Einkommensteuerreform 2027: Das plant die Bundesregierung
Geplant ist unter anderem, den Grundfreibetrag voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 12.900 EUR im Jahr 2028 zu erhöhen. Auch das Kindergeld soll voraussichtlich in zwei Stufen von derzeit 259 EUR auf 272 EUR im Jahr 2028 angehoben werden. Beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist ein Anstieg um 200 EUR auf 1.430 EUR im Gespräch.
Vorerst handelt es sich um die Ergebnisse des Koalitionsausschusses. Im anschließenden Gesetzgebungsverfahren müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Mit Änderungen beziehungsweise Ergänzungen ist zu rechnen.
Fragen und Antworten zur Einkommensteuerreform 2027 – Stand: August 2026
Die folgenden Fragen und Antworten beziehen sich auf die Tax News Ausgabe 08 | 2026 und die dort dargestellten Reformpläne zur Einkommensteuerreform 2027. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassungen können sich ändern. Die Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung und erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit.
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Was ist bei der Einkommensteuerreform 2027 geplant?
Sind die Pläne zur Einkommensteuerreform 2027 bereits beschlossen?
Vorerst handelt es sich um die Ergebnisse des Koalitionsausschusses. Bundestag und Bundesrat müssen im Gesetzgebungsverfahren noch zustimmen.