Finanzkonten-Informationsaustausch: Staatenaustauschliste 2026 liegt vor

Nach den Vorgaben des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen automatisch ausgetauscht. Der Austausch erfolgt zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates.

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 8.6.2026 die Staatenaustauschliste 2026 bekannt gegeben. Enthalten sind die Staaten, mit denen der automatische Datenaustausch zum 30.9.2026 erfolgt.

 

Weitere Informationen zum Informationsaustausch erhalten Sie laut Rundschreiben unter anderem auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern.

Fragen und Antworten zum Finanzkonten-Informationsaustausch 2026 – Stand: August 2026

Die folgenden Fragen und Antworten beziehen sich auf die Tax News Ausgabe 08 | 2026 und die dort dargestellte Staatenaustauschliste 2026 zum automatischen Finanzkonten-Informationsaustausch. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassungen können sich ändern. Die Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung und erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit.

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Was ist der Finanzkonten-Informationsaustausch?
Nach den Vorgaben des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen automatisch ausgetauscht.

Der Austausch erfolgt zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates.

Sie enthält die Staaten, mit denen der automatische Datenaustausch zum 30.9.2026 erfolgt.