69.750 EUR jährlich bzw. 5.812,50 EUR monatlich. 2027 steigt die Beitragsbemessungsgrenze einmalig zusätzlich zur regulären Lohnentwicklung um zusätzliche 3.600 EUR jährlich bzw. um 300 EUR monatlich.

 

Der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung für gewerbliche Minijobs beträgt derzeit 13 %. Ab 2027 wird der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber erhöht. Maßgeblich sind dann der allgemeine Beitragssatz sowie der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz. Das wären zusammen aktuell 17,5 %. Die wirtschaftliche Mehrbelastung trifft ausschließlich den Arbeitgeber.

 

Die Anhebung betrifft gewerbliche Minijobs. Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigungen in Privathaushalten beträgt weiterhin 5 %.

Ab 1.1.2028 wird die beitragsfreie Familienversicherung begrenzt. Dann zahlen Mitglieder mit derzeit beitragsfrei mitversicherten Ehegatten einen Beitragszuschlag in Höhe von 2,5 % der beitragspflichtigen Einnahmen. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern bleibt demgegenüber erhalten.

Fragen und Antworten zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung – Stand: September 2026

Die folgenden Fragen und Antworten beziehen sich auf die Tax News Ausgabe 09 | 2026 und die dort beschriebene Reform der gesetzlichen Krankenversicherung mit wichtigen Änderungen ab 2027 und 2028. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassungen können sich ändern. Die Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung und erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit.

 

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Was regelt das GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz?
Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 30.7.2026 in Kraft getreten. Einige Regelungen gelten allerdings erst ab 2027 bzw. ab 2028.
2026 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 69.750 EUR jährlich bzw. 5.812,50 EUR monatlich. 2027 steigt die Beitragsbemessungsgrenze einmalig zusätzlich zur regulären Lohnentwicklung um zusätzliche 3.600 EUR jährlich bzw. um 300 EUR monatlich.
Der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung für gewerbliche Minijobs beträgt derzeit 13 %. Ab 2027 wird der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber erhöht. Maßgeblich sind dann der allgemeine Beitragssatz sowie der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz.
Ab 1.1.2028 wird die beitragsfreie Familienversicherung begrenzt. Dann zahlen Mitglieder mit derzeit beitragsfrei mitversicherten Ehegatten einen Beitragszuschlag in Höhe von 2,5 % der beitragspflichtigen Einnahmen. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern bleibt erhalten.
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