Ein englischer Kollege schrieb
einmal an seine Mandanten:
Die Zahlung der Erbschaftsteuer ist freiwillig. Bemessungsgrundlage ist die
Dummheit.
Wohl aus diesem Grund ist Hauptantrieb
einer Nachfolgeplanung die Vermeidung oder Reduzierung der Erbschaftsteuer.
Während völlig zu Unrecht die Probleme der Gefährdung des hinterlassenen
Vermögens und des Familienfriedens verdrängt oder für nicht existent
gehalten werden, wird Teilhabe des Fiskus am geschaffenen Vermögen als
wirkliche Bedrohung empfunden. Das gilt umso mehr, als das Vermögen, das
mit Erbschaftsteuer belastet wird, nur der Rest von dem ist, was die Einkommensteuer
übrig gelassen hat.
Die kaum vorstellbare Summe von einer
Billion Euro Vermögen – "1 000 000 000 000 €, eine Eins
mit 12 Nullen" – wird nach Berechnungen des Deutsches Institut für
Wirtschaftsforschung in den nächsten sieben Jahren vererbt. Deshalb ist
es für Vermögende ratsam, rechtzeitig die Beratungsleistung eines
Estate Planners zum ganzheitlichen Vermögensübergangs-Management in
Anspruch zu nehmen.
Estate Planning geht weit über die reinen steuerlichen oder rechtlichen
Aspekte der Vermögensnachfolge hinaus, sondern will ganzheitlich und umfassend
auch die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des Vermögensübergangs
planen und managen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Dipl.-Betr. (BA)
Christine Klipfel
Steuerberaterin, CFEP

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