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  erbschaftsteuer

Ein englischer Kollege schrieb einmal an seine Mandanten:
Die Zahlung der Erbschaftsteuer ist freiwillig. Bemessungsgrundlage ist die Dummheit.

Wohl aus diesem Grund ist Hauptantrieb einer Nachfolgeplanung die Vermeidung oder Reduzierung der Erbschaftsteuer. Während völlig zu Unrecht die Probleme der Gefährdung des hinterlassenen Vermögens und des Familienfriedens verdrängt oder für nicht existent gehalten werden, wird Teilhabe des Fiskus am geschaffenen Vermögen als wirkliche Bedrohung empfunden. Das gilt umso mehr, als das Vermögen, das mit Erbschaftsteuer belastet wird, nur der Rest von dem ist, was die Einkommensteuer übrig gelassen hat.

Die kaum vorstellbare Summe von einer Billion Euro Vermögen – "1 000 000 000 000 €, eine Eins mit 12 Nullen" – wird nach Berechnungen des Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung in den nächsten sieben Jahren vererbt. Deshalb ist es für Vermögende ratsam, rechtzeitig die Beratungsleistung eines Estate Planners zum ganzheitlichen Vermögensübergangs-Management in Anspruch zu nehmen.


Estate Planning geht weit über die reinen steuerlichen oder rechtlichen Aspekte der Vermögensnachfolge hinaus, sondern will ganzheitlich und umfassend auch die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des Vermögensübergangs planen und managen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Dipl.-Betr. (BA)
Christine Klipfel
Steuerberaterin, CFEP


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