E-Bilanz: Neues Datenschema Taxonomie 6.10

Nach § 5b Einkommensteuergesetz müssen Unternehmen ihre Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln.

Das Bundesfinanzministerium hat nun das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in Version 6.10 als amtlich vorgeschriebenen Datensatz veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.


Die neuen Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2026 beginnen. Das betrifft das Wirtschaftsjahr 2027 oder 2027/2028. Es wird aber nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2026 oder 2026/2027 verwendet werden.

Fragen und Antworten zur E-Bilanz und Taxonomie 6.10 – Stand: August 2026

Die folgenden Fragen und Antworten beziehen sich auf die Tax News Ausgabe 08 | 2026 und das dort beschriebene neue Datenschema der Taxonomien für die E-Bilanz. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassungen können sich ändern. Die Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung und erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit.

 

Bei Fragen zu Ihrer persönlichen oder unternehmerischen Situation beraten wir Sie gerne individuell. Kontaktieren Sie uns.

Was wurde zur E-Bilanz veröffentlicht?

Das Bundesfinanzministerium hat das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in Version 6.10 als amtlich vorgeschriebenen Datensatz veröffentlicht.

Sie sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2026 beginnen.

Für Testfälle soll die Übermittlungsmöglichkeit voraussichtlich ab November 2026 bestehen, für Echtfälle ab Mai 2027.